Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in Deutschland eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Winter- oder Ganzjahresreifen sind Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte. In einigen Ländern Europas gibt es ähnliche Regelungen – aber längst nicht überall. Ein Überblick zu Regeln für Winterreifen in Europa.
Derzeit ist vom nahenden Winter wenig zu spüren. Seit Mitte Oktober hat sich in Deutschland ein Hoch eingenistet, das Meteorologen zufolge noch eine ganze Weile für wenig Wintergefühle sorgen wird. Dennoch sollten Autofahrerinnen und Autofahrer für den Fall der Fälle gewappnet sein. Sollte der Winter in den nächsten Wochen einen ersten Gruß schicken, müssen am Auto Winter- und Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) befestigt sein. Winterreifen, die lediglich die Matsch- und Schnee-Kennzeichnung (M+S) tragen, dürfen dann nicht mehr gefahren werden. Der Grund: Sie bieten nicht die gleiche Sicherheitsleistung wie moderne Reifen mit Alpine-Symbol. Auch habe es bisher keine einheitlichen Prüfkriterien für die M+S-Reifen gegeben, so Experten.
Für die alten M+S-Reifen, die vor 2018 hergestellt wurden, galt noch eine Übergangsfrist bis Ende September 2024. Diese ist vor einigen Wochen ausgelaufen. Wer nun bei winterlichen Verhältnissen mit den alten M+S-Reifen oder gar noch mit Sommerreifen fährt und von der Polizei erwischt wird, muss zahlen. 60 Euro Bußgeld sind dafür vorgesehen, einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf. Apropos Geld: Wer neue Alpine-Winterreifen benötigt und diese in einer Fachwerkstatt montieren lassen will, muss mit Kosten von 80 bis 90 Euro aufwärts pro Reifen rechnen.
Winterreifen in Europa: Diese Vorschriften gelten in unseren Nachbarländern
Aber auch bei Reisen ins Ausland sollte man das Thema im Blick haben. Wer im Winter eine Urlaubsreise mit dem Auto ins Ausland unternimmt, sollte sich vorab unbedingt über die Winterreifenregelung der zu durchfahrenden Länder informieren. Regeln für Winterreifen sind in Europa in den meisten Ländern gesetzlich verankert.
Eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen wie bei uns gibt es zum Beispiel in Finnland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Rumänien, der Slowakei und Tschechien. Eine kalendarisch festgelegte Winterreifenpflicht besteht dagegen unter anderem in Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen und Schweden. Diese beginnt in der Regel im November oder Dezember und endet im Laufe der Monate März oder April. Wer sich eine Eselsbrücke bauen will: Die bekannteste Faustregel zur Nutzung der Winterreifen ist die Formulierung »von O bis O«. Damit ist der Zeitraum von Oktober bis Ostern gemeint.
Frankreich, Italien, Spanien: Auf Beschilderungen achten
In Frankreich, Italien und Spanien sind Winterreifen oder Schneeketten an Bord bei entsprechender Beschilderung vorgeschrieben. Meist kommt dies in den Gebirgsregionen zur Anwendung. Im Aostatal und auf der Brennerautobahn in Italien gilt diese Winterausrüstungspflicht jedoch saisonal. So heißt es in einer Mitteilung der Agentur für Bevölkerungsschutz der Provinz Bozen: »Vom 15. November bis zum 15. April besteht Winterausrüstungspflicht, unabhängig davon, ob winterliche Verhältnisse herrschen.« Das heißt, Fahrzeuge müssen mit Winterreifen ausgestattet sein oder entsprechende für Schnee- oder Eisbelag geeignete Antirutschvorrichtungen mitführen. In Bozen gilt zusätzlich Fahrverbot für Motorräder und Mopeds bei winterlichen Verhältnissen.
Länder ohne Winterreifenpflicht
Es gibt aber auch Länder in Europa, die in Sachen Winterreifen keine eindeutigen Pflichten haben, etwa Belgien, Dänemark, die Niederlande, Polen und die Schweiz. Aber auch hier werden bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen dringend empfohlen. So heißt es beispielsweise in Artikel 31 des Straßenverkehrsgesetzes der Schweiz, dass Autofahrer ihr Fahrzeug stets derart beherrschen müssen, »dass man seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann«. Das ist ergo bei Schnee und Eis mit Sommerreifen nicht der Fall. Wichtig: Autofahrer sollten immer die Profiltiefe der Reifen im Auge behalten. In einigen Ländern ist eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern vorgeschrieben, in anderen wie etwa Tschechien und Österreich sogar 4 Millimeter.
Ohne Winterreifen drohen bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung
Angesichts zunehmender Wetterextreme und plötzlicher Wintereinbrüche, auch in südeuropäischen Ländern, sollten Autofahrer in den Wintermonaten am besten immer auf Winter- oder Ganzjahresreifen setzen. Das dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch dem eigenen Geldbeutel. Denn unabhängig davon, wie die Winterreifenregelung aussieht: Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall und sind keine Winterreifen montiert, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern oder reduzieren. In dem Fall kann es richtig teuer werden.
Wer mehr über die Regeln zu Winterreifen in Europa erfahren möchte, kann sich auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums informieren.