Herbstzeit ist Urlaubszeit. In Zeiten von Corona ist das aber mitunter nicht so einfach: Länder wie Australien oder China lassen immer noch keine Touristen ins Land, andere vergrätzen die Lust auf den Urlaub mit überbordenden Einreisevorschriften. Und auch bei der Rückkehr nach Deutschland gilt es einige Punkte im Auge zu behalten. Das sollten Flugreisende in Coronazeiten beachten.

Die gute Nachricht vorweg: Corona ist Stand heute für Flugreisende kein Grund mehr, auf den Urlaub zu verzichten. Das belegen auch viele Umfrage- und Buchungszahlen. So ist die Lust auf eine Urlaubsreise mit dem Flieger derzeit zwar nicht ungebrochen, aber immer mehr Deutsche zieht es wieder in die Ferne. Laut einer Umfrage des Portals GetYourGuide planen 21,9 Prozent der Deutschen im Herbst eine Reise innerhalb Europas. Dem Thema Fernreise stehen die Deutschen nach wie vor eher zurückhaltend gegenüber: Obwohl aktuell bereits mindestens zwei Drittel der Deutschen vollständig geimpft sind, kommt derzeit nur für 4,4 Prozent eine internationale Reise außerhalb Europas in Frage.

Doch warum die Sorge? Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist längst in der Mottenkiste des ersten Halbjahres verschwunden. Vor allem gegen Corona Geimpfte und von Corona Genesene profitieren davon. Für sie gelten Bewegungsfreiheiten, wie sie noch im Frühjahr dieses Jahres in weiter Ferne lagen. Der Frankfurter Airport rechnet an den aufkommensstärksten Reisetagen rund um die Herbstferienwochenenden mit jeweils bis zu 130.000 Fluggästen, ließ er vor ein paar Tagen wissen.

Voraussetzung für Einreise in viele Länder: geimpft, genesen oder getestet

Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen haben sich immer mehr Menschen gegen Corona impfen lassen. In Spanien etwa beträgt die Impfquote derzeit 77,7 Prozent. Zum anderen ist die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland und in vielen touristischen Zielländern aktuell recht niedrig. Das Damoklesschwert eines abermaligen Lockdowns scheint in vielen Ländern weit weg.

Dennoch: Für die Ein- und Ausreise auf dem Luftweg gelten weiter Vorsichts- und Hygienemaßnahmen. Wer den Flughafen betritt, muss immer noch die Abstandsregeln einhalten und – und das gilt auch während des Flugs – einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nervig für alle, die sich nach der Unbeschwertheit aus der Vor-Corona-Zeit sehnen. Notwendig für alle, die der Meinung sind, Corona sei noch nicht überstanden.

Junger Mann sitzt im Flugzeug und trägt einen Mund-Nasen-Schutz

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Aber die Maskenpflicht ist längst nicht alles, was von Urlaubern mittlerweile verlangt wird. Viele Staaten fordern vor oder bei Einreise die Vorlage eines Negativtests, Impf- oder Genesenennachweises. Wer das nicht vorzeigen kann oder will, kann sich die Flugbuchung gleich sparen. Darüber hinaus verlangen einige Staaten von Einreisenden, dass sie vorab eine Einreiseanmeldung im Internet ausfüllen oder sich bestimmte Smartphone-Apps auf ihrem Handy installieren. Thailand beispielsweise verlangt eine solche App. Spanien und Portugal  verlangen immer noch eine elektronische Reiseanmeldung bei der Einreise. Das sollte man auf dem Schirm haben.

Tipps für Geimpfte und Getestete

In Deutschland können Gesundheitsnachweise bekanntlich über Impfung, Genesung oder Negativtest in der CovPass-App oder der Corona-Warn-App digital hinterlegt werden. Dennoch empfiehlt es sich, auch analoge Nachweise wie den internationalen WHO-Impfpass mitzunehmen. So etwa den auch in Deutschland noch weit verbreiteten gelben Impfpass. Das gilt ganz besonders für Reisende, die außerhalb Europas unterwegs sind. Hier sollte man sich unbedingt vorab informieren, welche Art von Nachweis das Urlaubsland aktuell verlangt.

Wer dagegen nicht geimpft und genesen ist und einen Test machen muss, kann dies häufig auch am Airport tun. Am Flughafen Frankfurt gibt es mittlerweile zahlreiche Corona-Testzentren. Diese befinden sich im Übergangsbauwerk zum Fernbahnhof, in beiden Terminals und – in Kombination mit Vorabend-Check-in und -Gepäckaufgabe – auch als Drive-through-Angebot nahe Terminal 1. Auch im Flughafen BER in Berlin können sich Reisende und Besucher in der Check-in-Halle (Check-in Bereiche 3-4) mit einem Schnelltest auf das Covid-19-Virus testen lassen.

