Ab ins Museum und fleißig Fotos knipsen. Gern auch Selfies mit berühmten Kunstwerken im Hintergrund. Und anschließend auf Instagram, Facebook & Co. veröffentlichen. Aber sind Selfies vor Kunstwerken eigentlich erlaubt?
Wer ein Museum besucht, zückt gern die Kamera. Schließlich möchte man das Gesehene gern festhalten und sich später zu Hause noch einmal in Ruhe ansehen. Oder man platziert sich selbst im Bild – möglichst so, dass man wie ein Teil des Kunstwerkes wirkt. Viele Besucher möchten das Erlebte gern mit Freunden und Bekannten teilen und es in den sozialen Medien veröffentlichen. Aber darf man Selfies vor Kunstwerken einfach so machen?
Urheberrecht beachten
Zunächst sollte man das Urheberrecht beachten. Demnach sind Selfies vor Ausstellungsstücken und Kunstwerken erlaubt, wenn die Aufnahmen ausschließlich privaten Zwecken dienen. Das heißt, man kann die Fotos zu Hause Freunden zeigen oder sich die Fotos ausdrucken lassen und in der Wohnung an die Wand hänge. Kein Problem. Anders sieht es allerdings aus, wenn man die Fotos online publik macht. Dann muss man vorher den Künstler (oder dessen Erben) um Erlaubnis bitten. Ausnahme: Ist der Künstler bereits vor 70 Jahren gestorben, ist das Urheberrecht erloschen.
Aber nicht nur das Urheberrecht gilt es zu beachten. Auch das Hausrecht. Besonders in Museen und Galerien. Das heißt, selbst wenn der Künstler schon längst unter der Erde liegt, muss man den Veranstalter fragen, ob man Fotos machen darf. In der Praxis ist es so, dass in den meisten Fällen Fotos erlaubt sind. Allerdings nicht, wenn man mit Selfie-Stick, Stativ oder Blitz arbeitet. Das hat vor allem Sicherheitsgründe, denn die sperrigen Hilfsmittel können im Gedränge leicht einen Unfall verursachen und die Kunstobjekte beschädigen. Manche Künstler oder Leihgeber eines Kunstwerkes wollen aber auch nicht, dass man Fotos macht. Das muss man in dem Fall akzeptieren.
In Deutschland gilt die Panoramafreiheit
Aber nicht nur in Museen und Galerien sollte man vorsichtig agieren. Schließlich gibt es auch eine Menge Kunstwerke unter freiem Himmel. Zum Beispiel das Brandenburger Tor in Berlin.
»In Deutschland gilt sie sogenannte Panoramafreiheit. Sie erlaubt es jedem, von öffentlichen Straßen aus Fotos von Gebäuden und Denkmälern zu schießen und diese ohne Zustimmung des Urhebers zu veröffentlichen – auch im Internet«, erläutert Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz. Hilfsmittel wie Drohnen oder Leiter sind allerdings tabu. In vielen anderen Ländern Europas ist die Panoramafreiheit allerdings höchst unterschiedlich geregelt. Hier sollte man sich vorher über die Rechtslage im jeweiligen Urlaubsland informieren. Oder Fotos strikt nur privat nutzen.