Wer bald in den Skiurlaub fahren will, sollte sich tunlichst über die aktuellen Corona-Regeln vor Ort informieren – denn jedes Land hat unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. So sehen sie aktuell aus.

Vielerorts startet dieser Tage die Ski- und Wintersportsaison. An der Zugspitze ging es bereits vergangenes Wochenende los, in Winterberg im Sauerland am Samstag und in Ischgl in Tirol soll es am 3. Dezember losgehen. Anders als in der Zeit vor Ausbruch der Corona-Pandemie sind Skiurlauber allerdings mit zahlreichen Regeln und Infektionsschutzmaßnahmen konfrontiert. Während Bayern etwa recht streng agiert und in den Skigebieten auf die 2G-plus-Regel setzt, erlauben die Schweiz, Frankreich und Italien die 3G-Regel. In der Schweiz dürfen gar alle auf die Pisten. Der Skiurlaub findet in den nächsten Wochen also unter ziemlich unterschiedlichen Corona-Regeln statt.

Junger Mann steht in Alpen vor Bergkulisse im Winter

Joshua Earle

Eines ist allerdings allen Skiorten gemein: Wer geimpft oder genesen ist, kann den Winterurlaub mit den wenigsten Einschränkungen genießen. Wer dagegen ungeimpft ist, muss mit Einschränkungen oder gar Verbannung rechnen. So sieht es im aktuell (26. November 2021) in den Skigebieten aus:

Deutschland: Überall mindestens 2G, Stunk in Bayern wegen 2G-plus

In Deutschlands Wintersportgebieten gilt flächendeckend die 2G-Regel. Das heißt: Ungeimpfte haben keinen Zutritt zu Seilbahnen, Restaurants, Hotels und anderen Freizeiteinrichtungen. In Bayern, wo es die mit Abstand meisten Skigebiete gibt, gilt sogar 2G-Plus. Geimpfte und Genese benötigen hier noch zusätzlich einen negatives Testergebnis.

Ob und wie lang die strenge Regelung aufrechterhalten wird, steht allerdings in den Sternen.  Denn wegen der 2G-plus-Regel gibt es mächtig Stunk. Der Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte etwa kritisiert die Regelung heftig. Dort herrscht völliges Unverständnis über die »strikten Einschränkungen« für den Sport im Freien. »Mit diesen Beschlüssen stirbt jede Hoffnung auf Erholung der Wintersportbranche«, schimpfte Verbandspräsident Matthias Stauch. Man befürchte, dass Wintersportler stattdessen nach Österreich zum Skifahren aufbrechen werden. Der Verband will darauf hinwirken, dass die bayrische Regierung die Regelung bald zu den Akten legt.

Auch der Deutsche Skilehrerverband (DSLV) protestiert heftig: »Frustration, Unverständnis und Enttäuschung machen sich in der gesamten Branche breit“, beschreibt DSLV-Präsident Wolfgang Pohl die Situation. Man lasse sich »dieses Vorgehen, die unverhältnismäßigen Entscheidungen und die unhaltbaren Vorverurteilungen des Wintersports als Partytourismus durch die Regierung und insbesondere durch den bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder nicht mehr gefallen«, sagte Peter Hennekes, Hauptgeschäftsführer des Verbandes.

Österreich: Überall 2G, Übernachtungen erst ab 13. Dezember möglich

In Österreich gilt bis einschließlich 12. Dezember ein bundesweiter Lockdown. Das heißt: Hotels, Gastronomie, Kultur- und viele Freizeiteinrichtungen sind für Urlauber geschlossen. Aber nicht alle: Die Skipisten dürfen nach einem Hin und Her nun doch geöffnet werden.

Tagesausflügler können sich also ins Auto setzen und sich auf den Pisten unseres Nachbarlandes sportlich betätigen. Die meisten Skigebiete starten aber erst im Dezember in die neue Saison. Das populäre Skigebiet St. Anton am Arlberg in Tirol etwa startet am 13. Dezember.

