Wer seine Urlaubsreise stornieren muss, steht mit einer Reiserücktrittsversicherung deutlich besser da. Aber nicht jede ist gleich gut. Ein Vergleich der Leistungen und Beiträge ist Pflicht für jeden, der eine Reiserücktrittsversicherung abschließen will.
Sonne, Strand und Meer: Die meisten Deutschen freuen sich schon jetzt auf den Sommerurlaub. Viele Urlauber zieht es auch in diesem Sommer wieder ans Mittelmeer: auf die Balearen, in die griechische Ägäis oder an die Adria. Und das lassen sich die Deutschen einiges kosten. Die Ausgaben für den Urlaub betrugen 2024 durchschnittlich 1.544 Euro pro Person, so das Ergebnis der jüngsten Tourismusanalyse der Stiftung für Zukunftsfragen.
Was aber, wenn kurzfristig etwas dazwischenkommt, und man die Reise nicht antreten kann? Angesichts der hohen Urlaubskosten kann das ein kostspieliges Unterfangen sein. Davor kann der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung schützen. Denn diese erstattet die Urlaubskosten, wenn die Reise aus persönlichen Gründen abgesagt werden muss. Die Auswahl an Reiserücktrittsversicherungen ist allerdings groß, ein Vergleich der Leistungen und der Beiträge ist daher vor Abschluss Pflicht für jeden. Hier berichten wir, in welchen Fällen die Reiserücktrittsversicherung zahlt, welche die besten sind und worauf man sonst noch achten sollte.
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?
Die Gründe, warum man eine Urlaubsreise stornieren muss, sind vielfältig. Der Klassiker: Man wird vor Abflug krank oder verletzt sich und kann deshalb die Reise nicht antreten. Das kann beim Sport passieren, etwa wenn man einen Knochenbruch oder Achillessehnenriss erleidet. Aber auch andere Gründe können einen dazu zwingen, die Reise abzusagen: Man verliert den Job oder – noch schlimmer – ein Angehöriger stirbt. Aber es können noch ganz andere Gründe ins Spiel kommen, die man vielleicht zum Zeitpunkt der Buchung der Reise nicht auf dem Schirm hatte. Zum Beispiel die Schwiegermutter, die plötzlich gepflegt werden muss. Oder wenn kurz vor Abflug in der Wohnung eingebrochen wurde. All dies sind in der Regel Gründe, bei denen die Reiserücktrittsversicherung greift.

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Manch Versicherung bietet sogar noch mehr Schutz. In der Reiserücktrittsversicherung der ERV etwa kann ein Kunde aufgrund von rund 20 Ereignissen von der Reise zurücktreten, und die ERV übernimmt dabei die Stornierungskosten. Sogar Kurzarbeit kann zum Reiserücktritt berechtigen. Die Bedingung: Der Kunde ist in mindestens drei aufeinander folgenden Monaten von einer konjunkturbedingten Kurzarbeit betroffen und sein monatlicher Brutto-Vergütungsanspruch verringert sich dadurch um mindestens 35 Prozent.
Genau hingucken sollten beim Vergleich der Reiserücktrittsversicherungen Verbraucher, die chronisch krank sind. Denn verschlechtert sich ihr Zustand, sind sie bei einigen Versicherern nicht mehr geschützt. Noch schlechter sieht es für Reisende mit psychischen Erkrankungen aus. Generell gilt: Die Erkrankung oder Verletzung muss überraschend und schwerwiegend sein.
Beste Reiserücktrittsversicherung: Das sind die Testsieger
Die Beispiele zeigen: Der Teufel liegt oft im Detail. Viele Verbraucher dürften den Tarifdschungel der Versicherer kaum bis gar nicht durchblicken. Finanztest hat sich daher jüngst die Reiserücktrittsversicherungen detailliert angesehen und sie einem Vergleich unterzogen. Das Ergebnis: Von 60 getesteten Tarifen sind immerhin 35 sehr gut oder gut. Erfreulich: Keine Versicherung erhielt die Note ausreichend oder schlechter. Untersucht wurden Verträge für eine einzelne Reise und Jahresverträge, die alle Urlaubsreisen innerhalb eines Jahres abdecken.
Zum Testsieger kürte Finanztest die Europ Assistence und TravelSecure (Würzburger). Europ Assistance etwa übernimmt im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung bei Nichtantritt der Reise die Stornokosten, bei Reiseabbruch die Rückreisekosten oder bei Verspätung eines Transportmittels die entstehenden Mehrkosten. Zudem können sich Kundinnen und Kunden von Europ Assistance auf eine 24h-Hotline mit persönlicher Beratung und Soforthilfe verlassen. In Bezug auf Jahresversicherungen hält Finanztest fest, dass bei teuren Reisen Jahresverträge oft preiswerter sind als Verträge für einzelne Reisen.
Und noch einen wichtigen Tipp haben die Experten von Finanztest für Reisende: Eine Reiserücktrittsversicherung als Urlaubspaket zu buchen, ist keine gute Idee. Der Grund: »Die Qualität der Tarife auf Reiseportalen ist schwer einzuschätzen.« Das heißt: Urlaubsreise und Reiserücktrittsversicherung separat buchen. Und auch die Reiserücktrittsversicherung, die einige Kreditkartenanbieter als Zusatzleistung anbieten, überzeugt die Tester nicht. Sie erwiesen sich (in einem anderen Test, die Red.) als »lückenhaft und voller Fallstricke«.

