Frau Holle macht auch der Bahn zu schaffen: Wegen der heftigen Schneefälle in Süddeutschland und Sachsen sind einige Strecken gesperrt. Auf anderen Strecken fahren nur noch vereinzelt Züge – und die sind zuweilen überfüllt. Manch einer fragt sich dann: Darf ich mich mit einem Zweite-Klasse-Ticket auch in die erste Klasse setzen, wenn sonst nichts mehr frei ist?

Wer in diesen Tagen in Bayern mit der Bahn verreist, dürfte sein blaues – pardon, weißes – Wunder erleben: Viele Bahnstrecken sind nämlich derzeit gesperrt, so zum Beispiel die Strecke von Bad Reichenhall nach Berchtesgaden. Die Gründe für die Sperrungen sind unterschiedlich. An manchen Stellen sind Bäume auf die Gleise oder Oberleitungen gefallen. Anderenorts bekommt die Bahn die Strecken aufgrund der enormen Neuschneemengen schlicht nicht mehr geräumt. Auf anderen Strecken dagegen läuft der Zugverkehr weiter, allerdings mit Beeinträchtigungen. Das hat mitunter zur Folge, dass besonders viele Passagiere in einzelne Züge drängen. Die Folge: Man kommt zwar weiter, immerhin, findet aber keinen Sitzplatz. Eine Frage, die sich viele Passagiere in überfüllten Zügen stellen: Darf ich mit einem Ticket für die zweite Klasse die erste Klasse benutzen, wenn dort noch Sitze frei sind?

Frau mit blonden Haaren sitzt im Abteil der 1. Klasse

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Letztlich entscheidet der Zugchef

Aufschluss gibt § 13 der Eisenbahn-Verkehrsordnung: »Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse bei Platzmangel in der 2. Klasse besteht nicht.« Heißt das also, dass man während der gesamten Fahrt stehen muss? Nun, kommt drauf an, wie der Dienst habende Zugchef die Situation beurteilt. Er kann nämlich eigenständig entscheiden, ob er aus Sicherheitsgründen in einem überfüllten Zug die erste Klasse allgemein freigibt. Das passiert in der Regel durch eine Lautsprecherdurchsage.

Was aber, wenn man sich als Passagier selbständig dazu entscheidet, mit einem Zweite-Klasse-Ticket in der ersten Klasse Platz zu nehmen? Dann gilt man als Falschfahrer. Kontrolliert der Zugbegleiter die Tickets und man fliegt auf, muss man entweder die erste Klasse wieder verlassen oder die Preisdifferenz zum Fahrschein erster Klasse bezahlen. Ein erhöhtes Beförderungsentgelt, also ein Bußgeld von mindestens 60 Euro, ist nur fällig, wenn man als Fahrgast beides verweigert und einfach sitzen bleibt. Diese Regelung gilt für den Fern- und Nahverkehr.