Neben schönen Erinnerungen bringen viele Reisende auch Andenken mit aus dem Ferienort. Bei einigen Urlaubern gehören auch Pflanzen und Gehölze dazu. Aber Vorsicht. Denn so können auch Schadorganismen wie Insekten, Pilze und Bakterien eingeschleppt werden.

Pflanzen als Urlaubsmitbringsel sind nicht immer eine gute Idee. Denn: »Durch den Reiseverkehr in der Ferienzeit steigt auch das Risiko der Einschleppung von gefährlichen Schadorganismen, die, einmal hier angekommen, sich schnell ausbreiten und erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, im Hausgarten sowie dem Öffentlichen Grün verursachen können«, sagt Helmut Selders, Präsident des Bundes deutscher Baumschulen (BdB).

Die Übeltäter heißen Xylella fastidiosa, Anoplophora chinensis oder Aromia bungii. Zu Deutsch: das Feuerbakterium, der Citrusbockkäfer und der Asiatische Moschusbockkäfer. Es handelt sich hier um gefährliche Schädlinge, die vor allem mit dem Verpackungsholz von Lieferungen eingeschleppt werden. Hin und wieder aber auch mit infizierten Pflanzen – oder über Insekten, die sich in den Pflanzen eingenistet haben.

Vorsicht bei Pflanzen aus dem Mittelmeerraum

Besonders Xylella fastidiosa, das Feuerbakterium, bereitet Probleme. Es wurde in Europa bereits an Laubbäumen, Sträuchern, Zierpflanzen und Wildkräutern festgestellt. Konkret geht es um Pflanzenarten wie Olive, Lavendel, Rosmarin, Kreuzblume, Kirsche, Pflaume, Pfirsich, Wein, Oleander, Zitrone oder Berg-Ahorn. Da das Bakterium vor allem im Mittelmeerraum nachgewiesen wurde, sollte man keine Pflanzen aus dieser Region mit nach Deutschland bringen. Das gilt insbesondere für Pflanzen aus Korsika, Südfrankreich, die Balearen, Südspanien und Süditalien.

Mit dem Xylella Fastidiosa Virus befallene Olivenbäume in Süditalien

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Auch der Zoll ist sensibel für das Thema Pflanzen als Urlaubsmitbringsel. »Bei der Einfuhr gewisser Pflanzen gelten besondere Vorschriften oder gar Verbote oder es sind Einfuhr-Dokumente nötig. Ansonsten werden die Pflanzen bei der Einreise am Flughafen vom Zoll beschlagnahmt und anschließend vernichtet«, erläutert Alwin Bogan von der Generalzolldirektion in Bonn. Er empfiehlt: »Wenn Urlauber auf pflanzliche Souvenirs nicht verzichten können und verhindern wollen, dass die Pflanze bei der Einreise vom Zoll entsorgt wird, sollen sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen beim Zoll informieren, die je nach Herkunftsland variieren können.«

Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Präparate oder Teile geschützter Tier– und Pflanzenarten mit nach Hause bringen. Sie tun dies oft aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein. Sie tragen – wissentlich oder unwissentlich – dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht. Damit leisten sie dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.