Wer bei Reisen die EU verlässt, braucht einen Reisepass. Wir zeigen, was zu tun ist, wenn man kurzfristig bemerkt, dass der Pass nicht mehr gültig ist – und wie man vorgeht, wenn im Ausland der Reisepass verloren geht. 

Zunächst einmal: Wer innerhalb der EU oder des Schengen-Raums verreist, braucht keinen Reisepass. Der Personalausweis ist ausreichend. Für alle anderen Länder braucht man einen Reisepass – mit wenigen Ausnahmen. Wer in die Türkei, nach Nordmazedonien oder Serbien will, kann auch mit dem Personalausweis entspannt verreisen. So weit, so gut.

Reisepass noch gültig?

Wer allerdings in ein Land reisen will, für den ein Reisepass bei der Einreise notwendig ist, sollte sich einige Wochen vor Abreise vergewissern, dass der Pass noch nicht abgelaufen ist. Viele Staaten verlangen sogar, dass der Reisepass bei Einreise über das Reiseende hinaus noch bis zu sechs Monate gültig sein muss.

Erfüllt man die Reisepassbedingungen nicht, ist das noch kein Grund zur Panik. Das Einwohnermeldeamt benötigt rund drei bis vier Wochen, bis ein neuer Pass ausgestellt ist. Wer das Missgeschick des abgelaufenen oder nicht lange genug gültigen Reisepasses erst ein paar Tage vor Abflug bemerkt, kann das Dokument auch per Expressauftrag erledigen lassen. Dann dauert es nur ein paar Tage, bis der neue Reisepass vorliegt. Allerdings lassen sich das die Behörden extra bezahlen.

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland

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Viel ärgerlicher wird es dagegen, wenn man erst am Flughafen beim Check-in feststellt, dass der Reisepass abgelaufen ist. Zwar kann man in dem Fall noch schnell zum Flughafenbüro der Bundespolizei flitzen, aber mehr als einen Reiseausweis können diese auch nicht ausstellen. Viele Länder akzeptieren diesen aber nicht. Reiseziele wie Sri Lanka, die Türkei, die  Malediven oder Ägypten zum Beispiel erlauben die Einreise nur mit mindestens einem vorläufigen Reisepass. Und den gibt’s nur bei der nächstgelegenen Pass- oder Ausweisbehörde. Andere Länder dagegen sind etwas kulanter. Sie erlauben die Einreise mit dem Reiseausweis  in Verbindung mit einem gültigen deutschen Personalausweis, so etwa die Seychellen. Nähere Informationen dazu hält die Bundespolizei auf ihrer Website zu Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen, bereit.

Reisepass verloren: So schnell wie möglich in die deutsche Auslandsvertretung

Richtig ärgerlich wird es, wenn einem der Reisepass im Urlaubsland gestohlen wird – oder man ihn verschlampt hat. Aber egal, ob der Pass gestohlen oder verloren wurde: Man muss den Verlust des Reisepasses sofort bei der nächsten Polizeistation melden. Mit der Kopie der Verlustanzeige muss man anschließend ins deutsche Konsulat oder in die Botschaft fahren. Je nachdem, wo man sich gerade aufhält, kann das viel Zeit in Anspruch nehmen. Denn – verständlicherweise – hat die Bundesrepublik nur in wenigen Städten im Ausland eine Auslandsvertretung. In Brasilien etwa unterhält Deutschland neben der Botschaft in Brasilia Generalkonsulate nur in Porto Alegre, Rio de Janeiro, São Paulo und Recife.

Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wendet man sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union im Reiseland. In welchen Ländern Deutschland keine Auslandsvertretung unterhält, hat sie zuletzt 2018 dargelegt.

Im Konsulat oder in der Botschaft erhalten Betroffene einen Reiseausweis, mit dem sie nach Deutschland zurückkehren können. Aber auch das kann dauern. Denn in den meisten Fällen muss die Botschaft oder das Konsulat einen Identitätsnachweise aus Deutschland anfordern. Um die entsprechenden Behörden zu erreichen, ist es daher ratsam, so früh wie möglich bei der deutschen Auslandsvertretung vorstellig zu werden.

Schild mit Aufschrift Generalkonsulat Deutschland

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Drei Dinge sollte man dabeihaben: die Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei, zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm und einen Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit. Das kann der Personalausweis oder eine – im besten Fall beglaubigte – Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses sein.

Einige Länder verlangen für die Ausreise einen entsprechenden Einreisestempel. Er gilt als Nachweis für eine legale Einreise. In diesem Fall ist ein Ausreisevisum des Reiselandes nötig, das Betroffene ebenfalls bei der Auslandsvertretung erhalten. Darum ist es wichtig, auf jeder Reise eine Kopie des Reisepasses mitzunehmen. Sinnvoll kann es zudem sein, den Einreisestempel mit dem Handy zu fotografieren. Das spart im Fall der Fälle viel Zeit.