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Brand in Lufthansa-Flugzeug: Was Reisende bei Powerbanks beachten müssen

Eine brennende Powerbank hat einen Lufthansa-Flug von Frankfurt nach Lissabon zu einer außerplanmäßigen Landung gezwungen. Der Vorfall zeigt, warum Airlines die Mitnahme und Nutzung der kleinen Akkus inzwischen deutlich strenger regeln. Seit März 2026 gelten zudem neue internationale Vorgaben. Was Reisende über Powerbanks im Flugzeug wissen müssen.

Der Lufthansa-Flug LH1170 war am Samstagabend, 26. September 2026, mit 198 Passagieren und sechs Crewmitgliedern auf dem Weg von Frankfurt nach Lissabon, als die Powerbank eines Passagiers im Bereich eines Sitzes Feuer fing. Die Kabinencrew reagierte sofort und sicherte den Akku in einem speziellen Schutzbehälter für Lithiumbatterien. Die Piloten entschieden sich vorsorglich für eine Umleitung nach Lyon, wo der Airbus A321 sicher landete. Verletzt wurde niemand.

Für die Passagiere war die Reise dort zunächst beendet. Sie wurden in Hotels untergebracht und am folgenden Tag auf andere Verbindungen umgebucht. Das Flugzeug blieb rund 16 Stunden in Lyon und wurde anschließend nach Frankfurt überführt.

Der Zwischenfall macht ein Risiko sichtbar, auf das Luftfahrtbehörden und Fluggesellschaften seit Jahren reagieren: Lithium-Ionen-Akkus können bei Beschädigung, Kurzschluss oder einem technischen Defekt überhitzen. Gerät eine Zelle in einen sogenannten »Thermal Runaway«, kann sich die Hitze auf weitere Zellen übertragen und einen Brand auslösen.

Seit März 2026 gelten neue internationale Powerbank-Regeln

Seit dem 27. März 2026 gelten verschärfte internationale Vorgaben für Powerbanks. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO begrenzt die Zahl auf maximal zwei Powerbanks pro Passagier. Außerdem dürfen Powerbanks während des Fluges nicht über die Stromversorgung des Flugzeugs aufgeladen werden. Die ICAO empfiehlt darüber hinaus, Powerbanks an Bord auch nicht zum Laden von Smartphones, Tablets oder anderen elektronischen Geräten zu verwenden.

Fluggesellschaften können strengere Regeln festlegen und aus dieser Empfehlung ein verbindliches Verbot machen. Bei Lufthansa ist deshalb auch die Nutzung einer Powerbank zum Laden anderer Geräte während des Fluges untersagt.

Die Lufthansa Group war bereits vor der internationalen Verschärfung einen Schritt weiter gegangen. Seit dem 15. Januar 2026 gelten bei Lufthansa und ihren Konzernairlines strengere Vorgaben. Bei der Lufthansa dürfen Passagiere maximal zwei Powerbanks mitnehmen. Bis 100 Wattstunden ist keine Genehmigung erforderlich, zwischen 100 und 160 Wh muss die Airline vorab zustimmen. Während des Fluges dürfen die Akkus weder benutzt noch aufgeladen werden. Auch das Gepäckfach über den Sitzen ist tabu: Die Powerbank muss etwa in der Sitztasche, am Körper oder im Handgepäck unter dem Vordersitz verstaut werden.  Der aktuelle Zwischenfall ereignete sich also trotz dieser bereits geltenden Sicherheitsregeln.

Mann deponiert Powerbank im Rucksack

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Powerbank im Flugzeug: Im aufgegebenen Gepäck weltweit verboten

Powerbanks gehören grundsätzlich in die Kabine und dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Der Grund liegt im Brandrisiko: Kommt es zu einer Überhitzung oder einem Feuer, kann die Crew in der Kabine unmittelbar reagieren.

Auch die Europäische Agentur für Flugsicherheit EASA veröffentlichte im Mai 2025 neue Empfehlungen zur Risikoverwaltung von Lithium-Batterien. Auf ihrer Website heißt es: »Ersatzbatterien, einschließlich Powerbanks, dürfen an Bord des Flugzeugs nicht aufgeladen werden. Darüber hinaus sollten Powerbanks an Bord des Flugzeugs nicht angeschlossen sein oder ein Gerät mit Strom versorgen.«

Infografik mit sechs Tipps zur Mitnahme von Powerbanks im Flugzeug

Grafik: Ella Verlag

Sicher unterwegs: Worauf es beim Packen ankommt

Vor dem Flug sollte die Powerbank auf sichtbare Schäden kontrolliert werden. Aufgeblähte oder verformte Gehäuse, beschädigte Anschlüsse und andere erkennbare Defekte sind Warnzeichen. Solche Akkus gehören nicht ins Flugzeug. Wichtig ist außerdem eine gut lesbare Kapazitätsangabe, damit sich feststellen lässt, ob die Powerbank die zulässigen Wattstunden-Grenzen einhält.

