Die goldene Regel für die Einreise nach Neuseeland lautet: lieber einmal zu viel anmelden als einmal zu wenig. Wer einen meldepflichtigen Artikel vergisst oder falsch angibt, zahlt sofort 400 Neuseeland-Dollar, auch wenn es nur der Apfel aus dem Flugzeug war. Wer absichtlich schmuggelt, riskiert bis zu 100.000 NZ-Dollar Strafe und bis zu fünf Jahre Haft. Angemeldete Waren kosten dagegen nichts außer etwas Zeit: Im schlimmsten Fall werden sie behandelt, einbehalten oder vernichtet. Wer unsicher ist, fragt einfach die Mitarbeiter an der Kontrolle. Und wer kurz vorher merkt, dass doch noch eine Banane im Rucksack steckt, wirft sie in einen der Amnesty-Behälter in der Ankunftshalle, ganz ohne Strafe.
Vor der Landung: die New Zealand Traveller Declaration
Die Passenger Arrival Card auf Papier hat ausgedient. Stattdessen füllt ihr die digitale New Zealand Traveller Declaration (NZTD) aus, auf der Website oder in der kostenlosen App. Das geht schon vor dem Abflug, spätestens aber vor der Passkontrolle. Die Erklärung müssen alle Reisenden abgeben, auch wer nichts anzumelden hat. Wer sie nicht online ausfüllen kann, bekommt bei der Ankunft ein Papierformular.

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Diese Waren musst du beim Zoll in Neuseeland anmelden
- alle Lebensmittel, auch Snacks, Gewürze und kleine Mengen
- Tiere und tierische Produkte wie Fleisch, Milchprodukte, Eier, Honig, Federn, Muscheln, Felle oder Knochen
- Pflanzen und pflanzliche Produkte wie Obst, Samen, Nüsse, Holz, Pilze, Bambus oder Stroh
- tierische und pflanzliche Heilmittel
- Erde und Wasser
- Ausrüstung, die mit Tieren, Pflanzen oder Wasser in Berührung kommt, etwa zum Angeln, Tauchen, Gärtnern oder für die Imkerei
- gebrauchte Outdoor-Ausrüstung wie Wanderschuhe, Zelte, Fahrräder oder Golfschläger
- verschreibungspflichtige Medikamente
- Bargeld ab 10.000 NZ-Dollar oder dem Gegenwert in anderen Währungen
- Alkohol, Tabak und Einkäufe über den Freimengen
Wanderschuhe und Zelt: Outdoor-Ausrüstung richtig einpacken
Neuseeland ist ein Paradies für Wanderer, Radfahrer und Abenteurer. Genau deshalb schauen die Kontrolleure bei Outdoor-Ausrüstung besonders genau hin. In Profilsohlen und an Zeltheringen stecken schnell Erde, Samen oder Keime, die im Land großen Schaden anrichten können.

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Deshalb gilt: Alles vor der Reise gründlich putzen, trocknen und bei der Einreise angeben. Packt Wanderschuhe und Zelt so ein, dass du schnell drankommst, falls die Beamten genauer hinschauen wollen. Sind die Sohlen sauber, ist die Sache meist nach einem kurzen Blick erledigt. Klebt noch Erde dran, werden die Schuhe vor Ort gereinigt. Das kostet Zeit, aber keine Strafe, solange du sie angemeldet hast.
Anmelden musst du unter anderem:
- Schuhe, die schon draußen getragen wurden: Wanderschuhe, Laufschuhe, Trekkingsandalen
- Camping-Ausrüstung: Zelt, Heringe, Campingkocher, Outdoor-Proviant
- Jagdausrüstung, auch Rucksäcke und Kleidung
- Ausrüstung für den Umgang mit Tieren: Reitkleidung, Gummistiefel, Schermesser
- Ausrüstung aus Gartenbau, Weinbau, Imkerei, Aquakultur oder Forstwirtschaft, inklusive Kleidung und Schuhe
- Ausrüstung für Wassersport und Angeln: Neoprenanzug, Tauchausrüstung, Watstiefel, Angel, Köder
Achtung bei:
- Watstiefeln mit Filzsohlen: Sie sind in Neuseelands Gewässern verboten und bleiben am besten zu Hause
- natürlichen Ködern: Sie müssen dem Import Health Standard entsprechen und können eingezogen oder vernichtet werden
- nasser oder schmutziger Ausrüstung: Sie wird behandelt, zurückgeschickt oder vernichtet

