In Corona-Zeiten scheint sie wichtiger denn je: die Reiserücktrittsversicherung. Aber nicht jede Versicherung taugt etwas. Manche Versicherungen gewähren einen guten Schutz, andere nicht. Was man beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung beachten sollte.

Die Vorfreude auf den Urlaub ist riesig. Doch dann wird man plötzlich krank und kann die Reise nicht antreten. Damit man in einem solchen Fall nicht auf den Stornokosten sitzenbleibt, ist eine Reiserücktrittsversicherung keine schlechte Idee. Gerade in Corona-Zeiten scheint sie wichtiger denn je. Aber Vorsicht: Nicht jede Versicherung ist gleich gut. Das hat eine jetzt eine Untersuchung der Stiftung Warentest ergeben. Sie hat sich 132 Tarifvarianten für Einzelpersonen und Familien sowie für Einzelreisen und Jahresverträge angeschaut.

Plötzlich krank vor Abflug

Wie sinnvoll eine solche Versicherung gerade in Corona-Zeiten sein kann, zeigt das Beispiel von Margarete F. (Name geändert, die Red.). Sie erinnert sich noch gut an ihr Malheur. Vor zwölf Jahren, es war der Sommer 2008, wollte die damals 47-Jährige mit ihrem Ehemann eine drei Wochen lange Urlaubsreise unternehmen. In die USA, nach Kalifornien. Eine Rundreise mit dem Mietwagen, von San Francisco über Los Angeles und San Diego bis nach Palm Springs. Zwei Jahre lang hatte sie für die Reise gespart.

Zweifelsohne eine der bekanntesten Brücken der Welt: die Golden Gate Bridge in San Francisco, Kalifornien.

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Ein paar Tage vor der Abreise wurde sie plötzlich krank. Kratzen im Hals, Niesattacken und leichtes Fieber. »Eine Absage kam für uns damals nicht in Frage. Ich hatte mir Medikamente besorgt und mich die ersten zwei Tage in Kalifornien fast nur im Bett aufgehalten«, erinnert sie sich. Mit ihrer Strategie ist sie gut gefahren. Die Krankheitssymptome waren die Vorboten einer gottlob nur leichten Erkältung. Rund eine Woche schleppte sich Margarete F. damit rum.

»Das war damals ärgerlich, aber kein Grund, die Reise abzusagen«,

so ihr Resümee. Denn dann wären sie und ihr Ehemann komplett auf den Stornokosten sitzengeblieben.

Dennoch war ihr der Vorfall eine Lehre. Sie schloss danach eine Reiserücktrittsversicherung ab. Nie wieder wollte sie in eine solche Situation kommen. Gerade jetzt, in Zeiten von Corona fühlt sie sich dadurch viel sicherer. »Wenn ich jetzt vor einer Reise Fieber hätte, würden die mich doch gar nicht mehr fliegen oder einreisen lassen. Auch wenn es nur eine Erkältung wäre«, glaubt sie. Ihre Versicherung, da ist sie sich sicher, schützt auch bei Corona-Fällen. Sie habe extra bei ihrem Makler nachgefragt. Sie fühlt sich auf der sicheren Seite.

Längst nicht alle Reiserücktrittsversicherer bieten Covid-19-Schutz

Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherten, denn nicht alle Reiserücktrittsversicherer bieten auch einen Schutz vor Covid-19. Wer trotz gegenteiliger Appelle der Politik in diesem Jahr noch in den Urlaub fliegen will oder sehnsüchtig auf den Urlaub im nächsten Jahr wartet, der schlägt sich womöglich mit der Frage herum, ob denn alles gutgehen wird mit Corona? Denn trotz weltweiter Impfkampagnen ist es ja keineswegs auszuschließen, dass einem die Corona-Pandemie auch 2021 noch einen Strich durch die Urlaubsrechnung macht. Was etwa, wenn das Zielurlaubsland plötzlich wieder die Grenze dichtmacht für Urlauber? Oder, ganz konkret, wenn man selbst wenige Tage vor der Urlaubsreise positiv auf Corona getestet wird?

Besser mit Reiserücktrittsversicherung: Frau mit Corona-Schutzmaske blickt auf Airport-Rollfeld

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Für all diese Fälle haben die großen und kleinen Versicherer Pakete im Schrank. Sie versichern Urlauber gegen das drohende Unbill. Und das in allen möglichen Variationen. Als Gesamtpaket fürs ganze Jahr. Als Einzelpaket für nur eine Reise. Und als Vollschutz, also eine Kombination von Reiserücktritts- und Reiseabbruchpolice. Aber der Reihe nach.

