Startet der Flug in den Urlaub zu spät, ist die Stimmung schnell im Keller. Zumindest dürfen betroffene Reisende in einigen Fällen auf Entschädigung wegen Flugverspätung hoffen – bis zu 600 Euro müssen Airlines zahlen. 

Es ist ein Szenario, das beim Start in den Urlaub wirklich niemand erleben möchte: Man fährt zum Flughafen, checkt pünktlich ein – und dann zeigt die Anzeigetafel hinter der eigenen Flugnummer eine ordentliche Verspätung an. Das kann ganz schön Nerven kosten.

Es gibt aber auch eine gute Nachricht: In einigen Fällen haben Passagiere Anspruch auf eine saftige Entschädigung  – bis zu 600 Euro müssen Airlines zahlen.

Flug verspätet: Wann gibt es Entschädigung?

Ob Reisende bei Flügen Anspruch auf eine Entschädigung haben, hängt von der Ankunft am Zielort ab: Landet das Flugzeug mindestens drei Stunden später als geplant, müssen Airlines zahlen. Das schreibt die EU-Fluggastrechteverordnung vor. Einzige Ausnahme: Die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände wie beispielsweise Naturkatastrophen, politische Unruhen oder Streiks beim Flughafenpersonal zurückzuführen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die EU-Fluggastrechte bei einem Flug aus einem Nicht-EU-Land in die EU nur dann gelten, wenn die Flugreise von einer Airline aus der EU durchgeführt wird!

Flugzeug beim Anflug

John McArthur

So hoch ist die Entschädigung bei Flugverspätung

Die Höhe der finanziellen Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern von der Flugdistanz. Je länger die Distanz, desto höher der Betrag:

  • bis 1.500 Kilometer: € 250 pro Person
  • zwischen 1.500 und 3.000 Kilometer: € 400 pro Person
  • mehr als 3.000 Kilometer: € 600 pro Person

Flug gestrichen – was jetzt?

Wird ein Flug annulliert, haben die betroffenen Reisenden selbstverständlich Anspruch auf einen Ersatzflug oder die Erstattung des Tickets. Zusätzlich haben von einer Flugstreichung betroffene Passagiere möglicherweise auch Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung.

Anzeige im Flughafen: Flüge gestrichen

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Das hängt von mehreren Faktoren ab: Die grundlegende Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft die Reisenden weniger als 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert. Wird ein Alternativflug angeboten, kommt es darauf an, wie viel früher dieser abhebt, beziehungsweise wie viel später er landet als der eigentlich gebuchte Flug.

Werden Reisende 14 bis 7 Tage vorher benachrichtigt, gibt es nur dann eine Entschädigung, wenn der alternative Flug mehr als zwei Stunden früher losfliegt, beziehungsweise über vier Stunden später landet. Informiert die Airline weniger als 7 Tage vor Abflug, erhalten Betroffene bereits dann Entschädigung, wenn der Flug mehr als eine Stunde früher abhebt oder mehr als zwei Stunden später am Zielflughafen eintrifft. Und wenn gar kein Alternativflug angeboten wird, besteht selbstverständlich auch Anspruch auf Entschädigung!