Die EU-Innenminister wollen die EU-Fluggastrechte neu regeln, doch die geplante Reform löst heftigen Streit aus. Während Airlines mehr Entlastungen wollen, warnen Verbraucherschützer vor massiven Nachteilen für Passagiere. Unterdessen fordert das EU-Parlament einfachere Regeln für das Handgepäck. Im September soll über all das entschieden werden.
Seit 2004 gibt es in der Europäischen Union ein besonderes Gesetz für Flugreisende: die Fluggastrechte-Verordnung. Sie gilt für alle Flüge, die in der EU starten oder landen, egal mit welcher Fluggesellschaft man unterwegs ist. Wenn ein Flug zum Beispiel Verspätung hat, ganz ausfällt oder Passagiere nicht mitfliegen dürfen, haben die betroffenen Reisenden bestimmte Rechte. Je nachdem, wie weit der Flug gehen sollte, gibt es 250, 400 oder sogar 600 Euro als Entschädigung. Außerdem muss die Fluggesellschaft in solchen Fällen für Essen, Trinken und manchmal auch für eine Hotelübernachtung sorgen.
Bekommt man in Zukunft schwerer eine Entschädigung?
Aktuell gilt in der EU, dass Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden Anspruch auf Entschädigung haben. Das ist den Airlines seit Langem ein Ärgernis. In den vergangenen Jahren haben sie deshalb darauf gedrängt, dass die Bestimmungen zu ihren Gunsten geändert werden sollen – mit Erfolg: Im Juni 2025 einigten sich die EU-Verkehrsminister auf neue Regeln.
Künftig sollen Entschädigungen erst ab vier Stunden Verspätung bei Kurz- und Mittelstrecken (bis 3.500 km) und ab sechs Stunden bei Langstrecken gezahlt werden. Die Entschädigungshöhen werden dabei auf 300 Euro für Kurz- und Mittelstrecken und 500 Euro für Langstrecken angepasst. Experten, die sich für die Rechte von Reisenden einsetzen, sind gegen diese Vorschläge. Ihre Befürchtung: Viele Reisende gingen dann leer aus. Außerdem befürchten viele, dass Airlines sich bei lockereren Regeln weniger Mühe geben, Verspätungen ihrer Flugzeuge zu vermeiden.

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Es gibt noch einen weiteren Vorschlag der Minister: Nach den aktuellen EU-Regeln müssen Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen, wenn sie für die Verspätung oder den Ausfall nichts können. Das nennt man »außergewöhnliche Umstände«. Dazu gehören zum Beispiel Unwetter, politische Unruhen oder Sicherheitsprobleme. Die EU-Verkehrsminister wollen diese Regeln jetzt überarbeiten. Verbraucherschützer haben die bis dato dazu vorliegenden Vorschläge geprüft und finden, dass die geplante Liste zu viele unklare Ausnahmen enthält, die Airlines zu oft von Entschädigungszahlungen befreien könnten.
EU-Parlament fordert einfache Regeln fürs Handgepäck
Ob es aber überhaupt so weit kommt, ist fraglich. Denn im Juni 2025 hat das EU-Parlament die neuen Pläne der Verkehrsminister erst einmal gestoppt. Die Parlamentarier waren sich einig: Die Rechte der Reisenden dürfen nicht schlechter werden. Sie finden, dass die alte Regel – Geld ab drei Stunden Verspätung – gerecht ist und beibehalten werden sollte.
Das EU-Parlament möchte die Rechte der Reisenden sogar verbessern. Zum Beispiel soll es klare Regeln für kostenloses Handgepäck geben. Das Regel-Durcheinander bei den Airlines soll damit vorbei sein. Jeder soll mindestens eine kleine Tasche und ein kleines Handgepäckstück ohne zusätzliche Kosten mitnehmen dürfen.

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Außerdem sollen Reisende schneller und einfacher ihr Geld bekommen, wenn ihr Flug verspätet ist oder ausfällt. Fluggesellschaften sollen besser erklären, welche Rechte Reisende haben.
Über die neuen Vorschläge der EU-Innenminister und die des EU-Parlaments wird erst im September entschieden. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln in Sachen EU-Fluggastrechte weiter.
Auf dieser Webseite findest du das Fluggastrecht einfach erklärt.
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