Für Wintersportler ist ein Unfall im Skigebiet der Alptraum schlechthin. Als Helfer fragt man sich dann: Wie verhalte ich mich bei einem Unfall auf der Skipiste richtig?

Viele Urlauber sind in diesen Tagen in den Alpen unterwegs. Kein Wunder, es locken schneereiche Wintersportorte, schnittige Abfahrten auf den präparierten Pisten und coole Après-Ski-Partys. Aber nicht nur für Wintersportfans ist die Saison in vollem Gange, sondern leider auch für Notärzte, Sanitäter und Bergwacht. Denn jedes Jahr verletzten sich Zehntausende Deutsche bei einem Unfall auf der Skipiste. So kam es in der Wintersaison 2018/2019 zu rund 45.000 Unfällen. Das entspricht einem Anstieg um etwa 4,6 Prozent im Vergleich zur Vorsaison. Das gab die statistische Auswertungsstelle für Ski-Unfälle (ASU) bekannt.

Die Gründe für einen Unfall sind vielschichtig. Einer der Hauptgründe: Viele Skifahrer sind schlicht und einfach nicht fit genug. Sie haben nicht ausreichend Ausdauer, geraten rasch außer Atem und machen Fahrfehler, weil sie im Laufe des Tages immer erschöpfter werden. Darum empfehlen Experten, einige Wochen vor dem Skiurlaub unbedingt die Kondition zu trainieren; am besten geht man laufen, fährt Fahrrad oder trainiert auf einem Crosstrainer.

Vor Ort sollte man darauf achten, einen guten Helm beim Skifahren zu tragen. Aber auch Protektoren für die Hände, den Rücken, den Ellbogen und die Knie sind besonders für Anfänger empfehlenswert. Ebenfalls ratsam: vor der ersten Abfahrt ein paar Aufwärmübungen zu machen, am besten Dehnübungen. Nach zwei bis drei Stunden empfiehlt sich eine Pause – in der man aber keinen Alkohol trinken sollte.

Skifahrer sitzen auf einer Terrasse und trinken Alkohol

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Unfall auf Skipiste: Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern, um den Verletzten kümmern

Ist das Kind aber erst einmal in den Brunnen gefallen, sprich ein Unfall auf der Skipiste passiert, gilt es, die Nerven zu bewahren. Eine schnelle erste Hilfe ist in diesem Moment das Entscheidende. Als Helfer sollte man zuallererst die Unfallstelle absichern, damit andere Skifahrer, die die Piste hinuntersausen, gewarnt sind. Dazu verwendet man am besten Ski und Stöcke, die man um den Verunglückten über Kreuz hangaufwärts in den Schnee platziert. Das sollte etwa fünf bis zehn Meter oberhalb des Unfallstelle sein. Sollte es sehr diesig sein oder stark schneien, empfiehlt es sich, ein möglichst helles Kleidungsstück über Ski und Stöcke zu hängen.

Dann gilt es, sich sofort um den Verletzten zu kümmern. Ist er noch ansprechbar? Wenn ja: Hat er Schmerzen – und wenn ja, wo? Ganz wichtig: Klagt er über Schmerzen am Rücken, im Nacken oder am Kopf, darf der Verletzte auf keinen Fall bewegt werden. Denn eine falsche Bewegung kann bei Wirbel- und Kopfverletzungen folgenschwere Schäden für die Gesundheit haben. Das gilt besonders dann, wenn der Verletzte über taube Beine und Arme klagt. Ist all dies nicht der Fall, kann das Unfallopfer zum Rand der Piste gebracht werden. Danach sollte man als Helfer den Verletzten idealerweise in eine bequeme Lage bringen und versuchen, ihm eine Jacke oder dergleichen unterzulegen. So schützt man ihn vor Unterkühlung.

Bergrettung nötig – oder nicht?

Als medizinischer Laie überlegt man womöglich, ob es nötig ist, die Bergrettung zu kontaktieren. Dabei sollte man stets bedenken, dass auf den ersten Blick ungefährlich erscheinende Schürfwunden mit inneren Verletzungen oder einer Gehirnerschütterung zusammenhängen können.

Unfall auf der Skipiste

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Und da bekanntlich kein Unfall dem anderen gleicht, sollte im Zweifel stets die Bergwacht gerufen werden. Überall in Europa gilt die Notrufnummer 112. Am Telefon sollte man dem Notdienst die fünf W-Fragen beantworten. Das heißt konkret: Wo befindet sich der Verunglückte? Was ist passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche Verletzung liegt womöglich vor. Und wer ruft an? Mit der Beantwortung dieser Fragen kann die Bergwacht arbeiten und entscheiden, ob ein Rettungseinsatz nötig ist.

Klar ist: Wenn sich das Unfallopfer ernste Verletzungen zugezogen hat oder sich sogar nicht mehr bewegen kann, erfolgt die Rettung. Das ist beispielsweise der Fall bei wahrscheinlichen Mehrfach-Brüchen, Ohnmacht oder einem Herzinfarkt. Häufig kommen dann bei einer Rettung eine Gebirgstrage oder ein Akia zum Einsatz. Das ist ein bootsförmiger Wannen-Schlitten aus Metall. In unwegsamen Gelände oder wegen der Schwere der Verletzung kann auch ein Helikopter eingesetzt werden.

Wer bezahlt den Rettungseinsatz?

Die Kosten für eine Pistenrettung können sehr hoch werden. Das gilt ganz besonders für den Fall, dass ein Helikopter eingesetzt werden muss. Die Kosten dafür betragen pro Minute rund 90 Euro – dabei kommen bei einem Einsatz schnell ein paar Tausend Euro zusammen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen im Ausland nur die Behandlungskosten nach deutschem Tarif – und das meist auch nicht in voller Höhe. Muss die Bergwacht zur Tat schreiten und den Abtransport durch Akia oder Helikopter vornehmen, müssen die Kosten dafür selbst bezahlt werden. Die Krankenkasse zahlt das nicht.

Rettungshubschrauber im Schweizer Skigebiet im Einsatz

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Deshalb empfehlen Verbraucherschützer zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Dabei gilt beim Abschluss darauf zu achten, in welchen Ländern die Versicherung greift und dass die im Notfall anfallenden Such-, Bergungs-, und Rettungskosten sowie die ärztlichen Heilbehandlungen und der Rücktransport abgedeckt sind.

Anders ist die Situation, wenn der Unfall auf der Skipiste in Deutschland passiert. Dann kommt es darauf an, ob es sich um eine Rettung oder Bergung handelt. Hier gilt: Kommt der Hubschrauber aus medizinischen Gründen zum Einsatz, um den Verletzten möglichst zügig ins Krankenhaus zu bringen, spricht man von einer Rettung – und die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Ist der Hubschrauber dagegen im Einsatz, weil das Gelände unwegsam ist, handelt es sich um eine Bergung. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten in der Regel nicht oder nur zu einem geringen Teil.