Die Vorfreude auf die schönsten Tage des Jahres steigt ins Unermessliche – und dann das: Man wird krank. Soll man trotzdem in den Flieger steigen? Oder den Urlaub abblasen? Wir erklären, bei welchen Krankheiten man bedenkenlos losfliegen kann und wann man besser darauf verzichten sollte.

Wer vor dem Urlaub richtig krank geworden ist oder mit einer heftigen Erkältung im Bett liegt, sollte sich ernsthaft mit dem Gedanken auseinandersetzen, ob es nicht sinnvoller ist, zuhause zu bleiben und die Reise nicht anzutreten – allein der eigenen Gesundheit zuliebe.

Aber manchmal fällt die Entscheidung darüber, ob man flugfähig ist, gar nicht so leicht. Das gilt ganz besonders dann, wenn man erkältet ist. Wer nur leicht erkältet ist, braucht sich keine Gedanken zu machen. Man sollte allerdings im Blick haben, dass es im Flieger aufgrund des niedrigen Luftdrucks zu einem unangenehmen Druckgefühl kommen kann. Der Luftdruck kann durchaus auch zu Schmerzen in den Ohren und in den Nasennebenhöhlen führen kann. Das gilt besonders für den Start und für die Landung. Wer unsicher ist, sollte vorab einen Arzt aufsuchen und ihn befragen.

Anders sieht es aus, wenn die Schleimhäute durch die Erkältung stark geschwollen sind. Dann kann der Druckausgleich dazu führen, dass man an Bord unter starken Ohrenschmerzen, einem Paukenerguss oder sogar unter einem Trommelfellriss leidet. Ebenfalls fluguntauglich ist man, wenn man an hohem Fieber, einer Mittelohr- oder einer Nebenhöhlenentzündung leidet.

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Krank vor Abflug: Wie sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Hat man sich dazu entschlossen, die Reise zu stornieren, dürfte es – je nach Reiseziel und Unterkunft – teuer werden. Klar, der gestrichene Städtetrip mit Ryanair nach Lissabon im 2-Sterne-Hotel ist noch verkraftbar. Anders dagegen sieht es aus mit der gebuchten Reise ins 5-Sterne-Resort auf die Malediven – da können locker einige Tausend Euro zusammen können, die man für die Stornierung der Reise zahlen muss. Aber wie kann man diese Kosten vermeiden?

Eine Lösung könnte der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sein. Wer eine gute Versicherung abgeschlossen hat, ist vor diesen Kosten gefeit. Wer noch keine Reiserücktrittsversicherung hat, sollte sich unbedingt vor Vertragsabschluss darüber informieren, was konkret versichert ist und was man beispielsweise im Schadensfall tun muss. Dabei gilt es unbedingt zu klären, was die Versicherung genau unter einer »unerwartet schweren Erkrankung« versteht, ob die Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt gilt und ob es Altersbeschränkungen gibt. Der Beitrag für eine Reiserückrittsversicherung richtet sich nach dem Reisepreis, dem Leistungsumfang und häufig auch nach dem Alter des Versicherten. Wichtig: Auf keinen Fall sollte man die erstbeste Versicherung abschließen, die einem über den Weg läuft. Die Stiftung Warentest hatte zahlreiche Versicherungen getestet und dabei erhebliche Unterschiede festgestellt.