Wer mit dem Zug zum Flughafen fahren will, kann dies entspannt tun: Viele Airlines und Veranstalter bieten die »Rail&Fly«-Option bei Urlaubsreisen an, zuweilen sogar kostenlos. Was aber, wenn der Zug zum Flughafen verspätet ist und man seinen Flug verpasst? Das Amtsgericht München urteilte: Wer Verspätungen nicht einkalkuliert, hat Pech gehabt.
Mit dem Zug zum Flughafen zu reisen, ist eine gute Sache: Man reist relativ stressfrei, spart sich die Suche nach einem Parkplatz und die Kosten dafür und braucht weder Familienangehörige noch Freunde fragen, ob sie einen zum Flughafen fahren (und wieder abholen). Und so ganz nebenbei tut man Gutes für die Umwelt. Die Deutsche Bahn und viele Fluggesellschaften und Reiseveranstalter bieten deshalb seit Beginn der 90er-Jahre »Rail&Fly«-Tickets an. Nach Angaben der Deutschen Bahn beteiligen sich aktuell mehr als 50 Fluggesellschaften und rund 80 Reiseveranstalter an dem »Rail&Fly«-Angebot. Damit können Flugpassagiere bequem mit dem Zug zum Flughafen an- und nach der Rückkehr wieder abreisen. So weit, so gut.
Rail&Fly: Zug zwei Stunden verspätet
Was aber, wenn der ausgewählte Zug zum Flughafen Verspätung hat und man es nicht mehr rechtzeitig zum Check-in schafft? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Amtsgericht München. Und zwar deshalb: Ein Mann und sein Sohn aus dem Raum Peine wollten am 6. Juli 2018 eine Pauschalreise nach Dubai unternehmen. Die Reise buchten sie zwei Monate zuvor über ein TV-Reisebüro. In dem Paket der Pauschalreise war ein »Rail&Fly«-Ticket der Deutschen Bahn für eine Bahnfahrt jeweils am Hin- und Rückflugtag zum und vom Flughafen Düsseldorf enthalten. Der Abflug vom Düsseldorfer Flughafen war für 21:15 Uhr vorgesehen.
Vater und Sohn stiegen an dem Tag der Reise um 16:31 Uhr in Hannover in den ICE 546. Die Ankunft am Fernbahnhof des Düsseldorfer Flughafen war für 18:58 Uhr geplant. Der Zug hatte sich jedoch verspätet und traf erst um 20:40 Uhr am Flughafen Düsseldorf ein – zu spät, um noch rechtzeitig den Flieger zu erreichen. Denn die Check-in-Schalter waren zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen. Daraufhin buchten sich die verhinderten Urlauber am Düsseldorfer Flughafen für 139 Euro ein Hotelzimmer, informierten das Reisebüro über das Malheur und buchten anschließend für knapp 1.700 Euro einen Ersatzflug nach Dubai.
Nach der Rückkehr klagten Vater und Sohn gegen den Münchner Reiseveranstalter. Sie verlangten Ersatz der Aufwendungen für einen Ersatzflug mit vorhergehender Übernachtung und Minderung wegen eines verlorenen Urlaubstages in Höhe von über 2.000 Euro.
Amtsgericht: Selbst schuld, wenn Anreisezeit zu knapp kalkuliert ist
Das Amtsgericht München aber wies die Klage ab. Die Begründung klingt einleuchtend: Die Kläger hätten ihre Pflicht verletzt, »die Zugverbindung so zu planen, dass ein rechtzeitiges Erscheinen am Flughafen gewährleistet gewesen sei«. Bei den hier eingeplanten siebzehn Minuten bis zum Beginn der zweistündigen Frist vor Abflug sei ein zu knappes Zeitfenster gewählt worden, das mögliche Zugverspätungen angesichts der Entfernung vom Flughafen und einem nötigen Umstieg nicht angemessen berücksichtigt habe. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Viele »Rail&Fly«-Nutzer dürften sich nun fragen, was das für ihre nächste Zuganreise zum Flughafen bedeutet. Das Amtsgericht Frankfurt hatte vor einiger Zeit in einem ähnlichen Fall zu entscheiden. Auch seinerzeit hatte der Zug erhebliche Verspätung, sodass die Reisenden ihren Flug verpassten. Das Gericht urteilte, dass man einen Zug wählen müsse, »welcher zumindest nach regulärem Fahrplan drei Stunden vor Abflug den Flughafen erreicht«.