Eltern, die mit kleinen Kindern in den Urlaub fliegen, und einen Buggy oder Kinderwagen mit ins Flugzeug nehmen wollen, sollten einige Punkte beachten. Wir klären auf.

Der Flug ist längst gebucht, und die Vorfreude auf den Urlaub steigt. Doch je näher der Abflugtermin rückt, desto öfters stellt man sich die Frage: Habe ich auch an alles gedacht? Besonders Eltern, die erstmals mit kleinen Kindern in den Urlaub verreisen, zerbrechen sich bereits Tage vor Abflug den Kopf darüber, ob man auch nichts vergessen hat. Schließlich will man sich in der schönsten Zeit des Jahres nicht mit plötzlich auftretendem Ungemach herumärgern.

Das Reisen mit Kindern erfordert deshalb ein wenig mehr Planung und Vorbereitung. Besonders wenn es darum geht, die notwendige Ausrüstung mitzunehmen. Einen Punkt, den Eltern mit kleinen Kindern unbedingt auf dem Schirm haben sollten, ist die Mitnahme des Kinderwagens im Flugzeug. Denn Kinderwagen oder Buggy sind deutlich sperriger als Koffer oder Rucksäcke.

Vollständig faltbare Kinderwagen dürfen meist kostenlos an Bord

Die gute Nachricht zuerst: In der Regel dürfen vollständig faltbare Reisekinderwagen im Flugzeug kostenlos mitgenommen werden. Die Airlines sind hier sehr familienfreundlich.

Ryanair etwa erlaubt die kostenlose Mitnahme von zwei Babyartikeln als Handgepäckstücke. Dies kann ein Kinderwagen/Buggy, Autositz, eine Sitzerhöhung oder ein Kinderreisebett umfassen. Eltern können den Kinderwagen oder Buggy benutzen, bis sie die Flugzeugtreppe erreichen. Auch bei der Lufthansa ist die Mitnahme von Kinderwagen, die sich zusammenklappen lassen, kostenlos. Trotzdem sollten sich Eltern unbedingt vor der Reise über die Regeln für kinderspezifische Sondergepäckstücke der Fluggesellschaften sowie die Regeln am Abflug- und Ankunftsflughafen informieren.

Kinderwagen im Flugzeug mitnehmen: Diese drei Optionen gibt’s

Dabei haben Eltern die Qual der Wahl. Zum einen können sie den Kinderwagen als Sondergepäck aufgeben. Das bietet sich an, wenn man den Kinderwagen nicht während der An- und Abreise, sondern nur im Urlaub benötigt. Da der Kinderwagen im Frachtraum transportiert wird, sollte er möglichst stoß- und wasserfest verpackt werden.

Kleiner Junge schläft im Flughafen in einem Kinderwagen

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Zum anderen kann der Kinderwagen am Gate abgeben werden, bevor man das Flugzeug betritt. So kommt er wie das Sondergepäck in den Frachtraum und nimmt keinen Platz im Flieger weg, aber die Kinder können bis zum Gate im Kinderwagen bleiben.

Einige Buggy-Modelle sind so klein und handlich, dass sie sogar als Handgepäck mit ins Flugzeug dürfen. Hierbei sind aber unbedingt die Abmessungen für Handgepäck der unterschiedlichen Airlines zu beachten. Sollte der Buggy diese Maße oder die Gewichtsbeschränkungen überschreiten, drohen teils hohe Nachzahlungen.

Kinderwagen nicht am Flughafen angekommen: Das sind die richtigen Schritte

Ein Problem, das der ein oder andere Urlauber womöglich bereits von anderen Reisen kennt, ist, dass das Gepäck am Zielflughafen nicht ankommt. Das kann natürlich auch mit dem Kinderwagen oder Buggy passieren. Auch hier gilt: Zunächst sollten sich Eltern beim Lost-and-Found-Schalter nach den verlorenen Gepäckstücken erkundigen. Dort erhalten sie auch ein Formular sowie eine Bestätigung des Verlusts, den sogenannten Property Irregulatory Report, den sie später bei der Fluggesellschaft vorlegen müssen.

Damit betroffene Familien ihren Urlaub trotzdem genießen können, sollten sie die Gegenstände, die sie benötigen, mieten, bis das Gepäck geliefert wird – auch wenn es sich dabei um den gesamten Zeitraum handelt. In vielen Ländern gibt es mittlerweile spezielle Verleihservices für Kinderwagen, die Eltern somit eine praktische Alternative bieten. Anschließend können Familien die Leihgebühr von der Fluggesellschaft einfordern.

Dabei ist es wichtig, die Quittung aufzubewahren. Falls Kinderwagen oder Buggy innerhalb von 21 Tagen nicht mehr auftauchen, können Betroffene neben der Leihgebühr eine Erstattung in Höhe des Werts der Gegenstände beantragen. Dies erfolgt im Rahmen des üblichen Prozesses für verloren gegangenes Gepäck. Gegebenenfalls wird dafür ein Kaufbeleg des Gegenstands benötigt. Dieser sollte also gut aufbewahrt werden.