Wie nervig: Der Boardingpass ist praktischerweise auf dem Smartphone hinterlegt, aber dann streikt kurz vom Boarding der Handy-Akku! Rien ne va plus! Und nun? Wir haben mal bei den Airlines nachgefragt!
Der nächste Flug ist schnell gebucht. Flugdaten eingegeben, Preisvergleichssuchmaschinen angeschmissen – und zack, gebucht! Das Ticket wird einem per E-Mail zugeschickt. Zwischen 36 und zwei Stunden vor dem Abflug kann man sich dann den Boardingpass besorgen und ihn in einer digitalen Dokumentenmappe wie Android Passwallet oder Wallet ablegen. Man ist somit im Besitz eines »Mobile Boarding Passes«. Damit kann man lässig den Check-in-Schalter umgehen (wenn man kein Gepäck aufzugeben hat) und gleich zur Sicherheitskontrolle laufen. Klingt gut, oder?
Nun, der Boardingpass auf dem Handy kann auch seine Kniffe haben. Vor allem dann, wenn das Handy seinen Akku-Geist aufgibt oder – noch schlimmer – es geklaut oder verloren wurde und man mit »leeren Händen« dasteht. Denn klar ist: Die mobile Bordkarte benötigt man mindestens zweimal. Einmal vor der Sicherheitskontrolle und einmal am Gate beim Boarding, also kurz vor Betreten des Flugzeugs. Wer schon an der Sicherheitskontrolle scheitert, muss sich zum Check-in-Schalter der Airline begeben.
Im Falle des Verlust der mobilen Bordkarten kann man zumindest bei deutschen Airlines aufatmen: »Solange vorher eingecheckt wurde, werden keine Kosten für den Ausdruck eines Boarding Passes erhoben«, sagt ein Pressesprecher der Condor. Auch bei der Lufthansa ist das kein Problem: »Sollte der Passagier keinen Zugriff auf seine digitale Dokumentenmappe haben, kann er sich seinen Boardingpass am Check-in-Schalter, einem Automaten oder aber auch am Gate ausdrucken lassen – dies ist kostenfrei und erfolgt unter Vorlage der üblichen Buchungsunterlagen, so Lufthansa-Pressesprecher Jörg Waber gegenüber reisen EXCLUSIV.
Ryanair lässt sich den Extra-Service fürstlich vergüten
Anders dagegen bei Ryanair. Hier wird es teuer. »Passagiere, die Ihre Bordkarte vergessen oder verloren haben und bereits am Flughafen sind, müssen dort eine Gebühr für das erneute Ausdrucken der Bordkarte bezahlen, um eine neue Bordkarte zu erhalten«, heißt es etwas holprig auf der Website des Billigfliegers. Aktuell berechnet Ryanair dafür 25 Euro.
Bei der Deutschen Bahn dagegen ist die Angelegenheit nicht so unkompliziert. Wer bei der Kontrolle kein gültiges Ticket vorweisen kann, gilt zunächst als Schwarzfahrer. Der Zugbegleiter stellt dann eine sogenannte Fahrpreisnacherhebung aus. Reisende können ihr Ticket oder die Buchungsbestätigung aber bei einem Reisezentrum oder online nachliefern. Die Frist zur Nachreichung findet man auf der Fahrpreisnacherhebung. Auch hier müssen Reisende mit einer kleinen Bearbeitungsgebühr rechnen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man vorsorglich einen Ausdruck der Bordkarte, des Tickets oder der Buchungsbestätigung mitnehmen.