Wer nach der Rückkehr aus dem Urlaub wegen seiner Mitbringsel stressfrei einreisen will, sollte die Zoll-Einfuhrregelungen kennen. Denn für Tabak, Alkohol, Medikamente sowie Tiere und Pflanzen gelten zum Teil strenge Regeln. Wir listen auf, was man zollfrei bei der Einreise mitbringen kann. 

Bei vielen Urlaubern ist die Versuchung oft groß. Die Zigaretten-Stange ist für umgerechnet 20 Euro, die Flasche Edel-Wodka für 10 Euro und ein stylisches Nike-T-Shirt für schlappe fünf Euro zu haben. Schön auch, wenn am Urlaubsort gleich um die Ecke ein Outlet-Center mit spottbilligen Sales-Angeboten lockt. Da schlägt man nur allzu gern zu, denn oft verführt das Angebot am Urlaubsort zu einem regelrechten Kaufrausch. Doch manch einer macht dabei die Rechnung ohne den Zoll. Denn der erlaubt in Sachen Einfuhr längst nicht alles. Das Wichtigste: die Reisefreimengen bei Tabak und Alkohol. Die sollte man kennen, bevor man im Urlaubsort oder am Flughafen im Duty-Free-Shop zuschlägt. Sonst kann es teuer werden. Zuweilen sogar sehr teuer.

Zigaretten in Duty-Free-Shop in der Türkei

Radu Bercan/Shutterstock.com

Eine extreme Erfahrung machte der Zoll mit einem 37-jährigen Belgier Anfang Mai 2024, als dieser von einer Reise in die Türkei am Flughafen Köln/Bonn zurückkehrte. Der Mann versuchte kurz nach Mitternacht aus Istanbul kommend das Flughafenterminal durch den grünen Ausgang des Zolls für anmeldefreie Waren zu verlassen. Dabei hatte er zwei große Koffer dabei. Darin: fast 45.000 (!) unversteuerte Zigaretten verschiedener Hersteller. Gegen den Belgier wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Zigaretten wurden sichergestellt und nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. »Reiserückkehrer aus der Türkei mit zu vielen Zigaretten im Gepäck gehören für uns am Flughafen zum Alltagsgeschäft. Aber zwei große Koffer ausschließlich gefüllt mit fast 45.000 unversteuerten Zigaretten ist schon außergewöhnlich«, sagt Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Zoll: Reisen innerhalb der EU

Kommen wir nun aber zu Otto Normalverbraucher. Er oder sie sollte wissen: Der Zoll unterscheidet bei der Wareneinfuhr zwischen Reisen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Wenn man aus einem EU-Land einreist, darf man sich ziemlich großzügig eindecken. So sind vier Stangen Zigaretten (800 Stück) und zehn Liter Spirituosen erlaubt. Weinliebhaber dürften sich besonders freuen: Für Wein gibt es innerhalb der EU keine Höchstgrenzen. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Waren im Urlaubsland korrekt versteuert wurden. Das heißt: Wer etwa auf einem Ramschmarkt Zigaretten kauft, sollte besonders darauf achten, dass auf der Verpackung das Steuerzeichen klebt.

Für einige Regionen, die zur EU gehören, gelten allerdings Zoll-Sonderregeln. Für sie gelten die Bestimmungen, die bei einer Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat angewandt werden. Dazu gehören etwadie Färöer-Inseln oder Grönland. Dann gibt es noch die Einteilung von Regionen, die zwar zollrechtlich zur EU gehören, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Dazu gehört unter anderem die Kanarischen Inseln. Auch für sie gelten die zollrechtlichen Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat.

Zollfreie Einfuhr nach Rückkehr aus Ländern außerhalb der EU

Wenn man dagegen aus einem Nicht-EU-Land oder eine der oben genannten Regionen einreist, dann gelten folgende einfuhrabgabenfreie Höchstmengen pro Person: 200 Zigaretten und ein Liter für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent. Ist der Alkoholgehalt geringer, darf man zwei Liter mitnehmen. Wer sich darüber hinaus ein paar Flaschen Wein mitbringen möchte, kann dies tun. Erlaubt sind bis zu vier Liter nicht schäumende Weine. Das Mindestalter beträgt 17 Jahre.