Reiserücktrittsversicherung: wie Gerichte entschieden

Eine Reiserücktrittsversicherung greift in erster Linie, wenn der Versicherte seine Reise aufgrund einer unerwarteten schweren Krankheit nicht antreten kann. Das ist der Regelfall. Aber wie so oft liegt der Teufel im Detail. Wann ist eine Krankheit unerwartet? Wann schwer? Um es vorweg zu sagen: Es kommt drauf an. Auf den konkreten Fall und – nicht minder wichtig – auf das Leistungsangebot der Versicherung. Sprich: auf die Versicherungsbedingungen. Damit hatten sich schon einige Gerichte in der Vergangenheit herumzuschlagen.

So hatte im Juli 2017 das Amtsgericht in Frankfurt am Main entschieden, dass eine Reise­rücktritts­kosten­versicherung nicht zahlen musste, als eine versicherte Person aufgrund einer Lungen­transplantation, die im Zuge einer ihr bekannten Vorerkrankung vorgenommen werden musste. Ein Jahr zuvor entschied das Amtsgericht München, dass die schwere Erkrankung des Blindenhundes, den der Reisende auf den Flug nach Fuerteventura mitnehmen musste, kein Grund war, dass der Versicherte infolge der Reiseabsage die Stornokosten erstattet bekommt.

Justiz-Statue

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Die Stiftung Warentest hat sich diesen Punkt genauer angesehen und stellt fest, dass einige Anbieter ihre Bedingungen im Sinne der Verbraucher nachgebessert haben. Besonders für chronisch Kranke. So sei die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit jetzt oft versichert, wenn sie in den sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde.

Der Tipp der Test-Checker: Wer unter Vorerkrankungen leide, solle am besten vor der Reise mit dem Versicherer in Kontakt treten und das Anliegen vorbringen. Ein entsprechendes Attest des Arztes, das sich auf das Reiseziel und die geplanten Unternehmungen vor Ort beziehe, sei sinnvoll.

Sonderfall Corona und Reiserücktrittsversicherung

Die Corona-Pandemie dürfte den Reiserücktrittsversichern ein großes Umsatzplus bescheren. Denn viele potentielle Urlaubsreisende sind verunsichert und fragen sich, ob denn die Reiserücktrittsversicherung in Corona-Zeiten einen guten Schutz gewährt. Wer darauf großen Wert legt, sollte sich den Reiserücktrittsversicherungs-Check der Stiftung Warentest ganz genau anschauen. Denn: Nur in 16 von 50 Tarifen ist ein Pandemie-Fall, und das ist bei Corona der Fall, mitversichert. In 18 Tarifen scheidet die Corona-Pandemie als Rücktrittsgrund für die Reise aus. Bei den restlichen 14 Versicherern kommt es darauf an. So sagen sie beispielsweise: Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, dann gibt es kein Geld. Anders ausgedrückt: Wer trotzdem reisen will, trägt trotz Versicherung das Risiko.

Corona, Symptome, Quarantäne und der abgesagte Urlaub: Es ist kompliziert

Allerdings ist Corona ein ganz besonderer Pandemie-Fall, das muss man wissen. Denn bei vielen positiv Getesteten treten keine oder nur milde Krankheitssymptome auf. Was ist also, wenn man positiv auf Corona getestet wird, keine Symptome hat, und die Urlaubsreise unmittelbar bevorsteht? Oder weil man vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wird, weil man Kontaktperson ist? Kann man sich dann auf die Versicherung berufen, bei der im Fall der Fälle eine »schwere Krankheit« vorliegen muss? Die liegt ja oft nicht vor. Das Kratzen im Hals oder der vorübergehende Verlust der Geschmacksnerven eine »schwere Krankheit«? Wohl kaum. Verreisen darf man aber trotzdem nicht. Natürlich nicht. Dann ist erstmal Quarantäne angesagt.

