Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat erneut zu einem Streik aufgerufen. Der Ausstand soll diesmal 48 Stunden dauern – von Donnerstag, 12. März, bis Freitag, 13. März 2026. Was Reisende im Zusammenhang mit dem Lufthansa-Streik jetzt wissen und beachten sollten.
Lufthansa-Streik: Was der Grund ist
Der Tarifstreit um die betriebliche Altersversorgung der Pilotinnen und Piloten bei Lufthansa bleibt weiterhin ohne Einigung. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat deshalb rund 5.000 Beschäftigte zu einem 48-stündigen Streik aufgerufen. Der Arbeitskampf soll am Donnerstag um 00:01 Uhr beginnen und am Freitag um 23:59 Uhr enden. Neben den Crews von Lufthansa (LHA) und Lufthansa Cargo (LCAG) wird diesmal auch Lufthansa CityLine in den Ausstand einbezogen. Ausgenommen bleiben lediglich Flüge in den Nahen Osten. Wie schon beim Warnstreik am 12. Februar dürfte ein Großteil der Flüge ausfallen. Damals strich Lufthansa mehr als 800 Verbindungen, wovon etwa 100.000 Passagiere betroffen waren.
Die Lufthansa befindet sich aktuell in einem Sanierungsprogramm und sieht keine finanziellen Spielräume für eine Erhöhung der betrieblichen Altersvorsorge.

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Wie man am schnellsten erfährt, ob der Flug ausfällt
Um zu erfahren, ob der eigene Lufthansa-Flug von einem Pilotenstreik betroffen ist, sollte man regelmäßig den Flugstatus prüfen. Dies kann online auf der Lufthansa-Webseite oder über die Lufthansa-App geschehen, wo aktuelle Informationen zu Flugausfällen oder Verspätungen bei Streiks veröffentlicht werden. Außerdem empfiehlt es sich, die Kontaktdaten in der Buchung zu hinterlegen, damit die Airline direkt per E-Mail oder SMS informieren kann, falls sich durch den Streik Änderungen ergeben. Wichtig: Bei Streiks empfiehlt die Lufthansa, mindestens drei Stunden früher am Flughafen zu sein.

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Das steht Passagieren an Entschädigung zu
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug wegen eines Streiks der Lufthansa-Piloten mehr als drei Stunden verspätet ankommt oder annulliert wird. Ein Pilotenstreik gilt in diesem Fall nicht als »außergewöhnlicher Umstand«, sodass die Airline zur Zahlung verpflichtet ist.
Die Entschädigungshöhen richten sich nach der Flugstrecke:
- Kurzstrecke (bis 1.500 Kilometer): 250 Euro
- Mittelstrecke (bis 3.500 Kilometer): 400 Euro
- Langstrecke (mehr als 3.500 Kilometer): 600 Euro
Diese Beträge gelten pro Person und werden unabhängig vom Ticketpreis gezahlt. Die Airline kann die Entschädigung nicht einfach durch Gutscheine abgelten, sondern muss bar oder per Überweisung zahlen. Auch wenn ein Ersatzflug angeboten wird, besteht Anspruch, wenn die Ankunft um mehr als drei Stunden verzögert ist.
Passagiere sollten beachten, dass der Anspruch bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft für den Streik verantwortlich ist, was bei eigenen Pilotenstreiks der Fall ist.
Um Entschädigungsansprüche geltend zu machen, können Reisende beispielsweise das EU-Formular für Fluggastbeschwerden ausfüllen, das auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes verfügbar ist, und dieses an Lufthansa senden. Wer den Kontakt mit der Airline vermeiden möchte, kann auch spezialisierte Fluggastrechteportale beauftragen. Diese Portale übernehmen die Antragstellung gegen eine Servicegebühr, die meist etwa 30 Prozent der ausgezahlten Entschädigung beträgt.
Wie man den Flugticket-Preis zurückerhält
Wird der geplante Lufthansa-Flug wegen des Streiks des Kabinenpersonals oder der Piloten annulliert oder hebt der Flieger erst mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden ab, können Reisende auf den Flug verzichten. Die Airline muss den kompletten Flugpreis dann kostenlos erstatten. Eine Erstattung in Form eines Reisegutscheins ist nur mit schriftlichem Einverständnis der Flugreisenden möglich. Die Rückerstattung gilt auch für Teilstrecken bei Anschlussflügen.
Lufthansa-Streik: Kann ich einfach einen Ersatzflug buchen?
Nein. Zwar haben Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Die Lufthansa ist aber zunächst verpflichtet, eigenständig sicherzustellen, dass Reisende ihr Ziel erreichen, und bei Flugausfällen eine Umbuchung auf einen Ersatzflug vorzunehmen. Bei Inlandsflügen kann als Alternative zum Flug auch eine Beförderung mit Bus oder Bahn angeboten werden. Bei Umbuchung auf eine andere Airline übernimmt Lufthansa die Kosten. Die Regelung soll gewährleisten, dass Fluggäste trotz Verspätungen oder Ausfällen weiterhin mobil bleiben und ihre Reise fortsetzen können.

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Welche Rechte man hat, wenn man am Flughafen strandet?
Wenn Reisende am Flughafen länger als zwei Stunden unplanmäßig warten müssen, haben sie Anspruch auf Getränke und Snacks. Diese werden von der jeweiligen Fluggesellschaft entweder direkt bereitgestellt oder in Form von Versorgungsgutscheinen ausgegeben.
Sollte die Weiterreise aufgrund eines Streiks erst am nächsten Tag möglich sein, ist die Airline verpflichtet, eine Hotelunterkunft der mittleren Kategorie sowie den Transfer zwischen Flughafen und Hotel zu organisieren. Falls die Airline dazu nicht in der Lage ist oder nicht erreichbar ist, dürfen Reisende eigenständig für Verpflegung und Unterkunft sorgen und die entstandenen Kosten später gegen Vorlage der Belege von der Airline zurückfordern.
Angst vor einer Nacht im Flughafen sollte man daher nicht haben.