Hinweisschild am Flughafen BER in Berlin

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Während der Reise sollten die erforderlichen Dokumente und Nachweise griffbereit sein und entsprechend verstaut werden. Dort, wo es Angebote gibt, bereits vorab online einzuchecken und dabei die notwendigen Dokumente bei der Fluggesellschaft hochzuladen, sollte man diese Angebote möglichst wahrnehmen, um sich selbst die Reise so stressfrei wie möglich zu gestalten. An einigen Flughäfen ist es auch möglich, schon am Vorabend einzuchecken und das Reisegepäck aufzugeben.

Sich vorab zu informieren, ist das A und O

Flugreisende sollten sich mit Blick auf Corona vorab über die umfangreichen Einreiseregeln informieren und die vielen Informationsangebote wahrnehmen. Mit der richtigen persönlichen Vorarbeit kann man dazu beitragen, dass An- und Abreise möglichst problemlos verlaufen. Eine gute Informationsquelle ist die Website des Auswärtigen Amtes. Aber auch Airlines, Flughäfen, Reisebüros und Reiseveranstalter informieren. Die Reisehomepage des Frankfurter Flughafens etwa informiert detailliert zu sämtlichen Aspekten der Reisevorbereitung. Neu ist ein Informationsservice, der bei Eingabe von Startpunkt, Reiseziel und Reisezeitraum alle aktuellen Regeln und Anforderungen – auch unabhängig von Corona – auf einen Blick zusammenfasst. Diese Angaben sollte man im Vorfeld der Reise sowie unterwegs immer wieder prüfen – und sich entsprechend daran orientieren.

Corona: Tipps für Flugreisende bei Rückkehr

Wer zurück nach Deutschland reisen will, muss vor Betreten des Flugzeugs einen Negativtest, Impfnachweis oder Genesenennachweis vorlegen. Dies gilt immer – unabhängig davon, ob das Land vom Robert-Koch-Institut und damit von der Bundesregierung als Nicht-Risikogebiet, Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft ist.

Wer aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet einreist, muss zusätzlich online die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) ausfüllen. Der aktuelle Risikostatus des Reiselandes kann tagesaktuell auf der Website des RKI überprüft werden. Kniffliger ist die Einreise für alle, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Denn dann gelten besondere Vorgaben: In diesem Fall dürfen die Fluggesellschaften nur deutsche Staatsbürger und Menschen mit vergleichbarem Aufenthaltsstatus in Deutschland transportieren sowie Passagiere, die an deutschen Flughäfen umsteigen. Für alle anderen gilt ein Beförderungsverbot.

Virusvariantengebiet: Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene bei Rückkehr

Vor Abreise aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland muss ein negativer Test vorgelegt werden, und zwar auch von geimpften und genesenen Reisenden über 12 Jahren. Zudem muss von allen Reisenden die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) ausgefüllt werden. Wer dies nicht tut, braucht nicht darauf zu spekulieren, dies erst nach der Landung in Deutschland zu tun. Denn beides wird von den Fluggesellschaften vor dem Abflug nach Deutschland kontrolliert.

Person hält deutschen Reisepass und einen Corona-Antigen-Test in der Hand

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Im Hinblick auf Corona und eventuelle Quarantänepflichten für Flugreisende nach Deutschland gilt ein abgestuftes System. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen für Reisende mit Impfschutz, genesene und für ungeimpfte Reisende.

Reisende mit vollständigem Impfschutz und genesene Reisende müssen vor Abflug nach Deutschland einen Nachweis über ihren Impfschutz oder ihre Genesung erbringen; idealerweise digital über die CovPass-App, die Corona-Warn-App oder eine andere anerkannte App. Für die Einreise und die Befreiung von Quarantänepflichten bei Hochrisikogebieten reicht es aus, den Impf- oder Genesenennachweis in die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) hochzuladen.

Für die Rückreise aus Virusvariantengebieten ist jedoch auch für Geimpfte und Genesene ein negativer Test vor Abflug erforderlich. Quarantänepflichten gelten für Geimpfte nur dann, wenn die Reisenden aus einem Virusvariantengebiet kommen, in dem besonders aggressive Varianten im Umlauf sind, gegen die die Impfstoffe weniger gut wirken. Für genesene Reisende gilt nach der Rückkehr aus Virusvariantengebiete eine 14-tägige Quarantänepflicht.

Quarantäne für ungeimpfte Reisende bei Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvartiantengebieten

Reisende ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenennachweis müssen bei Rückreise nach Deutschland zwingend einen negativen Test vorlegen. Wenn ungeimpfte Reisende aus einem Hochrisikogebiet einreisen, gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Diese kann aber nach fünf Tagen mit einem zweiten Negativtest verkürzt werden. Kinder unter 12 Jahren können nach fünf Tagen ohne Test die Quarantäne beenden. Für Reisende aus Gebieten, in denen Virusmutationen verbreitet sind, gilt sogar eine 14-tägige Quarantänepflicht. Für sie besteht keine Möglichkeit, diese durch einen Negativtest zu verkürzen.

Die wichtigsten Informationen für die Reisenden haben der Luftverkehrsverband BDL und der Reiseverband DRV auf einem Merkblatt mit einer Checkliste zusammengetragen. Gut vorbereitet sollte damit der Urlaubsreise nichts mehr im Weg stehen.