Ob Zwerggecko, Schildkröte oder Schimpanse: Im Urlaub begegnen wir mitunter äußerst liebreizenden Geschöpfen. Was einige Reisende nicht wahrhaben wollen: Die Tiere haben auf dem Heimweg im Urlaubskoffer oder Rucksack nichts zu suchen. Text: Frank Störbrauck

Als die Zollbeamten am Frankfurter Flughafen die Passagiere des Fluges aus Shanghai näher unter die Lupe nahmen, trauten sie ihren Augen nicht: Ein Passagier hatte in seinem Reisekoffer den Kopf eines Eisbären verstaut – und zwar ohne ein Wort zu sagen. »Das geht natürlich nicht. Ohne Genehmigung darf ein toter Eisbär in Deutschland nicht eingeführt werden«, so Christine Straß, Zollbeamtin am Frankfurter Flughafen. Gemäß der EG-Artenschutz-Verordnung erfordert die Ein- oder Ausfuhr von toten Eisbären zum persönlichen Gebrauch die Genehmigung des Herkunftslandes.  Doch um Artenschutz, Gesetze und Verordnungen scheren sich Liebhaber von toten oder lebendigen Tieren zuweilen herzlich wenig.

Spürnasen auf vier Pfoten im Einsatz

Ob Pfeilgiftfrösche in Filmdosen, Vogeleier in Rauschgiftwesten oder Chamäleons in ausgehöhlten Büchern – der Fantasie der Schmuggler beim Verstecken sind keine Grenzen gesetzt. Christine Straß macht sich heute keine Illusionen mehr: »Die Welt ist ein Riesenbasar. Da müssen wir überall genau hinschauen«, sagt die 52-Jährige. Unterstützt werden die Beamten dabei von den beiden Hunden Amy und Uno, denen 15 Geruchsbilder antrainiert wurden. Mit ihren Spürnasen können die Experten auf vier Pfoten selbst Objekte mit geringem Eigengeruch erschnüffeln, wie zum Beispiel alte Elfenbeinschnitzereien.

Haben die Beamten einen Tier-Schmuggler erwischt, bekommen sie von den Ertappten meist dieselben Ausreden serviert: »Das wusste ich nicht«, »Das Tier ist ja sowieso schon tot«, »Das habe ich am Strand gefunden« oder »Die Einheimischen vor Ort haben gesagt, das darf ich«, sind die Standards. Doch die erzeugen bei den Zollbeamten allenfalls noch ein gefrorenes Lächeln. »Unwissenheit schützt nicht vor Strafe«, erläutert Straß. Schließlich könnten sich Urlauber auch im Ausland auf der Website www.artenschutz-online.de vergewissern, ob das tierische Souvenir erlaubt ist oder nicht.

Zollbeamter am Frankfurter Flughafen

Zollbeamter am Frankfurter Flughafen

Für die Erwischten kann das unerlaubte Urlaubsmitbringsel anschließend zu einem teuren Vergnügen werden. Zuwiderhandlungen gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt; eine Strafe von bis 50000 Euro Bußgeld ist möglich, in schweren Fällen wird der Schmuggel als Straftat gewertet, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.

Viele Tiere landen im Frankfurter Zoo

Erst vor wenigen Monaten musste ein Mann, der drei Elfenbeinketten aus Äthiopien geschmuggelt hatte, 800 Euro berappen. Die Strafe wird nicht vom Zoll, sondern vom Bundesamt für Naturschutz festgelegt. Das entscheidet letztlich auch darüber, was mit den lebenden Tieren geschieht. Nach einem Gesundheitscheck durch die tierärztliche Kontrolle der Tierstation Animal Lounge am Frankfurter Flughafen  werden viele Tiere vom Frankfurter Zoo aufgenommen, berichtet Christine Straß. Über die Motive der Schmuggler können Experten nur spekulieren.

Volker Homes, Artenschutzexperte des World Wide Fund For Nature (WWF), glaubt, die Betroffenen wollen sich »einen Hauch Exotik« ins heimische Wohnzimmer bringen. »Wenn im Schrank Elfenbein oder Korallenbruchstücke liegen, glauben die Leute, ihren Urlaub mit in ihre eigenen vier Wänden genommen zu haben«, so Homes. Verständnis hat er freilich nicht dafür: »Der Artenschutz ist ein brennendes Thema weltweit. Viele Tierarten drohen auszusterben. Das ist verantwortungslos und wird zu Recht sanktioniert.«