Skifahrer in St. Anton am Arlberg

TVB St. Anton am Arlberg/Patrick Bätz

Wichtig zu wissen: In allen geschlossenen Liftanlagen und Stationsgebäuden inklusive Warteschlangen muss in Österreich eine FFP2-Maske getragen werden. Ein einfacher Mund-Nasen-Schutz ist nicht ausreichend. Ab dem 13. Dezember ist der Lockdown vorbei. Dies gilt für den gesamten Handel, Kultur, Sport, Gastronomie und Hotellerie. Ausgenommen ist die Nachtgastronomie; sie bleibt geschlossen, inklusive Après-Ski, Barbetriebe, und Stehgastronomie. Während in Tirol und in Vorarlberg die Unterkünfte am 13. Dezember wieder geöffnet sein werden, folgen Kärnten, die Steiermark und Salzburg erst ab dem 17. Dezember. In Oberösterreich gilt noch bis zum 16.12 der Lockdown, auch für Geimpfte.

Wichtig: Bei der Einreise nach Österreich muss man genesen, geimpft oder aktuell getestet sein. Erlaubt sind nur noch Einreisen mit negativem PCR-Test. Ein Antigentest reicht nicht.

Schweiz: Ski und Snowboard: Bahn frei für alle

Weiter westlich, in der Schweiz, haben bereits einige Skigebiete geöffnet. Gute Nachricht für Ski- und Snowboardfahrer, die von 2G-plus-, 2G- oder 3G-Regeln genervt sind: Die Pisten sind unabhängig vom Geimpften- oder Genesenenstatus für alle geöffnet. Aktuell gelten für die Schweizer Bergbahnen die gleichen Sicherheitsmaßnahmen wie die für den öffentlichen Verkehr. Bisher hat im Schweizer Skigebiet lediglich Samnaun im Engadin die 2G-Regel auf den Pisten eingeführt.

Aber natürlich gelten auch in der Schweiz weiterhin Corona-Maßnahmen. So muss in geschlossenen Kabinen und Bahnen, in Stationen, Wartebereichen und an Verkaufsstellen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Und: Seit dem 13. September 2021 gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die Zertifikatspflicht. Restaurants-, Bar- und Clubbetriebe, in denen der Konsum vor Ort erfolgt, müssen den Zugang zum Innenbereich auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränken. Die Zugangsbeschränkung im Außenbereich ist dagegen freiwillig. Die reine Übernachtung im Hotel fällt nicht unter die Zertifikatspflicht. Regional können aber mitunter schärfere Maßnahmen gelten. Denn: Die Kantone können zusätzliche Maßnahmen treffen, wenn die Entwicklung problematisch werden könnte. Die Corona-Regeln können sich deshalb von Kanton zu Kanton unterscheiden.

Eisfischen in der Schweiz

Schweiz Tourismus, Silvano Zeiter

Bei der Einreise in die Schweiz gilt die 3G-Regel. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss bei der Einreise in die Schweiz ein negatives Testergebnis vorlegen. Wer länger als eine Woche bleibt, sollte wissen, dass ein weiterer Test nach vier bis maximal sieben Tagen gemacht werden muss. Unabängig davon müssen alle Einreisenden (egal ob geimpft, genesen oder getestet) das Einreiseformular »SwissPLF« ausfüllen.

Wer einen Winterurlaub in einer der Schweizer Orte plant, sollte sich allerdings nicht all zu viel Zeit lassen. Viele Regionen berichten derzeit von einem regelrechten Ansturm.

Italien: Nun auch 2G

Für den Winterurlaub in Südtirol gelten ab seit dem 17. Dezember und bis einschließlich 15. Januar 2022 neue Einreiseregelungen: Für alle Einreisenden aus EU- oder Schengen-Staaten über sechs Jahren gilt unabhängig vom Impfstatus eine Testpflicht. Das bedeutet: Bei Einreise nach Italien muss ein negativer PCR-Test vorliegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Antigentests haben eine maximale Gültigkeit von 24 Stunden. Zudem ist vor der Einreise das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form) auszufüllen.

