Die Grenzkontrollen an Neuseelands Flughäfen sind kein Zuckerschlecken. Strenge Richtlinien bestimmen, welche Waren man ins Land einführen darf und welche nicht. Meist handelt es sich bei den Verboten um Dinge, die die sensible und einzigartige biologische Umwelt des Landes gefährden könnten. Lange Wartezeiten und aufwändige Kontrollen bei der Einreise sind die Folge. Damit bei der Einreise nichts schief gehen kann, hält man sich lieber an diese Tipps.

Die goldene Regel für den Zoll in Neuseeland lautet: lieber vorher deklarieren, als später draufzahlen. Meldet man einen Artikel nicht beim Zollamt an oder deklariert man ihn falsch, wird eine sofortige Strafe in Höhe von 400 NZ-Dollar fällig. Zusätzlich läuft man Gefahr, dass einem der Gegenstand unwiderruflich weggenommen wird oder sogar auf eigene Kosten vernichtet wird. Einen ersten Anhaltspunkt für die deklarierungspflichtigen Waren bietet die Passenger Arrival Card, die man bereits im Flugzeug ausfüllen muss.

Air New Zealand Flugzeug auf Rollfeld

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Diese Waren muss man beim Zoll in Neuseeland anmelden

  • Generell: Dinge, die das heimische Ökosystem gefährden können
  • Jegliche Lebensmittel
  • Tiere oder tierische Produkte
  • Pflanzen oder pflanzliche Produkte
  • Spezielle Ausrüstung für den Umgang mit Tieren, Pflanzen oder Wasser
  • Outdoor-Equipment genutzt werden
  • Alkohol oder Tabak, der die zollfreie Mengenangabe überschreitet
  • Verschreibungspflichtige Medikamente
  • Mehr als 10.000 Dollar in Bar
  • erworbene Waren, die einen Wert von 700 Dollar übersteigen, da man eventuell Zollgebühren zahlen muss (ausgenommen von Kleidung, Schmuck und Hygieneartikeln)

Besonderheit: Outdoor-Equipment

Neuseeland ist ein richtiges Actionparadies für Adrenalinjunkies. Extremerfahrungen erfordern das richtige Outdoor-Equipment.

Outdoor-Equipment

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Aber Obacht, es gelten strenge Richtlinien. Alles muss vor der Anreise ausgiebig gesäubert, deklariert und am besten so einpackt werden, dass man schnell drankommt, falls die Flughafenkontrollen sich einzelne Teile genauer ansehen wollen. Denn die Kontrollen sind häufig und sehr zeitaufwändig. Ist man sich unsicher, ob ein bestimmter Gegenstand benannt werden muss, meldet man ihn in Hinblick auf die 400 NZ-Dollar-Strafe vorsichtshalber trotzdem.

Was man deklarieren muss:

  • Schuhwerk, dass bereits in der Natur benutzt wurde: Wanderschuhe, Laufschuhe, etc.
  • Camping-Equipment: Zelte, Camping-Lebensmittel, Taschenmesser, etc.
  • Jagdausrüstung: Waffen, Rucksäcke, besondere Kleidung, etc.
  • Artikel, die im Umgang mit Tieren benutzt wird: Reitbekleidung, Gummistiefel, Schermesser, etc.
  • Gartenausrüstung
  • Equipment für den Gartenbau, Weinanbau, Imkerei, Aquakulturen, Forstwirtschaft (auch Kleidung, Schuhwerk und Hilfsmittel)
  • Ausrüstung für Wasseraktivitäten: Taucheranzug, Taucherausrüstung, Anglerstiefel, Angelhaken, Angel, Köder, etc.

Achtung bei:

  • Filzsohlen: Diese sind in allen Gewässern verboten und werden an der Grenze sofort beschlagnahmt
  • natürlichen Köder: Diese müssen den Import Health Standard entsprechen und können zur Untersuchung eingezogen oder vernichtet werden
  • nassen oder schmutzigen Teilen, diese werden zurückgeschifft, zerstört oder behandelt
Inspektionskarte Neuseeland

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Lebensmittel, die man nicht mitbringen darf

Speisen aller Art muss man zwar beim Zollamt anmelden, trotzdem gibt es auch einige Sachen, die man gar nicht erst mitnehmen darf:

  • Frische Früchte und Gemüse
  • Frisches Fleisch oder Fisch
  • Produkte, die von Bienen stammen zum Beispiel Honig

Wenn es um das Mitführen von Honig geht, gibt es in Neuseeland besondere Richtlinien. Honig, der in Neuseeland produziert und verpackt wurde, darf mitgebracht werden, wenn die Verpackung unversehrt ist. Ahornsirup ist erlaubt, solange kein Honig enthalten ist.

Alle anderen Lebensmittel, darf man grundsätzlich mitbringen, wenn sie zubereitet, verpackt, mindestens 4 Monate haltbar und ungeöffnet sind. Trotzdem darf man das Anmelden nicht vergessen.

Das müsst ihr bei Tieren und Pflanzen beachten

Lebendige Tiere dürfen nur mit einer vorab eingeholten Genehmigung einreisen. Das zählt auch für Meeresfrüchte, Fische und Schalentiere. Souvenirs, Ornamente und Schmuck aus tierischer Haut, Fasern oder Federn müssen deklariert werden und werden eventuell einer Prüfung vor Ort unterzogen. Weil Neuseeland ein Teil der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora ist, legt das Land einen besonderen Wert auf geschützte und bedrohte Tier- und Pflanzenarten.

Diese tierischen Produkte darf man nicht mit nach Neuseeland nehmen

  • asiatische Medizin
  • Federn
  • Eier
  • Fleisch
  • Honig, Honigprodukte: auch in Medizin, Kosmetikartikeln oder Nahrungsergänzungsmitteln
  • Muscheln, Schalen und Panzer (Schildkrötenpanzer)
  • Korallen

Alle pflanzliche Produkte inklusive der Pflanzen selbst müssen gemeldet werden. Manche Pflanzenarten sind sogar verboten oder brauchen eine besondere Genehmigung, die man sich vorher einholen muss. Die Biosicherheit hat in Neuseeland die höchste Priorität, weshalb man beim Einführen von Pflanzen äußerst vorsichtig sein muss.

Das muss man in jedem Fall anmelden

  • Trockene und frische Blumen
  • Saatgut, Stecklinge, Setzlinge
  • Seetang, Algen und Aquariumpflanzen
  • Dinge, die aus Bambus, Rohrzucker, Rattan, Kokosnuss oder Stroh hergestellt sind
  • Dinge, die aus Holz gefertigt wurden: Trommeln, Schnitzereien, Masken, Waffen oder Werkzeugen
  • Kiefernzapfen
  • Souvenirs mit pflanzlichen Bestandteilen zum Beispiel mit einer Füllung aus Saatgut oder Stroh
  • pflanzliche Medizin, Nahrungsergänzungsmittel und homöopathische Heilmittel