Auch hier hakte die Stiftung Warentest nach. Sie fragte bei den Versicherungen ganz konkret nach und wollte wissen, wie sie solche Fälle handhaben. Die Antwort ist ziemlich ernüchternd: mal so, mal so. Eine einheitliche Regelung gibt’s nicht. Während die einen sich mit einem positiven Testergebnis begnügen, verlangen andere einen Nachweis darüber, dass Symptome vorliegen. Wer auf Nummer sicher gehen will, der muss seinen Versicherer fragen, wie er mit solchen Fällen umgeht. Im besten Fall vor Vertragsabschluss. Wer bereits eine Versicherung abgeschlossen hat, sollte nachhaken und gegebenenfalls die Versicherung wechseln.

Reiserücktrittsversicherungs-Test: Das sind die Sieger

Wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließen oder seine bestehende überprüfen möchte, sollte also eine Versicherung wählen, die den größtmöglichen Schutz bietet. Dabei kann man zwischen verschiedenen Paketen wählen. Wer nur einmal im Jahr verreist, dem reicht eine Einzelreisenversicherung, Wer mehrmals im Jahr verreist, der sollte einen Jahresvertrag abschließen. Die Stiftung Warntest kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl für Einzelreisen wie für Jahresverträge die TravelSecure, die Reise­versicherung der Würzburger Versicherungs-AG, die Beste sei. Beide Male gab es die Note sehr gut. Die Europ Assistance erhielt bei den Jahresverträgen eine ebenso gute Bewertung. Als Begründung für die sehr gute Beurteilung der Testsieger führen die Tester an:  »Auch Kunden, die nach Abschluss von einer Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit erfahren, sind hier versichert«, schreibt die Stiftung Warentest. Und, nicht unwichtig: Die Tester bewerteten nur Versicherer, die einen Vollschutz anbieten. Versicherer mit Selbstbeteiligung fielen gleich durchs Raster. 

Symbol-Bild Reiseversicherung

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Bei der TravelSecure ist die Freude über das Spitzenergebnis groß. »Wir bieten Tarife ohne Selbstbeteiligung. Die Unterlagen für die Kunden sind gut lesbar, verständlich, übersichtlich und vollständig«, sagt Andrea Scheuermann, Handlungsbevollmächtigte und Direktionsbeauftragte der Würzburger Versicherungs-AG. Dies gelte insbesondere auch bei den Leistungserklärungen und möglichen Leistungseinschränkungen sowie auf den Verzicht auf Ausschlüsse im Pandemiefall und bei Reisewarnung, erläutert sie. Außerdem biete man ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis.

Was kostet die Versicherung?

Die Kosten für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung variieren. Beim Testsieger TravelSecure zahlt man im günstigsten Fall für die Versicherung einer Einzelreise (1 Person) mindestens 42 Euro. Damit ist eine Reise bis maximal 1.000 Euro versichert. Wer eine kostspieligere Reise im Wert von bis zu 6.000 Euro versichern lassen möchte, muss schon 230 Euro auf den Tisch legen. Bei der Jahresversicherungen kommt beim Testsieger noch ein anderer Faktor hinzu: das Alter. Wer bis 64 Jahre alt ist, zahlt bei einem Versicherungswert bis 1.000 Euro 48 Euro, wer 65 oder älter ist, immerhin schon 84 Euro. Die Höchstversicherungssumme bei Jahresverträgen beträgt übrigens 10.000 Euro – bei anderen, schlechter bewerteten Versicherungen allerdings bis zu 20.000 bis 25.000 Euro.

Darüber hinaus kann bei der TravelSecure durch den Zusatzbaustein Corona-Schutzbrief auch das Quarantäne-Risiko im Zusammenhang mit dem CoVid-19 Virus abgesichert werden.

Brauche ich überhaupt eine Reiserücktrittsversicherung?

Angesichts der Kosten wird sich manch einer vielleicht fragen: Ist eine Reiserücktrittsversicherung überhaupt nötig? Brauche ich die, wenn ich zweimal im Jahr nach Mallorca in den Urlaub fliege und dafür insgesamt nicht mehr als 1.500 Euro ausgebe? Die Stiftung Warentest meint:

»Eine Reiserücktrittsversicherung ist aus unserer Sicht kein Muss – auch in Corona-Zeiten nicht.«

Schließlich tritt im Fall der Fälle bei den allermeisten Versicherten wohl nicht die Welt zusammen. Anders als beispielsweise bei einer Haftpflichtversicherung, wo der Schaden hunderttausende oder gar Millionen Euro betragen kann. Dennoch sollte man individuell prüfen, ob eine Reiserücktrittsversicherung nicht sinnvoll sein könnte. Das gilt ganz besonders für ältere Reisende oder Familien mit kleinen Kindern.