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Wer sich im Urlaub einen Mietwagen besorgt und nicht nur durch ein Land reisen möchte, sollte sich vorab gut informieren. Grenzübertritte mit dem Mietwagen sind nämlich keineswegs selbstverständlich. Das sollte man beachten.

Der Rundreiseurlaub ist gebucht, Flug und Hotels sind organisiert – jetzt fehlt nur noch der Mietwagen, um von A nach B zu kommen. Mit ihm soll es entspannt durch mehrere Länder gehen. Was kann da schon schiefgehen? Tatsächlich einiges, wenn man die Vorgaben der Mietwagenverleiher nicht beachtet. Damit der Trip mit dem Mietwagen ins Ausland reibungslos verläuft, sollte man die folgenden Hinweise und Tipps unbedingt beachten.

Vorab informieren und Genehmigung einholen

Was alle beachten müssen, die mit dem Mietwagen einen Grenzübertritt planen: Die geplante Fahrt in ein anderes Land muss immer vom Vermieter genehmigt werden. Viele Anbieter verlangen, dass der Grenzübertritt bereits bei der Buchung angegeben wird.

Nicht jede Autovermietung und nicht jedes Fahrzeug sind für länderübergreifende Fahrten zugelassen. Besonders bei Premium- oder Luxusmodellen gibt es oft Einschränkungen. Einer der Gründe: In manchen Ländern ist die Kriminalitätsrate höher, insbesondere was Autodiebstahl oder Betrug betrifft. Zudem ist die Zusammenarbeit mit Behörden im Ausland oft komplizierter, was die Rückführung gestohlener Fahrzeuge erschwert. All das ist den Mietwagenverleihern zu heikel, weshalb sie Fahrten in bestimmte Länder untersagen.

Mit dem Mietwagen ins Ausland: Unterschiede je nach Land,  Anbieter und Fahrzeug

Die Bedingungen für Grenzübertritte variieren stark. Während Fahrten innerhalb der EU und Westeuropas meist unkompliziert möglich sind, gelten für Osteuropa, den Balkan oder außereuropäische Ziele oft strenge Auflagen oder Verbote. Viele Vermieter schließen Fahrten in bestimmte Länder sogar kategorisch aus. Auch Inselziele wie die Kanaren, Balearen oder Sardinien sind häufig nicht erlaubt.

Beim Platzhirsch SIXT etwa muss man bereits bei der Buchung das Extra »Auslandsfahrt« angeben. Das Unternehmen teilt die Länder in drei Zonen ein. In Zone 1 ist die Überfahrt grundsätzlich erlaubt, in Zone 2 mit Einschränkungen, abhängig von Fahrzeugtyp und Hersteller. In Zone 3 dagegen sind Reisen grundsätzlich verboten. Dazu gehören überraschend viele Länder Europas, so etwa Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Serbien und die Türkei.

Schalter des Mietwagenverleihters SIXT im Flughafen Mailand-Malpensa

Foto: SIXT

Ganz ähnlich die Regeln beim Konkurrenten Europcar. Ein Grenzübertritt ist grundsätzlich möglich, muss aber immer vorab bei Europcar angemeldet und im Mietvertrag vermerkt werden. Wie bei SIXT sind auch bei Europcar grenzüberschreitende Fahrten in bestimmte Länder grundsätzlich untersagt, auch hier vor allem in Länder Ost- und Südosteuropas. Auch für bestimmte Fahrzeuggruppen (z.B. Luxusmodelle, Cabriolets, SUVs, Transporter) gibt es Einschränkungen, selbst bei Fahrten in grundsätzlich erlaubte Länder. Fahrzeuge der Marke Porsche etwa dürfen in der Regel nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz gefahren werden.

Versicherungsschutz und Kosten für Grenzübertritte

Ein zentraler Punkt ist der Versicherungsschutz. In vielen Ländern gilt die Versicherung des Mietwagens nicht automatisch über die Grenze hinaus. Wer ohne Genehmigung ins Ausland fährt, riskiert im Schadensfall den kompletten Verlust des Versicherungsschutzes. Für genehmigte Grenzübertritte verlangen viele Anbieter eine sogenannte »Cross Border Fee« oder Grenzübertrittsgebühr, deren Höhe je nach Land und Anbieter variiert und meist separat gezahlt werden muss. Insgesamt bewegen sich die Gebühren je nach Anbieter und Strecke meist zwischen 5 € und 50 € pro Tag, beziehungsweise 25 € und 60 € pro Anmietung. Es lohnt sich, vor Reiseantritt die Bedingungen genau zu vergleichen.

Fahrt mit dem Mietwagen ins Ausland: Dokumente und Vorschriften nicht vergessen

Neben dem Mietvertrag und der Grenzübertrittsgenehmigung sind in einigen Fällen zusätzliche Dokumente wie ein internationaler Führerschein, grüne Versicherungskarte oder spezielle Vignetten erforderlich. Auch die Verkehrsregeln (zum Beispiel Tempolimits, Mautpflichten, Promillegrenzen) unterscheiden sich von Land zu Land und sollten vorab recherchiert werden.