Ehrlichkeit zahlt sich aus

Wer weiß oder bereits ahnt, dass man wohl die Freigrenze überschreitet, sollte mit offenen Karten spielen und bei der Einreise den Zoll darauf ansprechen. Dabei ist es wichtig, dass man die Kaufbelege der Waren bei der Abfertigung vorlegen kann. Denn der Wert der Ware ist ausschlaggebend dafür, wie viel man nachzahlen muss. Hat man keine Belege, wird der Wert geschätzt.

Passiert man den grünen Ausgangsbereich und wird gefragt, ob man etwas zu verzollen hat, sollte man spätestens jetzt die Wahrheit sagen. Denn wer hier vorsätzlich lügt, reitet sich immer weiter ins Schlamassel hinein und dürfte bei den Zollbeamten auf wenig Gnade treffen.

Zoll: Erwischt werden ist teuer

Wer zu schmuggeln versucht und ertappt wird, muss mit Sanktionen rechnen. Die Nichtanmeldung im Reiseverkehr ist nämlich als Steuerstraftat zu werten. Eine Steuerstraftat soll freilich nicht verfolgt werden, wenn die Abgaben nicht mehr als 250 Euro betragen. In diesen Fällen kann ein Zuschlag bis zur Höhe der Abgaben festgesetzt werden, höchstens jedoch 250 Euro.

Die Strafen für das Schmuggeln von Zigaretten oder Alkohol variieren. Das hängt ganz vom Einzelfall ab.

Zöllner bei der Arbeit

Hauptzollamt Potsdam

Auch gut zu wissen: Wer günstig Klamotten, Schmuck oder Elektronikartikel gekauft hat, der darf diese zollfrei bis zum Wert von 430 Euro einführen. Dieser Höchstwert gilt allerdings nur, wenn man mit dem Flugzeug einreist. Wer mit dem Schiff oder dem Landweg ankommt, darf Waren im Wert von 300 Euro zollfrei einführen. Wer Waren dabeihat, die mehr als 450 Euro wert sind, dem wird der Gesamtbetrag pauschal versteuert. Der Abgabensatz beträgt 17,5 Prozent.

»Weitere Bedingungen zur Anwendung des pauschalierten Abgabensatzes sind, dass sich die mitgebrachten Waren im persönlichen Gepäck befinden und sie zum persönlichen Ge- oder Verbrauch oder als Geschenk bestimmt sind«,

erläutert Hans-Werner Vischer vom Hauptzollamt Hannover gegenüber reisen EXCLUSIV.

Finger weg von Billig-Pseudo-Brands aus dem Basar

Apropos Kleidung: In vielen arabischen und osteuropäischen Ländern werden auf den Basaren und Märkten allerlei Markenklamotten angeboten. Aber oft gilt hier: Es ist fast immer mehr Schein als Sein. Erst recht, wenn die vermeintlich wertvollen Markenklamotten zu Spottpreisen feilgeboten werden. Klar ist: Fast alle dieser Schnäppchen sind Fakes. Ein klassischer Fall von Produktpiraterie.

Fake-Sneaker gestapelt auf Markt

melissamn/Shutterstock.com

Im Frühjahr dieses Jahres hatten Zöllner des Hauptzollamts Erfurt mit zwei solcher Fälle zu tun. Sie stellten insgesamt 40 Paar gefälschte Sportschuhe der Marke Nike sicher. Ein 36-Jähriger aus Aue-Bad Schlema hatte 14 und ein 21-Jähriger aus Leipzig 26 gefälschte Paar Sportschuhe auf einem Asiamarkt im benachbarten Tschechien gekauft. Bei den Kontrollen gaben sie jeweils an, die Schuhe für sich sowie für Freunde und Familie mitgebracht zu haben. »Insbesondere die einfache Verarbeitung, die unprofessionelle Verpackung und der unangenehme chemische Geruch wiesen darauf hin, dass es sich hierbei nicht um Originalware handeln konnte«, so Anna-Sophie Dreischarf, Sprecherin des Hauptzollamts Erfurt. Der Zoll zog die Schuhe aus dem Verkehr. Im Anschluss an die Einziehung wurden die Schuhe vernichtet. Zusätzlich müssen die beiden Männer damit rechnen, dass der Markenrechtsinhaber zivilrechtlich gegen sie vorgeht.