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Diese Lebensmittel darfst du nicht nach Neuseeland mitbringen
Anmelden musst du jedes Lebensmittel. Einige Dinge stehen aber grundsätzlich auf der Verbotsliste:
- frisches Obst und Gemüse
- Fleisch, Wurst und Eier
- Honig und andere Bienenprodukte
- Samen und Getreide, auch Vanilleschoten
- Pilze und Trüffel
Besonders streng ist Neuseeland bei Honig, denn Bienenprodukte können Krankheiten einschleppen, die den heimischen Bienenvölkern gefährlich werden. Das gilt für jeden Honig, auch für das Glas, das du bei der letzten Reise in Neuseeland gekauft hast. Auch Sirup mit Honig darf nicht ins Land, reiner Ahornsirup dagegen schon. Erlaubt sind nur industriell verpackte, ungeöffnete Produkte, in denen Honig höchstens 2 Prozent ausmacht. Der häufigste Grund für die 400-Dollar-Strafe ist aber Obst: Apfel oder Mandarine vom Bordservice wandern schnell in die Handtasche. Lasst Snacks aus dem Flugzeug deshalb einfach an Bord. Verpackte, verarbeitete Lebensmittel wie Schokolade, Kekse oder Tee sind meist erlaubt, du musst sie aber trotzdem anmelden.
Tiere, Souvenirs und geschützte Arten
Lebende Tiere dürfen nur mit einer vorab eingeholten Genehmigung einreisen. Souvenirs aus Fell, Leder, Federn, Knochen oder Muscheln musst du anmelden, sie werden eventuell vor Ort geprüft. Weil Neuseeland dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES beigetreten ist, gilt außerdem: Produkte aus geschützten Tier- und Pflanzenarten wie Korallen, Schildpatt, Elfenbein oder bestimmten Orchideen brauchen eine Genehmigung. Ohne Papiere sind sie tabu. Das gilt auch für traditionelle Heilmittel mit Bestandteilen geschützter Arten.
Pflanzen und Holz: Das musst du immer anmelden
Alle Pflanzen und pflanzlichen Produkte musst du melden. Manche Arten sind ganz verboten oder brauchen eine Genehmigung, die du vorher einholen musst. Dazu gehören:
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- getrocknete und frische Blumen
- Saatgut, Stecklinge und Setzlinge
- Seetang, Algen und Aquariumpflanzen
- Dinge aus Bambus, Rohr, Rattan, Kokosnuss oder Stroh
- Dinge aus Holz wie Trommeln, Schnitzereien, Masken oder Werkzeuge
- Kiefernzapfen
- Souvenirs mit pflanzlichen Bestandteilen, zum Beispiel mit einer Füllung aus Samen oder Stroh
- pflanzliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und homöopathische Mittel
Zollfreimengen für Neuseeland
Neben der Biosecurity achtet der Zoll auf die Freimengen. Zollfrei einführen darfst du pro Person:
- 4,5 Liter Wein oder Bier sowie drei Flaschen Spirituosen mit je höchstens 1,125 Litern (ab 18 Jahren)
- 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak bzw. Zigarren (ab 18 Jahren)
- Waren und Geschenke im Wert von bis zu 700 NZ-Dollar
Liegst du darüber, werden 15 Prozent Mehrwertsteuer (GST) und eventuell Zoll fällig. Persönliche Dinge wie Kleidung oder Kosmetik zählen nicht mit. Die Freimengen gelten pro Person, du kannst sie also nicht mit Partner oder Kindern zusammenlegen.