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Rücktritt der Reise und Stornokosten: Das sollte man beachten
Tritt der Fall der Fälle ein und man erwägt, aus persönlichen Gründen die Reise abzusagen, sollte man einige wichtige Punkte beachten. Hat man eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen und ist unsicher, ob man die Reise absagen soll oder nicht, sucht man das Gespräch mit der Stornoberatung der Versicherung. Der Grund liegt auf der Hand: Je näher die Reise rückt, desto höher werden die Stornokosten. Ab 30 Tage vor Abreise langen Reiseveranstalter kräftig zu. Bis zu 90 Prozent der Reisekosten werden dann für die Stornierung fällig.
Wer gar nicht anders kann, als die Reise abzusagen, muss schnell handeln. Die Reise muss unverzüglich storniert werden. Wer hier bummelt, kann am Ende auf einem Teil oder gar den gesamten Stornokosten sitzenbleiben. Auch wichtig: Belege sammeln (z.B. Attest des Arztes, Sterbeurkunde, Polizeiprotokoll nach Einbruch) und bei der Versicherung einreichen.
Reiserücktrittsversicherungen vergleichen: Informieren vor Abschluss
Manch einer wird sich allerdings fragen: Brauche ich überhaupt eine Reiserücktrittsversicherung? Für Reisen, die 3.000 Euro kosten, muss man schließlich je nach Versicherer gut und gern rund 100 bis 150 Euro hinblättern, bei Reisen im Wert von bis zu 1.500 Euro sind es immerhin etwa 50 bis 100 Euro.
Wer gut verdient, sogar einige Rücklagen auf dem Konto hat, jung und gesund ist, und sich für eine 700-Euro-Pauschalreise in die Türkei entscheidet, dürfte vermutlich die Stornokosten im Fall der Fälle verkraften können. Anders sieht es aus bei Senioren oder Familien mit Kindern. Die Wahrscheinlichkeit, dass man kurz vor Abflug krank wird, ist bei diesen Personengruppen höher. Auch wer eine mehrwöchige Luxuskreuzfahrt oder eine teure Rundreise, etwa durch die USA und Kanada, plant, sollte den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ernsthaft in Erwägung ziehen. Allzu lange sollte man aber nicht überlegen: Eine Reiserücktrittsversicherung kann bis 30 Tage vor Urlaubsstart abgeschlossen werden.

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Insofern sollte jeder oder jede individuell prüfen, ob er oder sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchte. Unser Tipp: Wer der Meinung ist, dass das eine sinnvolle Ergänzung ist, sollte sich etwas Zeit nehmen, 4,90 Euro investieren und den Vergleich der Reiserücktrittsversicherungen von Finanztest lesen.