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Immer mehr asiatische Fluggesellschaften schränken die Nutzung und Mitnahme mobiler Akkus im Flugzeug ein. Vor allem Powerbanks werden als Gefahr für die Sicherheit an Bord erachtet. Das sollte man bei der Mitnahme einer Powerbank im Flugzeug beachten.

Nach einer Reihe von Unfällen verschärfen asiatische Airlines die Regeln zur Mitnahme von Lithium-Ionen-Batterien an Bord. Diese Batterien werden etwa in Handys, E-Zigaretten und Powerbanks eingesetzt und sind anfällig für Überhitzung und Kurzschlüsse – gerade dann, wenn die Geräte beschädigt oder qualitativ minderwertig sind.

Zuletzt kam es Ende Januar 2025 zu einem schweren Brand an Bord eines Airbus A321 der südkoreanischen Airline Air Busan am Flughafen Gimhae. Ursache war eine Powerbank, die im Gepäckfach ein Feuer verursachte. Das Feuer beschädigte das Flugzeugdach erheblich. 176 Menschen mussten evakuiert werden, mehrere Personen wurden verletzt.

Nur wenige Wochen später zogen Südkoreas Airlines die Konsequenz: Seit dem 1. März 2025 dürfen Passagiere maximal fünf Powerbanks mit sich führen. Diese dürfen während des Aufenthalts im Flugzeug weder benutzt noch im Ablagefach gelagert werden. Stattdessen sind Passagiere angehalten, sie stets griffbereit mit sich zu führen. Auch die bei uns deutlich bekanntere Fluggesellschaft Singapore Airlines und deren Tochter-Airline Scoot untersagen nun die Nutzung und das Aufladen von Powerbanks während des Fluges. Gleiches gilt für Thai Airways.

Ein A380 von Singapore Airlines.

Foto: Jarek Kilian/Shutterstock.com

Powerbank im Flugzeug: Das sagt die EASA dazu

Das Problem ist auch in den USA und Europa bekannt. Die US-Flugaufsichtsbehörde FAA meldete im Jahr 2024 insgesamt 84 Zwischenfälle mit Lithium-Ionen-Batterien an Bord von US-Flugzeugen, wobei Powerbanks die häufigste Ursache waren, gefolgt von E-Zigaretten. »Ersatzbatterien, einschließlich Powerbanks, dürfen an Bord des Flugzeugs nicht aufgeladen werden. Darüber hinaus sollten Powerbanks an Bord des Flugzeugs nicht angeschlossen sein oder ein Gerät mit Strom versorgen«, heißt es auf der Website der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA).

Lufthansa: Das sind die Regeln für die Mitnahme einer Powerbank

Auch die Lufthansa hat strenge Regeln. So sind nur Powerbanks mit einer Kapazität bis zu 100 Wh (Wattstunden) ohne Genehmigung erlaubt. Für Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh ist eine vorherige Transportgenehmigung der Lufthansa erforderlich. Geräte mit über 160 Wh sind gänzlich verboten. »Bei allen Batterien müssen die Anschlüsse einzeln isoliert sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Das ist möglich, wenn der Transport in der Originalverpackung erfolgt, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in eine separate Plastiktüte oder Schutztasche gepackt wird«, heißt es weiter.

Im Gegensatz zu den genannten asiatischen Airlines erlaubt die Lufthansa allerdings, Powerbanks zum Laden von Geräten zu nutzen, sofern die IATA-Grenzwerte eingehalten werden. Verboten ist aber das Aufladen von Powerbanks an Bord. »Die Sicherheit unserer Fluggäste und Mitarbeitenden hat für Lufthansa stets oberste Priorität«, sagt Jörg Waber, Pressesprecher der Lufthansa AG.

Mann deponiert Powerbank im Rucksack

Foto: Anastasiya 99/Shutterstock.com

Im aufgegebenen Gepäck sind Powerbanks & Co. bei allen Airlines verboten. Der Grund liegt auf der Hand: In Flugzeugkabinen werden gefährliche Brandsituationen meist schnell bemerkt und können durch die Crew gelöscht werden, im Frachtraum hingegen bleiben Brände dagegen oft unentdeckt.

Info-Grafik: ella Verlag

Tipps zur Mitnahme von Powerbanks & Co. im Flugzeug: Das sollte man beachten

  • Schon beim Kauf sollte man darauf achten, hochwertige Powerbanks zu kaufen. Sicherheitszertifikate wie CE oder UL stellen sicher, dass die Powerbank Schutzmechanismen hat.
  • Vor dem Abflug sollte man den Akku nicht über Nacht laden. So wird das Risiko einer Überladung vermieden. Besser: den Ladeprozess beobachten und das USB-Kabel unmittelbar nach abgeschlossenem Ladevorgang vom Gerät trennen. Empfehlenswert ist auch, die Powerbanks nicht voll aufzuladen, da ein niedrigerer Ladezustand das Risiko eines Brandes verringert.
  • Die Powerbank sollte nicht in der Nähe von metallischen Gegenständen liegen. Schlüssel oder Münzen können Kurzschlüsse verursachen.
  • Ist die Powerbank bereits beschädigt, sollten die Alarmglocken schrillen. Anzeichen für Schäden sind aufgeblähte oder verformte Gehäuse, Schmelzstellen oder verfärbte Metallteile. In dem Fall sollte man die Powerbank nicht mehr weiter benutzen und sie schon gar nicht mit auf die Flugreise nehmen. Und das wird am Flughafen kontrolliert: Bei der Gepäckkontrolle kann die Mitnahme verweigert werden.
  • Apropos Kontrolle: Die Kapazität der Powerbank sollte klar erkennbar sein (aufgedruckte Wh- oder mAh-Angabe). Ist dies nicht der Fall, kann die Mitnahme verweigert werden.
  • Powerbanks sollte man immer so verpacken, dass sie nicht beschädigt werden können und die Kontakte nicht frei liegen. Vor dem Flug auch unbedingt die aktuellen Vorschriften der Airline zur Mitnahme einer Powerbank im Flugzeug prüfen. Aufgrund aktueller Vorkommnisse und Erkenntnisse können sich Airlines dazu entscheiden, die Regeln zu ändern.
  • Ernsthaft prüfen, ob man wirklich die Powerbank im Flugzeug dabei haben muss. Denn die meisten Airlines bieten USB-Ladebuchsen für die Akkus der Handys oder Tablets auch in der Economy Class an. Das gilt ganz besonders für Langstreckenflüge.