Was Ryanair mit seinen neuen Handgepäckregeln von seinen Gästen fordert, ist ganz schön dreist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Ryanair deshalb nun abgemahnt.

Ryanair ist massiv auf Sparkurs. Das bemerkte auch das Personal – und wehrte sich im Spätsommer dagegen. Doch wenn es weiter so geht, könnten bald vielleicht nicht nur die Piloten und Flugbegleiter streiken, sondern auch die Fluggäste. Denn seit 1. November dürfen Passagiere der irischen Billig-Airline beim Normaltarif nicht einmal mehr ein vernünftig großes Handgepäck mit an Bord nehmen.

Frau mit Gepäck auf einer Rolltreppe im Flughafen

song_about_summer/Shutterstock.com

Fortan sind nur noch Gepäckstücke erlaubt, die maximal die Maße 40 mal 20 mal 25 Zentimeter haben. Die beiden kürzeren Seiten entsprechen also nicht ganz den Maßen einer Magazin-Ausgabe von reisen EXCLUSIV. Wie viel das gute Stück, das man vor seine Füße unter den Vordersitz stopfen muss (sic!), maximal wiegen darf, verrät Ryanair nicht. Aber wie viel soll ein Täschchen von maximal 20 Litern Fassungsvermögen schon wiegen?

Handgepäck zu groß? Dann bitte einmal 25 Euro!

Eins aber ist klar: Wer das überschreitet, zahlt am Gate 25 Euro extra. Offiziell gibt Ryanair an, dass durch diese reduzierten Gepäckbestimmungen die Warteschlange an den Sicherheitskontrollen und so die Pünktlichkeit verbessert würde. Nicht verwunderlich also, dass diese neue Bekanntgabe Ryanair-Chef Michael O‘Leary keine Freunde brachte. Im Netz wird sich auf allerlei Weise über diese neuen Gepäckbestimmungen lustig gemacht. Doch leider nützt das nichts. Wer nun bei Ryanair irgendein Gepäckstück größer als eine kleine Handtasche transportieren möchte, zahlt drauf. Bei der ungarischen Billig-Airline Wizz Air sieht es leider übrigens ganz ähnlich aus. Auch hier sind ab November nur noch kleine Handgepäckstücke im Ticket inkludiert.

Doch jetzt regt sich Widerstand: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Ryanair wegen der neuen Handgepäckregelung abgemahnt. In seiner Abmahnung kritisiert der vzbv die unzureichenden und intransparenten Angaben. »Die neue Regelung ist völlig intransparent und überraschend. Die Einschränkung beim Handgepäck führt zu einer indirekten Erhöhung des Flugpreises«, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim vzbv.

Der vzbv kritisiert insbesondere, dass völlig unklar sei, was für ein Gepäckstück kostenlos an Bord mitgenommen werden könne. Auch zum Gewicht des zulässigen Gepäckstücks fehle jegliche Aussage. Aus diesem Grund hat der vzbv Ryanair wegen unzureichender Preisangabe und Irreführung abgemahnt.

Unabhängig davon fordert der vzbz die Politik auf, tätig zu werden. »Die Bundesregierung muss zügig prüfen, welches Gepäck als wesentlicher Bestandteil einer Flugreise ohne zusätzliche Kosten befördert werden muss und die verbraucherfeindliche Regelung bei Ryanair unterbinden«, so Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv.