Alle Jahre wieder steht der Reifenwechsel an. Wenn es kälter wird und vor allem wenn der erste Schnee fällt, müssen am Auto Winter- und Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) befestigt sein. Winterreifen, die lediglich die Matsch- und Schnee-Kennzeichnung (M+S) tragen, dürfen dann nicht mehr gefahren werden. Der Grund: Sie bieten nicht die gleiche Sicherheitsleistung wie moderne Reifen mit Alpine-Symbol. Auch habe es bisher keine einheitlichen Prüfkriterien für die M+S-Reifen gegeben, so Experten.

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Für die alten M+S-Reifen, die vor 2018 hergestellt wurden, galt noch eine Übergangsfrist bis Ende September 2024. Wer seitdem bei winterlichen Verhältnissen mit den alten M+S-Reifen oder gar noch mit Sommerreifen fährt und von der Polizei erwischt wird, muss zahlen. 60 Euro Bußgeld sind dafür vorgesehen, bei Gefährdung steigt das Bußgeld auf 100 Euro und bei einem Unfall auf 120 Euro. Einen Punkt in Flensburg gibt es in jedem Fall. Und auch der Fahrzeughalter wird mit einem Bußgeld von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg bedacht. Apropos Geld: Wer neue Alpine-Winterreifen benötigt und diese in einer Fachwerkstatt montieren lassen will, muss mit Kosten von 75 bis 200 Euro aufwärts pro Reifen rechnen.
Von O bis O: In diesen Ländern gilt eine feste Winterreifenpflicht
Aber auch bei Reisen ins Ausland sollten Autofahrer das Thema im Blick haben. Wer im Winter eine Urlaubsreise mit dem Auto ins Ausland unternimmt, sollte sich vorab unbedingt über die Winterreifenregelung der zu durchfahrenden Länder informieren. Regeln für Winterreifen sind in Europa in den meisten Ländern gesetzlich verankert.

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Eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen wie bei uns gibt es zum Beispiel schon länger in Finnland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Rumänien, der Slowakei und Tschechien. Seit Juli 2025 gilt auch in Dänemark eine situative Pflicht. Wer bei Schnee oder Eis mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, zahlt dort 1.000 Kronen pro Reifen.
Eine kalendarisch festgelegte Winterreifenpflicht besteht dagegen unter anderem in Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen und Schweden. Diese beginnt in der Regel zwischen Oktober und Dezember und endet im Laufe der Monate März oder April. Wer sich eine Eselsbrücke bauen will: Die bekannteste Faustregel zur Nutzung der Winterreifen ist die Formulierung »von O bis O«. Dies meint den Zeitraum von Oktober bis Ostern. Damit sind Reisende in der Regel auf der sicheren Seite. Außerdem wichtig: Wie in Deutschland zählen in Schweden und Finnland seit Dezember 2024 nur noch Reifen mit Alpine-Symbol als Winterreifen. Spikereifen sind davon ausgenommen.
Frankreich und Italien: Hier entscheidet das Schild am Straßenrand
In Frankreich, Italien und Spanien sind Winterreifen mit Alpine-Symbol oder Schneeketten an Bord bei entsprechender Beschilderung vorgeschrieben. Meist kommt dies in den Gebirgsregionen zur Anwendung. Wer etwa in Frankreich mit den alten M+S-Reifen ohne Schneeketten oder -socken erwischt wird, zahlt 135 Euro pro Reifen
Im Aostatal und auf der Brennerautobahn in Italien gilt diese Winterausrüstungspflicht jedoch saisonal. Ab dem 15. Oktober (Aostatal), bzw. dem 15. November (Bozen) müssen Fahrzeuge witterungsunabhängig mit Winterreifen ausgestattet sein oder entsprechende für Schnee- oder Eisbelag geeignete Antirutschvorrichtungen mitführen, zum Beispiel sogenannte Schneesocken oder Schneeketten. Bei einem Verstoß können bis zu 345 Euro fällig werden. In Bozen gilt zusätzlich Fahrverbot für Motorräder und Mopeds bei winterlichen Verhältnissen. Achtung: Im alpinen Transitland Österreich ist der Einsatz von Schneesocken bei starker Witterung oder entsprechender Beschilderung nicht erlaubt.
Ohne feste Pflicht: Warum Winterreifen trotzdem ratsam sind
Es gibt aber auch Länder in Europa, die in Sachen Winterreifen keine eindeutigen Pflichten haben, etwa Belgien, die Niederlande, Polen und die Schweiz. Aber auch hier werden bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen dringend empfohlen. So heißt es beispielsweise in Artikel 31 des Straßenverkehrsgesetzes der Schweiz, dass Autofahrer ihr Fahrzeug stets derart beherrschen müssen, »dass man seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann«. Das ist ergo bei Schnee und Eis mit Sommerreifen nicht der Fall. Wichtig: Autofahrer sollten immer die Profiltiefe der Reifen im Auge behalten. In einigen Ländern ist eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern vorgeschrieben, in anderen wie etwa Tschechien, Kroatien, Lettland und Österreich sogar vier Millimeter.

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Nach dem Unfall: Wann die Versicherung die Zahlung kürzen kann
Angesichts zunehmender Wetterextreme und plötzlicher Wintereinbrüche, auch in südeuropäischen Ländern, sollten Autofahrer in den Wintermonaten am besten immer auf Winter- oder Ganzjahresreifen setzen. Das dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch dem eigenen Geldbeutel. Denn unabhängig davon, wie die Winterreifenregelung aussieht: Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall und sind keine Winterreifen montiert, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern oder reduzieren. In dem Fall kann es richtig teuer werden.
Wer mehr über die Regeln zu Winterreifen in Europa erfahren möchte, kann sich auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums informieren.


