Schnell das Flugticket oder das Hotelzimmer für den nächsten Urlaub gebucht – und zack ist es passiert: Ein Zahlen- oder Buchstabendreher hat sich in die Buchung eingeschlichen. Wem dieses Missgeschick passiert, sollte vor allem eins: schnell sein und das Malheur ausbügeln.
Anna-Lena hatte sich irre auf den nächsten Urlaub gefreut. Es sollte für eine Woche nach Mallorca gehen. Mit ihrer besten Freundin. Schon ein paar Monate vorher wollte sie zur Tat schreiten und die Flüge buchen. Keine schlechte Idee, denn wer sich frühzeitig um das Flugticket kümmert, spart in der Regel viel Geld. Doch dann passierte ihr bei der Buchung ein Schnitzer. Statt für den 5.7. buchte sie ein Ticket für den 7.5.! Ein Klassiker, der Tippfehler bei der Buchung!
Zahlen- und Buchstabendreher sind bei Hotelzimmer- und Flugticketbuchungen ein Ärgernis. Denn anders als bei »normalen« Käufen gibt es hier kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Es gilt: gebucht ist gebucht. Der harmloseste Fall ist freilich ein Buchstabendreher bei der Hotelbuchung. Kein Hotelier wird einen abweisen, wenn man versehentlich »Bekcer« statt »Becker« im Namensfeld eingetragen hat.
Name falsch, Flug futsch?
Bei den Airlines sieht das schon anders aus. Wer nämlich bei der Flugticketbuchung seinen Namen nicht korrekt geschrieben hat, dem kann Ungemach drohen. Denn stimmt der Name nicht mit dem im Ausweis überein, kann das dazu führen, dass die Fluggesellschaft den Passagier nicht mitnimmt. Konsequenz: Man sollte sofort einen Korrekturversuch unternehmen. Aber der kann je nach Fluggesellschaft teuer werden. Ryanair zum Beispiel kassiert 110 Euro für eine Namenskorrektur mit mehr als drei Buchstaben. Wer übers telefonische Callcenter geht, zahlt gar 160 Euro. Bis zu 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug ist die Fehlerkorrektur von bis zu drei Buchstaben gratis. Nicht auf dem letzten Drücker zu handeln ist also immens wichtig.
Bei den anderen Airlines herrscht ein riesiges Kuddelmuddel. Die Lufthansa erlaubt grobe Tippfehler in den ersten 24 Stunden nach Buchung – gratis. Danach allerdings nur noch zwei Buchstaben oder vertauschte Vor- und Nachnamen. Ähnliche Regelungen haben Austrian Airlines und Iberia. Andere Airlines erlauben keine Änderungen mehr. Wiederum andere wie Easyjet sind großzügig und erlauben auch später noch Korrekturen – gratis. Fazit: Wer einen Buchstabendreher bei der Buchung fabriziert hat, sollte sich schnellstmöglich an die Airline wenden und um eine Korrektur bitten. Bloß nicht bis kurz vor Abflug damit warten!
Vergleichsweise glücklich können sich seit Neuestem Bahn-Reisende fühlen, wenn sie einen Tippfehler bei der Buchung gemacht haben. Vorausgesetzt, sie merken den Buchungsfehler schnell. Denn mit Einführung des neuen Fahrplans am 12. Dezember 2021 hat die Deutsche Bahn erfreulicherweise die Stornoregeln korrigiert. Ab dann gilt: Es lassen sich fast alle online gebuchten Tickets binnen 12 Stunden nach Buchung kostenlos stornieren. Das gilt sogar für die Super Sparpreise. Pech hat man dagegen, wenn man bestimmte Regionalverkehrstickets wie etwas das Länderticket stornieren will (dieser Abschnitt über die Bahn wurde am 12. Dezember 2021 ergänzt, die Red.).
Vertrag wegen Irrtums anfechten?
Anna-Lena allerdings hatte sich nicht beim Namen vertan, sondern beim Datum. Das ist noch ärgerlicher. Denkbar ist es hier, den abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums anzufechten. Dann hätte sie zumindest Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises abzüglich eines dem Veranstalter entstandenen Schadens, etwa durch Stornogebühren ihres Vertragspartners. Hier empfiehlt es sich jedoch, sich anwaltlich beraten zu lassen. »Ansonsten bleibt Urlaubern, die das falsche Datum eingegeben haben, nur die Stornierung ihrer Hotelbuchung beziehungsweise die Kündigung des Flugbeförderungsvertrags«, so Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Wer eine Hotelbuchung vorgenommen hat, idealerweise direkt über die Website des Hotels, hat wie bei der Namens- auch bei der Datumskorrektur bessere Karten. Um potentielle Gäste nicht zu verprellen, korrigieren viele Hoteliers aus Kulanz das Buchungsdatum – sofern zum gleichen oder ähnlichen Preis ein Zimmer frei ist. Das gilt ganz besonders für kleine, familiengeführte Betriebe. Schlechtere Karten hat dagegen, wer über ein Hotelbuchungsportal sein Zimmer gebucht hat.
Nachgefragt bei Sofitel und Radisson
Und wie handhaben es die großen Luxushotels? Martin Wollmer, Director of Revenue Management im Sofitel Frankfurt Opera: »Hat ein Gast die Buchung direkt beim Hotel vorgenommen, sollte er bei Änderungswünschen auch direkt das Hotel kontaktieren. Merkt der Gast den Fehler sofort, und hat er eine stornierbare Rate gebucht, sind wir so kulant, die Buchung einfach für ihn zu ändern. Anders verhält es sich, wenn er eine Sonderrate gebucht hat, die nicht stornierbar ist. Bei Buchungen über Dritte müsste der Gast Kontakt mit dem Buchungsportal aufnehmen.«
In eine ähnliche Kerbe schlägt Martin Melzer, Director PR & Communication, Central & Southern Europe bei Radisson: »Generell sollte man sich am besten immer mit dem Hotel in Verbindung setzen. Letzten Endes kommt es darauf an, welche Rate mit welchen Konditionen gebucht wurde. Bei einer Pre-paid-Buchung gilt das gleiche Prinzip wie bei den Airlines, gebucht ist gebucht und lässt keinen Spielraum zu. Unsere Preismodelle bieten auch flexible Übernachtungsraten an, die bis zum Anreisetag kostenfrei stornierbar sind.«