Globetrotter dürften diese Situation schon einmal erlebt haben: Man steht am Gepäckband und stellt irgendwann fest: Der Koffer ist weg. Was tun? Das verloren gegangene Gepäckstück ist jedenfalls kein Freibrief zum grenzenlosen Shoppen auf Kosten der Airline.
Als Peter und Monika L. (Namen von der Red. geändert) am Flughafen auf Bari angekommen waren, herrschte große Begeisterung. Endlich Urlaub, endlich Erholung. Die Vorfreude auf die schönsten Tage des Jahres währte allerdings nicht lange. Als das Ehepaar in der Ankunftshalle auf die Koffer wartete, stellte es nach einer gefühlten Ewigkeit fest, dass das Gepäckbeförderungsband exklusiv für sie seine Runden drehte; wehmütig blickten sie den letzten Passagieren hinterher, die samt Koffern freudig dem Ausgang entgegenglucksten. Sie aber gingen leer aus. Ihr Gepäck tauchte partout nicht mehr auf. Der Koffer war weg.
Millionen Gepäckstücke gehen jährlich einen falschen Weg
Das Thema Koffer weg ist kein Einzelfall. Mehrere Millionen Gepäckstücke werden nach Angaben des Luftfahrtdienstleisters Sita jährlich fehlgeleitet. Das passiert besonders häufig, wenn die Passagiere zwischen Ab- und Ankunftsflughafen umsteigen müssen. So auch bei Peter und Monika L., die nach ihrem Abflug in Deutschland nicht nur in Mailand umsteigen, sondern wegen einer Flugannullierung einen Ersatzflieger nach Bari nehmen mussten.
Wer davon betroffen ist, sollte vor eins tun: zügig handeln. Das heißt, den Lost & Found-Schalter der Airline oder des Flughafens aufsuchen und den Kofferverlust anzeigen. An dem Schalter erhalten Reisende, deren Koffer weg ist, eine sogenannte Property-Irregularity-Report-Nummer. Mit der können sie nicht nur den Suchstatus des Koffers einsehen, sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt Ersatzansprüche geltend machen. Wer an einer Pauschalreise teilnimmt, sollte den Kofferverlust auch dem Reiseveranstalter melden. Generell gilt: Erst wenn das Gepäck nach 21 Tagen nicht auftaucht, gilt es offiziell als verloren.

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Nachdem das Ehepaar den Gepäckverlust angezeigt hatte, kaufte es sich Ersatz wie Kleidung und Hygieneartikel. Das ist auch ihr gutes Recht, denn generell gilt: Kommt das Gepäck gar nicht oder verspätet am Reiseziel an, haftet die Fluggesellschaft bis maximal rund 1.500 Euro pro Person (nicht pro Koffer) für den Schaden. Für die Kostenerstattung ist es wichtig, die Ausgaben festzuhalten und mit entsprechenden Belegen zu dokumentieren. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an dem Zeitwert der Gegenstände.
Doch wie so oft im Leben liegt der Teufel im Detail. Denn die Haftung reicht nur für im (Urlaubs-) Alltag notwendige und als Ersatz zum verlorenen Gepäck angemessene Dinge. Ersatzkleidung, Hygieneartikeln und andere notwendige Dinge sind in Ordnung; eine neue Garderobe von Chanel und Hugo Boss dagegen nicht. Das versteht sich hoffentlich von selbst.
Koffer weg? Kein Ersatz für Abendschuhe und Strandtasche
Peter und Monika L. forderten vor dem Amtsgericht Frankfurt 852,56 Euro von der Airline zurück. Das Gericht gab der Forderung des Ehepaars größtenteils statt; so musste die Fluggesellschaft die Kosten für jeweils einen Satz Unterwäsche und Oberbekleidung sowie Badebekleidung und Schuhe ersetzen. Keinen Ersatz gab es dagegen für die gekauften Abendschuhe und die Strandtasche. Im Urteil bekamen beide jeweils 250 Euro zugesprochen. Die beiden Koffer tauchten übrigens nach zwei und fünf Tagen wieder auf.
Wer auf seine Beschwerde keine zufriedenstellende Antwort bekommt, kann sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. wenden. Diese prüft die Beschwerde und erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung. Das in dem Artikel erwähnte Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hat das Aktenzeichen 29 C 2518/12.
Gepäckverlust vorbeugen
Damit es gar nicht erst so weit kommt, dass der Koffer weg ist und man sich fragt, was zu tun ist, gibt es einige Tipps, mit denen Urlauber die Wahrscheinlichkeit eines Gepäckverlusts reduzieren oder sich zumindest gut darauf vorbereiten können. Das beginnt schon beim Aussehen des Koffers. Man sollte ihn so aussehen lassen, dass man ihn leicht wiedererkennt. Auffällige Anhänger, bunte Gurte oder viele Aufkleber reduzieren das Risiko, dass der Koffer am Gepäckrand verwechselt und aus Versehen von anderen Reisenden mitgenommen wird.

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Empfehlenswert ist es zudem, einige Kleidungsstücke sowie Hygieneartikel im Handgepäck mitzunehmen. Das empfiehlt sich ganz besonders für Reisende, die spätabends oder nachts am Zielort ankommen und damit rechnen müssen, zu später Stunde nichts mehr einkaufen zu können. Im Handgepäck »sollten Reisende auch Dokumente, elektronische Geräte und Medikamente befördern«, empfiehlt Bettina Konzack, Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung. Doch nicht alle Arzneien dürfen ins Handgepäck. Konzack rät daher, sich vorab über die geltenden Regelungen zu informieren. Wer jederzeit prüfen möchte, wo der Koffer gerade ist, kann das Gepäck außerdem mit einem GPS-Tracker ausstatten.