Todesangst auf Rückreise
Die Rückreise von der Ferieninsel auf den Malediven zum Flughafen endete für ein Ehepaar desaströs: Die Fähre geriet in extreme Seenot, das Ehepaar hatte Todesangst – und verpasste den Rückflug. Vor Gericht ging es um die Frage, wer das zu verantworten hat. Für das Amtsgericht Köln war der Fall klar: Es verdonnerte den Reiseveranstalter zur Zahlung von Schmerzensgeld und Erstattung des Reisepreises....