Weniger Stau. Mehr Stadt. Das hat sich die Stadt Salzburg vorgenommen und verbietet Tagestouristen im Sommer die Fahrt ins Stadtzentrum. Was es mit der Sommerregelung auf sich hat, wer trotzdem hineindarf und wie du ohne Auto in die Stadt hineinkommst.
Große Herausforderungen erfordern große Maßnahmen. Das dachte sich wohl die Stadt Salzburg, als die Stadträte im Mai 2026 ein Ein- und Durchfahrverbot im Zentrum für Tagestouristen beschlossen. Dieses ist seit dem 1. Juli in Kraft und gilt bis zum 31. August.
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Klingt erstmal radikal. Aber wer ist davon betroffen? Kurz gesagt, alle, die nicht aus der Region kommen. Wer kein österreichisches Kennzeichen S, SL oder HA oder ein deutsches Kennzeichen BGL, BGD, REI oder LF auf seinem Fahrzeug führt, oder aber nachweislich seinen Hauptwohnsitz in einer dieser Regionen hat, darf nicht in das Zentrum einfahren.
Konkret betroffen ist folgender Bereich:
- Imbergstraße (ab Dr. Franz-Rehrl-Platz 4) – Giselakai – Staatsbrücke
- Schwarzstraße zwischen Josef-Friedrich-Hummel-Straße (Makartplatz) und Staatsbrücke
- Müllner Hauptstraße (ab Müllner Hauptstraße 33) – Ursulinenplatz – Franz-Josef-Kai – Griesgasse – Rudolfskai
- Siegmundstor – Herbert-von-Karajan-Platz – Münzgasse – Anton-Neumayr-Platz – Museumsplatz – Gstättengasse
Stattdessen werden Tagesgäste gebeten, einen der außerhalb gelegenen Park-and-Ride-Parkplätze zu nutzen und von dort mit dem öffentlichen Nahverkehr in die Stadt zu fahren. Im Juli und August gilt an den Standorten Messe, Designer Outlet, Airport und Salzburg Süd ein Tagestarif von 7,50 Euro pro Pkw. Im Preis enthalten ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für bis zu fünf Personen.
Wer gegen die Regelung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei Missachtung droht ein von der Polizei verhängtes sogenanntes »Organstrafmandat« von bis zu 80 Euro.
Dürfen Hotelgäste nach Salzburg fahren?
Übernachtungsgäste sind von der Regelung nicht betroffen. Wer ein Hotel- oder Gastzimmer im entsprechenden Bereich gebucht hat, darf weiterhin mit dem Auto anreisen. Dennoch ist eine Buchungsbestätigung der entsprechenden Unterkunft notwendig und sollte auf der Fahrt als Nachweis mitgeführt werden.
Warum aber ist das überhaupt notwendig? Die Stadt Salzburg ist das ganze Jahr über mit einem hohen Verkehrsaufkommen belastet, das insbesondere in den Sommermonaten durch Tagestouristen noch zusätzlich erhöht wird. Teilweise so sehr, dass öffentliche Dienste, Einsatzfahrzeuge, Einheimische und auch die Wirtschaft davon behindert werden.
Die neue Regelung soll den Verkehr im Zentrum entlasten, gleichzeitig durch den Fokus auf die öffentlichen Verkehrsmittel aber die Tagestouristen nicht zu sehr einschränken. Man wolle niemanden aus der Stadt heraushalten, aber eine lebens- und sehenswerte Stadt für alle garantieren.
Weitere Informationen zur Sommerregelung gibt’s bei der Stadt Salzburg unter www.stadt-salzburg.at.
Häufige Fragen zur Sommerregelung in Salzburg
Was gilt die Sommerregelung in Salzburg und wer muss sie beachten?
Die Sommerregelung in Salzburg ist seit dem 1. Juli 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. August. Sie verbietet Tagestouristen, die nicht aus der Region kommen (kein österreichisches Kennzeichen S, SL, HA oder deutsches Kennzeichen BGL, BGD, REI, LF bzw. kein Hauptwohnsitz in diesen Regionen), die Fahrt ins Stadtzentrum. Betroffen sind alle, die keine dieser Ausnahmen haben.
Was passiert, wenn man die Regelung missachtet und wohin darf man trotzdem einfahren?
Wer gegen die Regelung verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 80 Euro rechnen (Organstrafmandat). Übernachtungsgäste (Hotel- oder Gastzimmer) sind von der Regelung nicht betroffen und dürfen weiterhin mit dem Auto anreisen, wenn sie eine Buchungsbestätigung der Unterkunft als Nachweis mitführen.
Wie komme ich ohne Auto in Salzburg ins Stadtzentrum?
Tagesgäste werden gebeten, einen der außerhalb gelegenen Park-and-Ride-Parkplätze (Messe, Designer Outlet, Airport, Salzburg Süd) zu nutzen und von dort mit dem öffentlichen Nahverkehr in die Stadt zu fahren. Im Juli und August gilt an diesen Standorten ein Tagestarif von 7,50 Euro pro Pkw, der die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für bis zu fünf Personen enthält.




