Globetrotter dürften diese Situation schon einmal erlebt haben: Man steht am Gepäckband und stellt irgendwann fest: Koffer weg. Was tun? Das verloren gegangene Gepäckstück ist jedenfalls kein Freibrief zum grenzenlosen Shoppen auf Kosten der Airline. Text: Frank Störbrauck

Als Peter und Monika L. (Namen von der Red. geändert) am Flughafen auf Bari angekommen waren, herrschte große Begeisterung. Endlich Urlaub, endlich Erholung. Die Vorfreude auf die schönsten Tage des Jahres währte allerdings nicht lange. Als das Ehepaar in der Ankunftshalle auf die Koffer wartete, stellte es nach einer gefühlten Ewigkeit fest, dass das Gepäckband exklusiv für sie seine Runden drehte; wehmütig blickten sie den letzten Passagieren hinterher, die samt Koffern freudig dem Ausgang entgegenglucksten. Sie aber gingen leer aus, ihr Gepäck tauchte partout nicht mehr auf.

Millionen Gepäckstücke gehen jährlich einen falschen Weg

Das Thema Koffer weg ist kein Einzelfall. Mehrere Millionen Gepäckstücke nämlich werden nach Angaben des Luftfahrtdienstleisters Sita jährlich fehlgeleitet. Das passiert besonders häufig, wenn die Passagiere zwischen Ab- und Ankunftsflughafen umsteigen müssen. So auch bei Peter und Monika L., die nach ihrem Abflug in Deutschland nicht nur in Mailand umsteigen, sondern wegen einer Flugannullierung einen Ersatzflieger nach Bari nehmen mussten.

Nachdem das Ehepaar den Gepäckverlust angezeigt hatte, kaufte es sich Ersatz wie Kleidung und Hygieneartikel. Das ist auch ihr gutes Recht, denn generell gilt: Kommt das Gepäck gar nicht oder verspätet am Reiseziel an, haftet die Fluggesellschaft bis maximal rund 1.270 Euro pro Person (nicht pro Koffer) für den Schaden. Doch wie so oft im Leben liegt der Teufel im Detail. Denn die Haftung reicht nur für im (Urlaubs-) Alltag notwendige und als Ersatz zum verlorenen Gepäck angemessene Dinge – eine neue Garderobe von Chanel und Hugo Boss ist also nicht drin.

Koffer weg? Keinen Ersatz für Abendschuhe und Strandtasche

Peter und Monika L. forderten vor dem Amtsgericht Frankfurt 852,56 Euro von der Airline zurück. Das Gericht gab der Forderung des Ehepaars größtenteils statt; so musste die Fluggesellschaft die Kosten für jeweils einen Satz Unterwäsche und Oberbekleidung sowie Badebekleidung und Schuhe ersetzen. Keinen Ersatz gab es dagegen für die gekauften Abendschuhe und die Strandtasche. Im Urteil bekamen beide jeweils 250 Euro zugesprochen. Die beiden Koffer tauchten übrigens nach zwei und fünf Tagen wieder auf.

Wer auf seine Beschwerde keine zufriedenstellende Antwort bekommt, kann sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. wenden. Diese prüft die Beschwerde und erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung. Das in dem Artikel erwähnte Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hat das Aktenzeichen 29 C 2518/12.