Vielflieger wissen ein Lied davon zu singen: Airlines sind nicht besonders kulant, wenn es darum geht, Geld zu erstatten. Dabei zahlt sich Hartnäckigkeit im Falle einer Flugstornierung aus. Text: Frank Störbrauck

Wer kennt das nicht? Man surft abends durchs Internet, träumt bereits vom nächsten Sommerurlaub – und bucht dank eines verlockenden Preises spontan den nächsten Flug. Besonders bei ihren Super-Sale-Verkäufen bieten die Airlines durchaus attraktive Schnäppchenpreise. Wer will sich das schon entgehen lassen?

Zwar weiß man nie genau, ob nicht noch etwas dazwischenkommt, aber für den Fall der Fälle – einer Flugstornierung – ist das ausgegebene Geld für den Flug nicht futsch. Denn die Buchung eines Fluges ist ein Werkvertrag; und diesen Vertrag darf ein Kunde gemäß § 649 BGB ohne Angabe von Gründen kündigen. Darauf wies erst kürzlich die Stiftung Warentest hin. Es spielt also keine Rolle, ob die Großmutter gestorben ist oder der Flugreisepartner kurzfristig das Weite gesucht hat. Jeder Kunde, der vor Abflug kündigt, so die Tester, könne damit rechnen, wenigstens einen Teil des Flugpreises erstattet zu bekommen.

Steuern und Sicherheitsgebühren bei Flugstornierung zurückfordern

Der Grund liegt auf der Hand. Durch das Nichtantreten des Fluges fallen keine Steuern und Sicherheitsgebühren an. Außerdem haben die Airlines weniger Ausgaben für Kerosin. Und auch die Kosten für Essen und Getränke entfallen. Kann die Fluggesellschaft den frei gewordenen Sitzplatz zum gleichen oder gar höheren Preis weiterverkaufen, hat sie gar keinen Schaden und muss den Ticketpreis erstatten.

Doch genau hier liegt der Hase im Pfeffer: Woher soll der Passagier wissen, welche Ausgaben erspart wurden und dass die Airline seinen frei gewordenen Platz tatsächlich nicht weiterverkaufen konnte? Das ist schwierig, denn selbst wer wenige Stunden vor Abflug auf der Website recherchiert, ob noch ein Flug zu haben ist, dürfte selten »ausgebucht« angezeigt bekommen. Die Gerichte aber schieben den Airlines den schwarzen Peter zu; sie müssen darlegen, dass sie durch die Flugstornierung einen Schaden haben. Das aber passiert in der Praxis nicht, den Airlines ist das zu aufwendig. Oder sie können den Schaden tatsächlich nicht beweisen. Ihre Strategie: Sie sitzen die Forderung aus.

Fordert ein Passagier den Flugpreis zurück, stellen sie erst einmal auf stur und verweigern die Rückzahlung mit Verweis auf ihre AGB. Einige Airlines zahlen – immerhin – die Steuern und Gebühren zurück. Doch das reicht nicht. Rechtsanwalt und Reiserechtsexperte Holger Hopperdietzel kennt die Zahlungspraxis der Airlines und weiß: »Erst wenn ein Rechtsanwaltsschreiben auf deren Schreibtisch landet, wird anstandslos erstattet.« Hopperdietzel fordert im Auftrag seiner Mandanten den vollen Flugpreis zurück. Auf den von vielen Airlines unternommenen Versuch, einen Vergleich zu schließen, lässt er sich nicht ein: »Das kommt nicht infrage. Die Rechtslage ist eindeutig.«