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Zurzeit sorgen Schnee und Eis an einigen deutschen Flughäfen dafür, dass Flüge verspätet starten oder ganz gestrichen werden. Das ist ärgerlich – umso wichtiger, dass betroffene Reisende ihre Rechte kennen! Die Fluggastrechteorganisation Airhelp klärt auf. 

Wer von Flugausfällen oder langen Wartezeiten betroffen ist, sollte wissen, was ihm konkret zusteht. Denn wenn ein Wintereinbruch den Flugverkehr lahmlegt, sind Airlines nicht von allen Verpflichtungen befreit. Je nach Situation haben Passagiere laut Airhelp (hier geht’s zur Website) Anspruch auf Umbuchung, Rückerstattung, Betreuung am Flughafen oder – in bestimmten Fällen – sogar auf weitere Leistungen. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Flughafenanzeige mit gestrichenen Flügen

Foto: Frame Stock Footage / shutterstock.com

Flug gestrichen? So klappt’s mit Ersatz oder Rückerstattung

Wenn wegen Schnee oder Eis ein Flug gestrichen wird, müssen Reisende das nicht einfach hinnehmen. Airlines sind dazu verpflichtet, entweder eine alternative Reisemöglichkeit anzubieten oder den Ticketpreis komplett zurückzuzahlen. Häufig wird hier auf einen späteren Flug umgebucht, bei Inlandsverbindungen manchmal auch auf die Bahn. Kümmert sich die Fluggesellschaft nicht, oder findet sich keine passende Lösung, können Passagiere selbst nach einer Alternative suchen. Wichtig dabei: Vorher kurz mit der Airline abstimmen – sonst kann es später schwierig werden, die Kosten erstattet zu bekommen.

Wenn’s länger dauert: So sorgt die Airline für dich

Zieht sich die Abreise am Flughafen in die Länge, müssen Fluggesellschaften ihre Passagiere versorgen. Dazu gehören Getränke, Essen und die Möglichkeit, zu telefonieren (Achtung, zwei Anrufe sind hier vorgesehen) oder Nachrichten zu verschicken. Wird eine Übernachtung nötig, muss auch ein Hotel inklusive Transfer organisiert werden. Am besten fordert man diese Leistungen direkt ein und hebt alle Quittungen auf , so lassen sich zusätzliche Ausgaben später leichter zurückholen.

Übrigens: Geht es erst viele Stunden später los (ab fünf Stunden), können Reisende sich auch ganz gegen die Reise entscheiden. In diesem Fall haben sie Anspruch auf die vollständige Rückerstattung des Ticketpreises – unabhängig davon, ob der Flug irgendwann doch noch stattfindet.

Entschädigung bei Schnee? Nicht automatisch, aber möglich

Zusätzlich zu Betreuung und Rückerstattung gibt es in manchen Fällen pauschale Entschädigungen von bis zu 600 Euro pro Fluggast. Bei extremem Wetter wie Schnee oder Glatteis fallen diese jedoch in der Regel weg, da solche Umstände nicht von der Airline verursacht werden.

Trotzdem gilt: Fluggesellschaften sind nicht automatisch aus der Verantwortung. Verzögerungen, etwa bei der Enteisung von Maschinen, können je nach Situation dennoch zu Ansprüchen führen – vor allem dann, wenn sie nicht unvermeidbar waren.

Flugzeug wird enteist, im Vordergrund Mann mit Sicherheitsjacke

Foto: Jaromier Chalabala / shutterstock.com

Am Ende heißt es aber vor allem: Ruhe bewahren und wissen, was Sache ist. Mit dem richtigen Überblick über die eigenen Rechte lässt sich auch ein wetterbedingtes Chaos am Flughafen besser meistern – und die Nerven bleiben hoffentlich ganz entspannt.  Solltest du aber doch einmal am Flughafen stranden, haben wir hier ein paar Tipps, wie du deinen Aufenthalt dort angenehmer gestalten kannst!