Die Drohne – für viele Foto- und Videoliebhaber gehört sie im Urlaub mittlerweile einfach dazu! Was einige Drohnen-Besitzer freilich nicht wissen: Wer damit einen Schaden verursacht, wird zur Kasse gebeten. Und zwar unabhängig von der Ursache des Unglücks.

Das perfekte Foto von der einsamen Wiese aus der Luft oder das Video aus entlegenen Buchten am Meer – viele Urlauber wollen die schönste Zeit des Jahres perfekt in Szene setzen. Schließlich sollen soziale Netzwerke wie Instagram, Pinterest & Co. mit schönem Bild-Material gefüllt werden. Das denken sich offenbar viele Menschen in Deutschland. Über eine halbe Million Drohnen dürften es mittlerweile sein, die in Deutschlands Haushalten auf ihren nächsten Einsatz warten.

Mann hält Drohne in der Hand

david henrichs

Doch die vielen Drohnen verursachen nicht überall Begeisterung. Piloten fühlen sich im Luftverkehr gestört, Hausbesitzer vor neugierigen Nachbarn. Klar ist jedenfalls: Steigender Drohneneinsatz bedeutet auch steigende Risiken. Schnell ist ein Unfall durch Unachtsamkeit, Unwissenheit oder widrige Wetterverhältnisse passiert. Um so wichtiger ist es, dass man als Drohnenbesitzer durch etwaige Schäden abgesichert ist. Denn die Formulierung im Gesetz ist eindeutig: Als Halter einer Drohne haftet man unabhängig von der eigenen Schuld für etwaige Schäden. Aus diesem Grund legt § 43 des Luftverkehrsgesetzes fest, dass man eine Haftpflichtversicherung haben muss.

Privathaftpflichtversicherung oder Drohnenversicherung?

Nun werdet ihr euch vielleicht fragen: Reicht meine Privathaftpflichtversicherung? Die Frage ist nicht leicht zu beantworten. Es kommt nämlich darauf an, was für eine Privathaftpflichtversicherung ihr habt. Wurde die Versicherung vor langer Zeit abgeschlossen, kann es gut sein, dass ihr für die Drohnen keinen Schutz genießt. Bei erst kürzlich abgeschlossenen Verträgen sieht es dagegen oft besser aus. Tipp: unbedingt bei der Versicherung nachfragen und sich erkundigen. »Leider decken die Policen häufig nicht ausreichend die Risiken beim Fliegen mit Drohnen ab. Wer mit einer Drohne fliegt, sollte zu einem Versicherer wechseln, der sein Vertragswerk zum Thema Drohne auf dem aktuellen Stand hat. Hierbei sollte auch der Einsatz im Ausland für den Urlaub abgesichert sein«, empfiehlt Drohnenexperte Thomas Radetzki.

Serpentine aus Luft Drohne

Ryan Searle

Eine Alternative zur Privathaftpflichtversicherung ist eine besondere Drohnenversicherung. Das gilt ganz besonders für jene, die Drohnen gewerblich nutzen (also z.B. die Fotos oder Videos verkaufen). Sie müssen eine spezielle Drohnenversicherung abschließen.

Unabhängig vom Versicherungsschutz ist es wichtig, dass ihr euch bei der Drohnennutzung an geltende Regeln haltet. Das heißt, dass ihr die Kennzeichnungspflicht des Fluggerätes vornehmen müsst und Flugverbotszonen über Menschenansammlungen, Industrieanlagen und Flugplätzen beachten müsst. Wichtig: Je nach Urlaubsland unterscheiden sich die gesetzlichen Vorschriften erheblich. In einigen Ländern ist es sogar verboten, Drohnen zu benutzen. Informiert euch also unbedingt bevor ihr in den Urlaub fahrt.