Bloß nicht ohne: Wer ohne Auslandsreisekrankenversicherung in den Urlaub fliegt, handelt fahrlässig, denn ärztliche Behandlungskosten im Ausland können horrende Ausmaße annehmen. Wir verraten, was man bei der Auswahl der Versicherung beachten sollte und welcher Extra-Schutz sich anbietet. Text: Frank Störbrauck

Ein Sturz auf dem glitschigen Boden des Swimmingpools oder ein verheerender Grippe-Infekt: Eine Krankheit oder ein Unfall im Urlaub kann einem blitzschnell die schönste Zeit des Jahres verhageln. Von den Schmerzen oder körperlichen Unannehmlichkeiten einmal abgesehen: Ein Arzt- oder Krankenhausbesuch im Ausland kann zu einem ziemlich kostspieligen Unterfangen werden. Mehrere Tausend Dollar Kosten für eine Operation in einem US-amerikanischen Krankenhaus sind durchaus möglich. So oder so: Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung ist ein Muss.

Junge Frau steigt mit Schmerzen aus dem Swimmingpool

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Freilich kommt es darauf an, in welchem Urlaubsland man ärztliche Hilfe sucht. In einigen Ländern der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten. Aber längst nicht alle Kosten. Kritisch wird es gar in den übrigen Ländern. Hier bleibt man auf den gesamten Kosten sitzen.

Stiftung Warentest: viele Policen sehr gut

Aber das muss nicht sein. Wer eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen hat, hat deutlich bessere Karten. Denn dann kann man sich die Kosten für die Behandlung im Ausland anschließend von der Auslandsreise-Krankenversicherung erstatten lassen. Gleiches gilt für Rücktransporte, die je nach Schwere der Krankheit und Behandlungsmöglichkeit vor Ort notwendig sein könnten. Diese zahlen die gesetzlichen Krankenkassen übrigens nie – egal in welchem Land man in der Bredouille ist.

Hier springen die Auslandsreisekrankenversicherer ein. Sie übernehmen die Kosten. Die Stiftung Warentest hat erst im Frühjahr vergangenen Jahres die Tarife von mehreren Dutzend Auslandsreiseversicherungsanbietern akribisch untersucht. Ergebnis: Sehr gute Jahresverträge gibt es schon für 8 bis 10 Euro – jährlich. Insgesamt haben 39 Tarife die Auszeichnung »sehr gut« erhalten. »In den Vertragsbedingungen hat sich in den vergangenen Jahren einiges zum Positiven verändert“, sagt Birgit Brümmel, die seinerzeit für die Stiftung Wartentest die Tests federführend durchgeführt hat.

Zwei Krankenhauspfleger gehen einen Gang entlang

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Aber nicht alle Auslandsreisekrankenversicherer haben so gute Noten erhalten. Eines der häufigsten Mankos: Einige wenige Versicherer wollen im Ausland erkrankte oder verletzte Patienten nur dann nach Deutschland zurückholen, wenn eine Behandlung »medizinisch notwendig« ist. Das bedeutet, sie wollen nur dann für den Rücktransport bezahlen, wenn eine Behandlung im Ausland nicht möglich ist. Besser ist natürlich, wenn sie auch dann den Rücktransport bezahlen, wenn die Behandlung in Deutschland »medizinisch sinnvoll« ist. Übersetzt heißt das: Der Patient kann in Deutschland besser behandelt werden.

Chronisch Kranke müssen achtgeben

Besonders aber müssen chronisch Kranke aufpassen, so die Stiftung Warentest. Viele Versicherer weigern sich zu zahlen. Und zwar dann, wenn Erkrankungen auftreten, die auf eine Vorerkrankung zurückzuführen sind. Tarife sollten aber zumindest dann schützen, wenn der Reisende monatelang vor der Reise keine gesundheitlichen Probleme hatte oder sich mit Medikamenten gut auf die Reise vorbereitet, so die Stiftung Warentest. In diesem Punkt sollten Reisende besonders gut aufpassen, wenn sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn nicht alle Versicherer garantieren dies in ihren Tarifen.

Wer noch einen zusätzlichen Schutz wünscht, insbesondere mit Blick auf den Auslandsrücktransport, sollte eine sogenannte Fördermitgliedschaft bei den Johannitern in Erwägung ziehen. Nähere Informationen zu Kosten und Bedingungen des Johanniter Auslandsrückholdienstes gibt es hier.

Auslandreiseversicherung hilft bei Nottransport und Behandlung im Ausland

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»Konkret bedeutet das, dass zum Beispiel ein Patient, der während seines Thailand-Urlaubes wegen einer schweren Erkrankung in Bangkok im Krankenhaus aufgenommen wurde, zunächst einmal sehr gut und adäquat zu einem deutschen Krankenhaus versorgt wird. Daher ergibt sich keine sogenannte medizinisch notwendige Indikation zu einem Ambulanzflug. Wenn der Krankenhausaufenthalt aber absehbar länger als 14 Tage dauert, würde bei den Johannitern schon eine Indikation zu einem Rücktransport per Ambulanzjet in ein Heimatkrankenhaus vorliegen«, erläutert Johannes Mühlfeld, ärztlicher Leiter des Johanniter Auslandsrückholdienstes.

Weiterer Vorteil der Johanniter, so Mühlfeld:

»Die Patienten sind froh darüber, wenn sie meist einzeln im Ambulanzflieger transportiert werden.«

Größere Versicherungen leisten sich oft größere Ambulanzflugzeuge. So würden auf einer Tour gleich mehrere Patienten nach Deutschland zu einem zentralen Flughafen zurückgeflogen, von dem sich dann noch längere Bodentransporte in den Heimatort anschließen würden, sagt Mühlfeld.