Wer im Urlaub ausschlafen möchte, hat am Pool oft das Nachsehen. Denn in vielen Hotels werden Liegen schon im Morgengrauen mit Handtüchern reserviert. Und zwar stundenlang, ohne genutzt zu werden. Das sogenannte Handtuch-Phänomen verursacht seit Jahren eine Menge Ärger in Hotels, Resorts und Ferienanlagen. Worauf Reisende achten sollten und wann daraus sogar ein Reisemangel werden kann.

Es ist ein Ritual, das Millionen Urlauber kennen – und das mindestens genauso viele zur Weißglut treibt: Noch vor Sonnenaufgang schleichen Gäste mit Handtüchern bewaffnet durch Hotelanlagen, markieren ihre Lieblingsliegen am Pool und verschwinden anschließend oft für Stunden wieder. Wer später kommt, findet vielerorts nur noch eine Wand aus reservierten Plätzen vor. Und kann am Ende froh, wenn er oder sie am Rande des Poolbeckenrandes noch ein Plätzchen findet, um den morgendlichen Kaffee zu genießen.

Junge Frau genießt am Hotelpool die Sonne, neben ihr eine Tasse Kaffee

Foto: Dasha Petrenko/Shutterstock.com

Dass dieses Urlaubsphänomen inzwischen sogar Gerichte beschäftigt, überrascht deshalb kaum. Das Amtsgericht Hannover gab nun einem Urlauber zumindest teilweise recht, der seinen Reiseveranstalter wegen dauerhaft blockierter Poolliegen verklagt hatte, wie unter anderem das Portal »Legal Tribune Online« auf seiner Website berichtet.

Ein Problem, das viele Ferienanlagen seit Jahren kennen

Neu ist der sogenannte Handtuchkrieg nicht. In großen Resorts auf Mallorca, in Griechenland, der Türkei oder Ägypten berichten Gäste seit Jahren von denselben Szenen: Bereits im Morgengrauen werden Liegen reserviert, obwohl sie oft stundenlang ungenutzt bleiben. Für andere Urlauber wird die Suche nach einem freien Platz jeden Morgen schnell zur nervigen Geduldsprobe.

Viele Hotels kennen das Problem längst und versuchen gegenzusteuern. Manche sammeln Handtücher ein, wenn Liegen trotz Verbots reserviert werden. Andere räumen die Handtücher erst ab, wenn die Liegen über längere Zeit ungenutzt bleiben. In anderen Hotels setzt man auf nummerierte Liegen, Zeitfenster oder erst später öffnende Poolbereiche, um die Situation zu entzerren. Teilweise werden Regeln inzwischen schon beim Check-in erklärt oder gut sichtbar am Pool ausgehängt.

Wirklich gelöst ist das Problem damit allerdings selten. Denn entscheidend ist nicht die Regel auf dem Papier, sondern ob sie tatsächlich beachtet und durchgesetzt wird. Genau hier setzt auch das Urteil aus Hannover an: Wenn Hotels Beschwerden ignorieren und Reiseveranstalter nicht eingreifen, kann aus einer lästigen Urlaubssituation unter Umständen ein Reisemangel werden.

Handtuchkrieg am Pool: Wann wird eine Liege zum Reisemangel?

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede belegte Liege automatisch einen Anspruch auf Entschädigung begründet. Ein gewisses Gedränge am Pool, volle Ferienanlagen oder Konkurrenz um die besten Plätze gehören nach Auffassung vieler Gerichte zum normalen Urlaubsalltag dazu.

Hotelpool mit Nahaufnahme einer Liege, auf der Handtücher, Sonnenbrille und Sonnencreme liegen

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Juristisch problematisch wird es erst dann, wenn die Einschränkungen erheblich sind, über längere Zeit auftreten und Gäste die beworbenen Einrichtungen praktisch kaum noch nutzen können. Genau das sah das Amtsgericht Hannover im aktuellen Fall offensichtlich als gegeben an. Ausschlaggebend war nicht eine einzelne reservierte Liege, sondern die dauerhafte Situation über mehrere Urlaubstage hinweg, verbunden mit dem Vorwurf, dass Hotel und Reiseveranstalter trotz Beschwerden nicht ausreichend reagierten.

Für Urlauber ergibt sich daraus vor allem eine wichtige Konsequenz: Wer sich erheblich beeinträchtigt fühlt, sollte das Problem möglichst früh dokumentieren. Fotos von dauerhaft reservierten und ungenutzten Liegen können später hilfreich sein. Ebenso wichtig ist eine schriftliche Beschwerde bei der Reiseleitung oder dem Hotel vor Ort. Denn nur so lässt sich später nachvollziehen, dass der Veranstalter über die Situation informiert war.

Auch Aussagen anderer betroffener Gäste können im Streitfall helfen. Nach der Rückkehr sollte der Reisemangel dann zeitnah beim Veranstalter geltend gemacht werden. Wichtig dabei: Ohne Dokumentation wird es meist schwierig, Ansprüche durchzusetzen. Wer die Situation dagegen nachvollziehbar belegen kann, hat zumindest eine realistische Chance auf eine Reisepreisminderung.