Pflaster, Desinfektionsmittel und Nasenspray gehören in jede Reiseapotheke – das ist klar. Bei bestimmten Medikamenten sieht die Sache allerdings anders aus: Sie stehen in einigen Ländern auf der roten Liste. Wer sie mit sich führt, riskiert eine Geldstrafe. Oder landet schlimmstenfalls hinter schwedischen Gardinen. Wir verraten, welche Art von Medikamenten im Reisegepäck im Ausland problematisch sein können.

Dass die leichtfertige Mitnahme von Medikamenten bei einer Reise ins Ausland ein gefährliches Unterfangen sein kann, wurde vor einigen Jahren deutlich. Seinerzeit wurde eine Britin in Ägypten am Flughafen Hurghada verhaftet, als in ihrem Handgepäck 290 Tramadol-Tabletten gefunden wurden. Das Medikament ist in Großbritannien verschreibungspflichtig. Es wird zur Bekämpfung mittlerer und starker Schmerzen eingesetzt.

Die Beschuldigte gab an, sie habe die Medikamente für einen ägyptischen Freund mitgebracht, der unter starken Rückenschmerzen leide. Ob das die Wahrheit war oder nicht, sei dahingestellt – Plummer wurde seinerzeit zu drei Jahren Haft in einem ägyptischen Frauengefängnis verurteilt. Denn Tramadol ist in Ägypten verboten. Es gilt dort als Ersatzdroge.

Mitnahme nicht-verschreibungspflichtige Medikamente im Reisegepäck deutlich problemloser

Der Fall zeigt: Einige Medikamente können alles andere als problemlos bei einer Reise ins Ausland mitgenommen werden. Grundsätzlich gilt: Für den persönlichen Gebrauch können Reisende nicht-verschreibungspflichtige Medikamente ohne Einschränkungen mitnehmen. Persönlicher Gebrauch heißt konkret: für maximal drei Monate pro Medikament.

Ältere Dame hält Medikamenten-Dose in ihrer Hand, im Hintergrund ein Zelt

frantic00/Shutterstock.com

Wer übliche Arzneimittel wie Hustensaft, Nasenspray, Augentropfen, Desinfektionsmittel oder Wundsalben im Handgepäck mitnehmen möchte, muss auf die 100-ml-Grenze für Flüssigkeiten achten.

Aber auch hier ist Vorsicht geboten; und zwar unabhängig davon, ob die Medikamente im Hand- oder Aufgabegepäck aufgegeben werden. Denn Reisende sollten die Medikamente stets in der Originalverpackung und dem Beipackzettel einpacken. So weit, so gut.

Klare Regeln für verschreibungspflichtige Medikamente innerhalb des Schengener Abkommens

Kniffeliger wird es bei verschreibungspflichtigen Medikamenten. Die Einfuhrbestimmungen am Reiseziel variieren abhängig vom Arzneimittel. Gleiches gilt auch für den Transitflughafen. Wer innerhalb der Länder des Schengener Abkommens verreist, kann aufatmen, denn dort gibt es klare Richtlinien. Bürger aus den Staaten des Abkommens, die in andere Mitgliedstaaten reisen, können bei Reisen bis zu 30 Tagen grundsätzlich ärztlich verschriebene Arzneimittel mitnehmen. Das gilt sogar für Betäubungsmittel, wie etwa für starke Schmerzmittel gegen Migräne.

Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln ist allerdings eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens in englischer Sprache nötig. Darin müssen Angaben zu den Medikamentendosen, den einzelnen Wirkstoffen und der Reisedauer enthalten sein. Ein Muster für die Bescheinigung gibt es beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medikamente. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Unbedingt vorab informieren bei Reisen in Länder außerhalb des Schengener-Abkommens

Nun eine schlechte Nachricht: Für die Einreise in Nichtmitgliedstaaten gibt es dagegen keine einheitlichen Bestimmungen für die Mitnahme verschreibungspflichtiger Medikamente. Wer in eines dieser Länder reist, sollte sich unbedingt vorab ausführlich informieren. Das gilt insbesondere für populäre Touristenländer wie die USA, Australien und die Malediven. Aber auch für China, Singapur, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge der mitzuführenden Betäubungsmittel ein oder verbieten die Mitnahme von bestimmten Betäubungsmitteln sogar generell.

Wer keine eindeutigen Informationen über die Erlaubnis der Mitnahme der Medikamente findet, sollte im Zweifelsfall direkt die jeweilige Einreisebehörde kontaktieren. Auch die diplomatischen Vertretungen des Ziellandes helfen weiter. Die jeweiligen Kontaktadressen finden Reisende auf der Website des Auswärtigen Amts. Das Internationale Suchtstoffkontrollamt hat auf seiner Internetseite einen Bereich für Informationen geschaffen, in dem die Einreiseformalitäten der einzelnen Staaten zusammengestellt werden. Aber, Achtung: Die Seite befindet sich derzeit noch im Aufbau und ist nicht vollständig.

Tabletten im Reisegepäck

Roberto Sorin

Wem die Mitnahme des Arzneimittels versagt wird, sollte prüfen, ob dieses oder ein gleich wirkendes Produkt im Urlaubsland zu haben ist und dort durch einen Arzt verschrieben werden kann. Wenn das nicht möglich sein sollte, bleibt nur eins im Falle einer Reise in ein Nicht-Schengen-Land: eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung. Die Beantragung müssen Reisende dann bei der Bundesopiumstelle vornehmen.

Medikamente im Reisegepäck: Vorsicht bei Betäubungsmitteln!

Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen, um seine medizinische Versorgung sicherzustellen. Patientinnen und Patienten müssen aber einige Regeln beachten, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt. Besonders vorsichtig sollte man wie erwähnt bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln in Länder außerhalb des Schengen-Raums sein.

Darunter fallen alle Medikamente, die zur Betäubung starker Schmerzen dienen. Die Bundesopiumstelle rät in diesem Fall, strikt nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren.

Das heißt konkret: Man lässt sich als betroffener Patient eine eine mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt ausstellen. Wichtige Informationen darauf sind die Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und die Dauer der Reise. Eine Vorlage dazu gibt es hier. Wichtig ist zudem die Beglaubigung durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle. »Die Bescheinigung muss stets mit dem Medikament mitgeführt werden. Sie ist nur maximal 30 Tage gültig«, erläutert Birgit Dreyer, Expertin der Europäische Reiseversicherung (ERV). Einige Länder verlangen zusätzlich eine Importgenehmigung, die Reisende bei der Bundesopiumstelle erhalten. Oder aber sie schränken die erlaubte Menge ein.

Cannabis: In anderen Ländern weiterhin Betäubungsmittel

Seit dem 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Das ist allerdings alles andere als ein Freischein für Reisende. Denn medizinisches Cannabis ist in den meisten Schengen-Staaten und in anderen Ländern der Welt weiterhin ein Betäubungsmittel. Somit wird für Reisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt. Die Vorgaben für Reisen mit Betäubungsmitteln sollten bei Reisen mit medizinischem Cannabis ebenso berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten bei einer Reise ins Ausland, insbesondere im Handgepäck, liefert der ADAC auf seiner Webseite.