Tempolimit-50-Markierung auf Fahrbahn

Foto: Lalandrew/Shutterstock.com

Grenzübertritte in und außerhalb von Europa mit dem Mietwagen

Innerhalb der EU und Westeuropas sind Grenzübertritte mit dem Mietwagen in der Regel problemlos möglich, sofern sie angemeldet sind. Beispiele sind Fahrten von Deutschland nach Österreich, Frankreich nach Spanien oder Italien nach Kroatien. Dennoch gilt (wie bereits erwähnt): Die Fahrten sollten immer vorher mit dem Vermieter abgeklärt und die Bedingungen überprüft werden. Das gilt auch für Fahrten in Nicht-EU-Länder wie die Schweiz oder Norwegen.

In Nordamerika sind angemeldete Fahrten zwischen den USA und Kanada meist erlaubt, für Mexiko gelten jedoch strenge Auflagen und oft ein komplettes Verbot. In Südamerika sind länderübergreifende Fahrten mit Mietwagen fast immer untersagt.  Ebenfalls sehr unterschiedliche und teils komplexe Regelungen gibt es in Afrika, Asien und Ozeanien. Hier ist besonders sorgfältige Vorbereitung nötig.

Fährüberfahrten mit dem Mietwagen auf Inseln oft verboten

Wer mit dem Mietwagen eine Fähre nutzen möchte, zum Beispiel nach Mallorca, braucht dafür meist eine gesonderte Genehmigung des Vermieters. Auch innerhalb eines Landes (zum Beispiel im Falle griechischer oder italienischer Inseln) ist das nicht immer automatisch erlaubt.

Fähre Margarita Salas aus der Luft fotografiert

Foto: Baleària

Der Grund: Die Fahrten stellen ein erhöhtes Risiko für Schäden am Fahrzeug dar. Beim Auffahren und Verlassen der Fähre ist es oft sehr eng, wodurch es vermehrt zu kleinen Unfällen und Kratzern kommen kann. Für diese Schäden möchten die Vermieter nicht haften und bieten daher meist keinen Versicherungsschutz während der Fährüberfahrt an. Um dieses Risiko zu minimieren, verbieten viele Anbieter die Mitnahme des Mietwagens auf Fähren grundsätzlich.

GPS-Überwachung und Bußgelder

Viele Mietwagen sind heute mit GPS ausgestattet, um den Standort ihrer Flotte in Echtzeit zu überwachen. Anbieten können unerlaubte Grenzübertritte somit erkennen. Wer sich nicht an die Regeln hält, sprich untererlaubt mit dem Mietwagen ins Ausland fährt, riskiert hohe Vertragsstrafen und den Verlust des Versicherungsschutzes.

Allerdings ist die Nutzung von GPS-Tracking in Deutschland und der EU datenschutzrechtlich eingeschränkt. Zumindest in der Theorie. Die Aufzeichnung und Überwachung der Fahrten ist nämlich nur erlaubt, wenn der Mieter darüber informiert wurde und dies im Mietvertrag klar geregelt ist. Ohne diese Einwilligung darf keine dauerhafte Überwachung erfolgen. In der Praxis ist GPS-Tracking bei Mietwagen aber weit verbreitet und wird zunehmend zum Standard in Mietverträgen.

An die Vorgaben zum Grenzübertritt sollte man sich auch tunlichst halten, wie ein Fall beweist, der 2014 das Amtsgericht München (Az.: 182 C 21134/13) beschäftigte. Dabei ging es um Folgendes: Ein Mieter hatte einen Porsche bei einer Autovermietung ausgeliehen und fuhr entgegen der vertraglichen Vereinbarung mit dem Fahrzeug nach Italien. Im Mietvertrag war aber ausdrücklich festgelegt, dass Fahrten ins Ausland – insbesondere nach Italien – nicht gestattet sind. Die Autovermietung überwachte ihre Fahrzeuge mittels GPS und stellte fest, dass sich das Auto außerhalb der erlaubten Gebiete befand. Da der Mieter auf Kontaktversuche nicht reagierte, ging der Vermieter von einem möglichen Diebstahl aus und ließ das Fahrzeug in Italien stilllegen und abschleppen.

Das Amtsgericht München entschied, dass der Vermieter in einem solchen Fall berechtigt ist, das Fahrzeug per GPS zu orten, stillzulegen und zurückholen zu lassen. Der Mieter habe durch den unerlaubten Grenzübertritt seine vertraglichen Pflichten verletzt und müsse die Kosten für die Stilllegung und Rückführung des Fahrzeugs tragen. Das Gericht stellte klar, dass das Vorgehen des Vermieters zum Schutz seines Eigentums und zur Risikominimierung gerechtfertigt waren; insbesondere, da der Verdacht eines Diebstahls bestand und der Mieter nicht erreichbar war.

Das waren unsere Tipps zu Fahrten mit dem Mietwagen ins Ausland. Hier gibt es Tipps dazu, was man bei der Buchung eines Mietwagens generell beachten sollte.