Ungeimpfte Personen müssen sich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne begeben. Nach Ablauf der Quarantäne müssen sie einen weiteren PCR- oder Antigentest vorlegen. Keine Isolationspflicht besteht für Geimpfte, deren in der EU zugelassene Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten sechs Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen sind. Ebenfalls von der Quarantäne befreit sind Minderjährige, die mit einem geimpften oder genesenen Elternteil aus dem EU- oder Schengen-Raum einreisen. (Die beiden letzten Absätze wurden am 19. Dezember ergänzt, die Red.).

Wer in Italien ins Museum, Kino oder Theater gehen möchte, benötigt eine 2G-Zertifizierung. Letztere wird auch für die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen benötigt. In Restaurants gilt ebenso seit Neuestem die 2G-Regel. Das heißt: Wer in der Ski-Hütte essen möchte und 12 Jahre oder älter ist, muss einen Impf- oder Genesenen-Nachweis (»Super Green Pass«) vorlegen.

Geschlossene Seilbahnen fahren mit geminderter Auslastung (80 Prozent), und eine Maskenpflicht gilt auch für Kinder ab sechs Jahren.

Die Schnalstaler Gletscher in Südtirol waren schon Mitte September in die Wintersaison gestartet. Die meisten Skigebiete in Italien starten allerdings erst dieser Tage oder Anfang Dezember. So etwa das Ski Center Latemar in Obereggen. Es startet am 3. Dezember 2021. Das Skigebiet Carezza Dolomites startet einen Tag später, am 4. Dezember, in die neue Saison. Dort gilt folgendes Procedere: Um die Liftanlagen zu nutzen, muss jeder Skipass mit dem »Green Pass«, dem EU-Covid-Zertifikat, verknüpft werden. Das geht am besten mit der Dolomiti Superski App: Skipassnummer und Green Pass-QR-Code hochladen, die Verknüpfung erfolgt automatisch. Dieser Vorgang muss aus Datenschutzgründen zu Beginn jedes Skitags erfolgen. Der Skipass kann auch über die Internetseite dolomitisuperski.com aktiviert werden.

Ein Hinweis, der zwar nichts mehr Corona zu tun hat, aber trotzdem wichtig für Skifahrer ist: Ab dem 1. Januar 2022 besteht in Italien eine Versicherungspflicht auf Skipisten. Darauf weist der ADAC aktuell hin. Das bedeutet, Skifahrer und Snowboarder benötigen dann eine Haftpflichtversicherung, die Sach- und Personenschäden im Rahmen des Ski- oder Snowboardfahrens abdeckt. Die Versicherung muss vor Ort nachgewiesen werden. Wer keine hat, muss eine Tageshaftpflicht-Versicherung abschließen. Außerdem gilt künftig eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Frankreich: Booster-Impfung für alle ab 65 Jahre

Frankreich hat die 3G-Regel in Hotels und in der Gastronomie verpflichtend eingeführt. Für andere öffentliche Orte gilt diese Regel erst ab einer Inzidenz von über 200. Im Bereich der Skilifte und Seilbahnen gilt Maskenpflicht, auch für Kinder ab elf Jahren. Ab dem 15. Dezember 2021 brauchen Personen über 65 Jahren und Personen, die mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff geimpft wurden, eine Booster-Impfung, um weiterhin einen gültigen Gesundheitspass (den sogenannten »pass sanitaire«) zu haben. Ab Dezember wird diese Auffrischungskampagne auf Personen im Alter zwischen 50 und 64 Jahren ausgeweitet.

Die meisten Skigebiete starten im Dezember in die Saison, einige sogar schon am Wochenende. Eine Übersicht darüber, wann welche Skigebiete in Frankreich öffnen, gibt es hier.

Buntes Snowboard vor Bergkulisse im Winter

S. Migaj

Eine Infografik, die ausführlich die derzeit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen in Frankreich darstellt, gibt es hier.

Hinweis der Redaktion: Einige Passagen in diesem Artikel wurden mit freundlicher Recherche-Unterstützung von Keller Sports übernommen. Aufgrund der aktuellen Situation sind alle Angaben und Informationen ohne Gewähr. Sie können sich auch kurzfristig ändern. Wer bald in den Urlaub fahren möchte, sollte sich über die aktuell  geltende Vorschriften vor Reiseantritt informieren.