Der Lufthansa-Flug LH1170 war am Samstagabend, 26. September 2026, mit 198 Passagieren und sechs Crewmitgliedern auf dem Weg von Frankfurt nach Lissabon, als die Powerbank eines Passagiers im Bereich eines Sitzes Feuer fing. Die Kabinencrew reagierte sofort und sicherte den Akku in einem speziellen Schutzbehälter für Lithiumbatterien. Die Piloten entschieden sich vorsorglich für eine Umleitung nach Lyon, wo der Airbus A321 sicher landete. Verletzt wurde niemand.
Für die Passagiere war die Reise dort zunächst beendet. Sie wurden in Hotels untergebracht und am folgenden Tag auf andere Verbindungen umgebucht. Das Flugzeug blieb rund 16 Stunden in Lyon und wurde anschließend nach Frankfurt überführt.
Der Zwischenfall macht ein Risiko sichtbar, auf das Luftfahrtbehörden und Fluggesellschaften seit Jahren reagieren: Lithium-Ionen-Akkus können bei Beschädigung, Kurzschluss oder einem technischen Defekt überhitzen. Gerät eine Zelle in einen sogenannten »Thermal Runaway«, kann sich die Hitze auf weitere Zellen übertragen und einen Brand auslösen.
Seit März 2026 gelten neue internationale Powerbank-Regeln
Seit dem 27. März 2026 gelten verschärfte internationale Vorgaben für Powerbanks. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO begrenzt die Zahl auf maximal zwei Powerbanks pro Passagier. Außerdem dürfen Powerbanks während des Fluges nicht über die Stromversorgung des Flugzeugs aufgeladen werden. Die ICAO empfiehlt darüber hinaus, Powerbanks an Bord auch nicht zum Laden von Smartphones, Tablets oder anderen elektronischen Geräten zu verwenden.
Fluggesellschaften können strengere Regeln festlegen und aus dieser Empfehlung ein verbindliches Verbot machen. Bei Lufthansa ist deshalb auch die Nutzung einer Powerbank zum Laden anderer Geräte während des Fluges untersagt.
Die Lufthansa Group war bereits vor der internationalen Verschärfung einen Schritt weiter gegangen. Seit dem 15. Januar 2026 gelten bei Lufthansa und ihren Konzernairlines strengere Vorgaben. Bei der Lufthansa dürfen Passagiere maximal zwei Powerbanks mitnehmen. Bis 100 Wattstunden ist keine Genehmigung erforderlich, zwischen 100 und 160 Wh muss die Airline vorab zustimmen. Während des Fluges dürfen die Akkus weder benutzt noch aufgeladen werden. Auch das Gepäckfach über den Sitzen ist tabu: Die Powerbank muss etwa in der Sitztasche, am Körper oder im Handgepäck unter dem Vordersitz verstaut werden. Der aktuelle Zwischenfall ereignete sich also trotz dieser bereits geltenden Sicherheitsregeln.

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Powerbank im Flugzeug: Im aufgegebenen Gepäck weltweit verboten
Powerbanks gehören grundsätzlich in die Kabine und dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Der Grund liegt im Brandrisiko: Kommt es zu einer Überhitzung oder einem Feuer, kann die Crew in der Kabine unmittelbar reagieren.
Auch die Europäische Agentur für Flugsicherheit EASA veröffentlichte im Mai 2025 neue Empfehlungen zur Risikoverwaltung von Lithium-Batterien. Auf ihrer Website heißt es: »Ersatzbatterien, einschließlich Powerbanks, dürfen an Bord des Flugzeugs nicht aufgeladen werden. Darüber hinaus sollten Powerbanks an Bord des Flugzeugs nicht angeschlossen sein oder ein Gerät mit Strom versorgen.«

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Sicher unterwegs: Worauf es beim Packen ankommt
Vor dem Flug sollte die Powerbank auf sichtbare Schäden kontrolliert werden. Aufgeblähte oder verformte Gehäuse, beschädigte Anschlüsse und andere erkennbare Defekte sind Warnzeichen. Solche Akkus gehören nicht ins Flugzeug. Wichtig ist außerdem eine gut lesbare Kapazitätsangabe, damit sich feststellen lässt, ob die Powerbank die zulässigen Wattstunden-Grenzen einhält.
Beim Transport muss die Powerbank vor Beschädigungen und Kurzschlüssen geschützt sein. Dafür eignen sich beispielsweise die Originalverpackung, eine separate Schutzhülle oder ein eigener Beutel. Offene Kontakte können mit nicht leitendem Klebeband abgeklebt werden. Schlüssel, Münzen und andere leitende Gegenstände sollten nicht unmittelbar mit der Powerbank in Berührung kommen.
Powerbanks dürfen nicht ins aufgegebene Gepäck. Wird ein Handgepäckstück am Gate doch noch in den Frachtraum verladen, muss die Powerbank vorher herausgenommen werden. Wird sie während des Fluges ungewöhnlich heiß, verformt sich, raucht oder riecht auffällig, sollte sofort die Kabinencrew informiert werden. Keinesfalls sollte versucht werden, einen auffälligen Akku eigenmächtig zu öffnen oder weiterzuverwenden.
Vor Abflug noch einmal die Regularien der jeweiligen Airline prüfen
Die internationalen Vorgaben bilden freilich nur den Rahmen. Fluggesellschaften können für Powerbanks strengere Regeln festlegen, etwa bei der erlaubten Anzahl, der Nutzung während des Fluges oder der Aufbewahrung in der Kabine. Deshalb empfiehlt sich vor jeder Reise ein Blick auf die aktuellen Bestimmungen der gebuchten Airline. Das gilt besonders bei Umsteigeverbindungen mit mehreren Fluggesellschaften.
Wer während des Fluges Smartphone oder Tablet laden möchte, sollte außerdem prüfen, ob am gebuchten Sitzplatz USB-Anschluss oder Steckdose vorhanden sind. Dann kann die Powerbank während des Fluges unbenutzt und sicher verstaut bleiben.