Einmal abgesehen davon, dass Kenner der Brands eure Plagiate beim Tragen ziemlich schnell erkennen und es peinlich werden könnte, sind die Artikel oft gesundheitsgefährdend. Denn nicht selten werden für die Textilien giftige Farbstoffe verwendet. Also: Finger weg.

Washingtoner Artenschutzübereinkommen schützt Pflanzen und Tiere

Aber manch einer hat gar kein Interesse, Alkohol, Zigaretten oder Klamotten mit nach Hause zu bringen. Einige Reisende möchten sich »lediglich« ein Andenken mitbringen – und so den Urlaub zu Hause noch ein wenig verlängern. Oft sind dies aber Pflanzen oder Tiere. Das wiederum ist keine gute Idee. Einige Pflanzen – vor allem aus dem Mittelmeerraum – können gefährliche Schadorganismen wie Bakterien in sich tragen.

Mehrere Tausend Tier- und Zehntausende Pflanzenarten sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen. 184 Länder haben sich bisher dazu verpflichtet. Ziel des Abkommens ist der Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungen des Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.

Unwissenheit schützt nicht vor Sanktionen

Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist also streng reglementiert und wird entsprechend kontrolliert. Im Schnitt 1.200 Mal pro Jahr findet der Zoll bundesweit geschützte Tiere, Pflanzen beziehungsweise Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Allein 2022 hat der Zoll am Frankfurter Flughafen 2.597 lebende Tiere wie Pythons, Vogelspinnen und Steinhühner sowie lebende Korallen konfisziert.  »Zahlreiche Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Souvenirs aus geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein mit nach Hause bringen. Sie tragen so in jedem Fall dazu bei, dass der illegale Handel mit geschützten Arten blüht«, so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Wer gegen die Bestimmungen verstößt, muss mit saftigen Strafen rechnen. Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen können Verstöße zur Folge haben. Darum sollte man sich unbedingt spätestens vor dem Heimflug darüber informieren, welche Tiere und Gegenstände geschützt sind. Das kann man hier tun.

Tierpräparate

Hauptzollamt Frankfurt am Main

Auch die Einfuhr von Medikamenten wird kontrolliert

Nicht allzu leichtfertig sollte man sein, wenn es um Medikamente geht. Diese können durchaus im Ausland billiger als bei uns sein. Wenn man aber keine Genehmigung zur Einfuhr hat, darf das Medikamente nur in geringer Menge für den persönlichen Gebrauch mitgebracht werden. Vitamin- und Mineralstoffpräparate sollte man ebenfalls nicht bedenkenlos mitbringen. Auch wenn diese im Ausland frei verkauft werden, heißt das noch lange nicht, dass das auch für Deutschland gilt. Möglicherweise unterliegen sie nämlich hier dem Arzneimittelgesetz. Daher sollte man sich also besser vorher informieren.

Davon hielten vier Reisende, die Mitte Dezember 2023 auf dem Flughafen Dortmund kontrolliert wurden, herzlich wenig. Sie wurden beim Medikamentenschmuggel erwischt. Dabei konnten 503 Tabletten verschiedener Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sichergestellt werden. Die Reisenden wurden jeweils, nachdem sie den grünen Ausgang für zollfreie Waren passiert hatten, von den Zollbeamten zum Kontrolltisch gebeten. Eine 69-jährige bosnische Staatsangehörige hatte 143 Tabletten Bromazepam, Diazepam und Tilidin im Gepäck. Eine 68-jährige serbische Staatsangehörige führte 75 Tabletten Bromazepam mit sich, eine weitere serbische Staatsangehörige (38 Jahre) 60 Tabletten Diazepam und eine 70-jährige nordmazedonische Staatsangehörige 225 Tabletten Diazepam. Da alle vier keine erforderlichen Einfuhrgenehmigungen vorgelegen konnten, wurden gegen sie Strafverfahren wegen Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.