Wer eine Drohne hat, will sie auch möglichst oft einsetzen – klar! Viele wollen ihre fliegende Kamera deshalb auch im Urlaub in die Luft steigen lassen. Doch was ist im Ausland überhaupt erlaubt?
Die Popularität der Drohnen ist weiter ungebrochen. Branchenexperten schätzen, dass allein in Deutschland schon mehr als eine halbe Million Hobby-Drohnen über den Ladentisch gegangen sind. Sofern die Drohne leicht zu transportieren ist, bietet es sich da für viele Reisende an, die Drohne im Urlaub einzusetzen. Denn was gibt es cooleres, als die schönsten Wochen des Jahres auch aus der Luft festzuhalten? Aber Vorsicht: In einigen Ländern ist der Umgang mit Drohnen längst nicht so locker wie bei uns.
In Marokko und Nicaragua, zugegeben keine Schwergewichte bei deutschen Urlaubern, sind Drohnen komplett verboten. Wer dort mit einer Drohne erwischt wird, muss damit rechnen, dass einem das fliegende Spielgerat abgenommen wird. In Nicaragua bekommt man die Drohne bei der Ausreise immerhin zurück, in Marokko bleibt sie auf Nimmerwiedersehen in den Händen von Vater Staat. Ziemlich ärgerlich.
Happige Geldstrafe in Tschechien, Haft in Thailand und Südafrika bei Verstößen
Das ist freilich noch harmlos gegenüber den Ländern, in denen eine Geldbuße bei Verstößen gegen die Drohnen-Nutzung fällig werden. So kann man in Indonesien die Drohne einsetzen. Man muss aber zwingend die Vorschriften beachten (z.B. Abstand zu Flughäfen, Drohnen-Verbot in der Nacht und über Menschenmengen). Wer dagegen verstößt, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 66.000 Euro sanktioniert. Aber auch in unserem Nachbarland Tschechien versteht man keinen Spaß bei Verstößen gegen die Vorschriften beim Drohnen-Einsatz. Dort muss man bei Verstößen sogar bis zu 185.000 Euro berappen.
Andere Länder greifen zu drakonischeren Strafen. Wer dort gegen die Auflagen zur Drohnen-Nutzung verstößt, wandert in den Knast. Thailand droht in seinem Strafgesetzbuch mit bis zu fünf, Südafrika mit bis zu zehn und Ghana gar mit bis zu 30 Jahren Haft. Angesichts der heftigen Strafen sollte man sich also tunlichst mit der Drohnen-Gesetzeslage im jeweiligen Urlaubsland vertraut machen. Also: Ist die Nutzung überhaupt erlaubt? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Vorsicht bei Sehenswürdigkeiten
Wer in Deutschland seinen Urlaub verbringt und die Drohne dann zum ersten Mal einsetzen möchte, sollte wissen, dass seit Oktober 2017 jede Drohne ab einem Gewicht von 250 Gramm kennzeichnungspflichtig ist. Auch darf die Drohne nicht höher als 100 Meter fliegen. Besonders aufpassen sollte man – und zwar unabhängig davon, ob man in Deutschland oder im Ausland eine Drohne einsetzen möchte – bei Sehenswürdigkeiten. Oft ist der Drohneneinsatz dort verboten. Am besten informiert man sich bei der Stadtverwaltung vorab.
Wer weitere Infos zu dem Thema benötigt, sollte auch einen Blick auf den Reise- und Drohnenblog my-road.de werfen. Drohnenpiloten finden dort Infos zu den Gesetzen in 135 Ländern. Darüber hinaus gibt’s Tipps zur Drohnen-Technik.