Beim Transport muss die Powerbank vor Beschädigungen und Kurzschlüssen geschützt sein. Dafür eignen sich beispielsweise die Originalverpackung, eine separate Schutzhülle oder ein eigener Beutel. Offene Kontakte können mit nicht leitendem Klebeband abgeklebt werden. Schlüssel, Münzen und andere leitende Gegenstände sollten nicht unmittelbar mit der Powerbank in Berührung kommen.

Powerbanks dürfen nicht ins aufgegebene Gepäck. Wird ein Handgepäckstück am Gate doch noch in den Frachtraum verladen, muss die Powerbank vorher herausgenommen werden. Wird sie während des Fluges ungewöhnlich heiß, verformt sich, raucht oder riecht auffällig, sollte sofort die Kabinencrew informiert werden. Keinesfalls sollte versucht werden, einen auffälligen Akku eigenmächtig zu öffnen oder weiterzuverwenden.

Vor Abflug noch einmal die Regularien der jeweiligen Airline prüfen

Die internationalen Vorgaben bilden freilich nur den Rahmen. Fluggesellschaften können für Powerbanks strengere Regeln festlegen, etwa bei der erlaubten Anzahl, der Nutzung während des Fluges oder der Aufbewahrung in der Kabine. Deshalb empfiehlt sich vor jeder Reise ein Blick auf die aktuellen Bestimmungen der gebuchten Airline. Das gilt besonders bei Umsteigeverbindungen mit mehreren Fluggesellschaften.

Wer während des Fluges Smartphone oder Tablet laden möchte, sollte außerdem prüfen, ob am gebuchten Sitzplatz USB-Anschluss oder Steckdose vorhanden sind. Dann kann die Powerbank während des Fluges unbenutzt und sicher verstaut bleiben.

Häufige Fragen

Wie viel mAh darf eine Powerbank im Flugzeug haben?
Entscheidend ist nicht die Angabe in Milliamperestunden (mAh), sondern die Kapazität in Wattstunden (Wh). Powerbanks dürfen nach den aktuellen internationalen Vorgaben höchstens 100 Wh haben. Bei einer typischen Zellspannung von 3,7 Volt entsprechen 100 Wh rechnerisch rund 27.000 mAh. Da Hersteller unterschiedliche Spannungen zugrunde legen können, sollte im Zweifel die auf der Powerbank angegebene Wh-Zahl maßgeblich sein.
Wie rechnet man mAh bei einer Powerbank in Wh um?
Die Wattstunden lassen sich mit einer einfachen Formel berechnen: mAh × Volt ÷ 1.000 = Wh. Eine Powerbank mit 20.000 mAh und einer Zellspannung von 3,7 Volt kommt beispielsweise auf 74 Wh. Damit liegt sie unter der Grenze von 100 Wh.
Darf eine Powerbank mit 20.000 oder 30.000 mAh ins Flugzeug?
Eine Powerbank mit 20.000 mAh liegt bei der üblichen Zellspannung von 3,7 Volt bei etwa 74 Wh und damit innerhalb der zulässigen Grenze. Bei 30.000 mAh wären es dagegen rund 111 Wh. Eine solche Powerbank überschreitet die seit 2026 für Powerbanks geltende Grenze von 100 Wh und darf nach der aktuellen IATA-Guidance nicht mitgeführt werden.
Darf eine Powerbank bei der Sicherheitskontrolle im Rucksack bleiben?
Powerbanks gehören ins Handgepäck. Ob sie bei der Sicherheitskontrolle aus dem Rucksack genommen und separat vorgelegt werden müssen, hängt vom Flughafen und der dort eingesetzten Kontrolltechnik ab. Reisende sollten deshalb den Anweisungen des Sicherheitspersonals folgen. Unabhängig davon empfiehlt es sich, die Powerbank so zu verstauen, dass sie bei einer Kontrolle schnell zur Hand ist.
Frank Störbrauck
Brasilien ist sein Ding. Hier feiert Frank gerne ausgelassene Strandpartys bis tief in die warme Nacht. Klar, die Copacabana ist dafür in aller Munde, ihn zieht es allerdings viel lieber nach Salvador, wo die Strände nicht weniger traumhaft sind. Pluspunkt dort: Die Partys sind kleiner und mit den Locals kommt man schneller ins Gespräch.