Wer nach der Rückkehr aus dem Urlaub wegen seiner Mitbringsel stressfrei einreisen will, sollte die Zoll-Einfuhrregelungen kennen. Wir verraten, was ihr zollfrei bei der Einreise mitbringen könnt.
Bei vielen Urlaubern ist die Versuchung oft groß. Die Zigaretten-Stange ist für 15 Euro, die Flasche Edel-Wodka für 10 Euro und das aktuelle DFB-Fan-T-Shirt für schlappe 5 Euro zu haben. Schön auch, wenn am Urlaubsort gleich um die Ecke ein Outlet-Center mit spottbilligen Sales-Angeboten lockt. Da schlägt man als Urlauber nur allzu gern zu. Doch manch einer macht dabei die Rechnung ohne den Zoll. Denn der erlaubt in Sachen Einfuhr längst nicht alles. Das Wichtigste: die Reisefreimengen bei Tabak und Alkohol. Die solltet ihr kennen, bevor ihr im Urlaubsort oder am Flughafen im Duty-Free-Shop zuschlagt.
Wenn ihr aus einem EU-Land einreist, dürft ihr auch ziemlich großzügig eindecken. So sind vier Stangen Zigaretten (800 Stück) und zehn Liter Spirituosen erlaubt. Wenn ihr dagegen aus einem Nicht-EU-Land einreist, dann gelten folgende einfuhrabgabenfreie Höchstmengen pro Person: 200 Zigaretten und ein Liter Alkohol sind erlaubt. Das Mindestalter beträgt 17 Jahre. Da die Kanarischen Inseln in Sachen Steuern privilegiert sind, gelten für die Einreise von den Kanaren die gleichen Höchstmengen wie die aus einem Nicht-EU-Land.
Erwischt werden ist teuer
Versucht ihr zu schmuggeln, kann das teuer werden, wenn ihr ertappt werdet. Die Nichtanmeldung im Reiseverkehr ist als Steuerstraftat zu werten. Eine Steuerstraftat soll freilich nicht verfolgt werden, wenn die Abgaben nicht mehr als 250 Euro betragen. In diesen Fällen kann ein Zuschlag bis zur Höhe der Abgaben festgesetzt werden, höchstens jedoch 250 Euro.
Beispiel gefällig? Ihr bringt von den Kanaren 600 Zigaretten mit. 200 davon dürft ihr zollfrei. Aber die anderen 400 eben nicht. Werdet ihr nun vom Zoll ertappt, macht der euch folgende Rechnung auf: Der Steuersatz pro Zigarette beträgt 0,18 Euro. Ihr habt 400 Zigaretten à 0,18 Euro dabei. Das macht 72 Euro. On top wird ein Zuschlag von nochmals 72 Euro fällig. Mit Glück hat man zwar einen kontrollierenden Beamten, der den Zuschlag niedriger als die Abgabe ansetzt, jedoch sollte man in diesem Fall mit 144 Euro planen. Ziemlich viel Geld für zwei Stangen Zigaretten. Tabakwaren werden bei den Kontrollen an den Flughäfen übrigens am häufigsten festgestellt. Im Jahr 2017 wurden allein am Flughafen Hannover 160.000 Zigaretten und 40 Kilogramm Tabak sichergestellt.

Hauptzollamt Potsdam
Wer günstig Klamotten, Schmuck oder Elektronikartikel gekauft hat, der darf diese zollfrei bis zum Wert von 430 Euro einführen. Dieser Höchstwert gilt allerdings nur, wenn ihr mit dem Flugzeug einreist. Wer ihr mit dem Schiff oder dem Landweg ankommt, dürft ihr Waren im Wert von 300 Euro zollfrei einführen. Habt ihr Waren dabei, die mehr als 450 Euro wert sind, wird der Gesamtbetrag pauschal versteuert. Der Abgabensatz beträgt 17,5 Prozent.
»Weitere Bedingungen zur Anwendung des pauschalierten Abgabensatzes sind, dass sich die mitgebrachten Waren im persönlichen Gepäck befinden und sie zum persönlichen Ge- oder Verbrauch oder als Geschenk bestimmt sind«,
erläutert Hans-Werner Vischer vom Hauptzollamt Hannover gegenüber reisen EXCLUSIV.
Finger weg von Billig-Pseudo-Brands aus dem Basar
Apropos Kleidung: In vielen arabischen Ländern werden auf den Basaren allerlei Markenklamotten angeboten. Aber oft gilt hier: Es ist fast immer mehr Schein als Sein. Erst recht, wenn die vermeintlich wertvollen Markenklamotten zu Spottpreisen feilgeboten werden. Klar ist: Fast alle dieser Schnäppchen sind Fakes. Ein klassischer Fall von Produktpiraterie. Einmal abgesehen davon, dass Kenner der Brands eure Plagiate beim Tragen ziemlich schnell erkennen und es peinlich für euch werden könnte, sind die Artikel oft gesundheitsgefährdend. Denn nicht selten werden für die Textilien giftige Farbstoffe verwendet. Also: Finger weg.
Aber manch einer hat gar kein Interesse, Alkohol, Zigaretten oder Waren mit nach Hause zu bringen. Einige Reisende möchten sich »lediglich« ein Andenken mitbringen – und so den Urlaub zu Hause noch ein wenig verlängern. Oft sind dies aber Pflanzen oder Tiere. Das wiederum ist keine gute Idee. Einige Pflanzen – vor allem aus dem Mittelmeerraum – können gefährliche Schadorganismen wie Bakterien in sich tragen. Andere Pflanzen oder Tiere sind gesetzlich geschützt. Mehr als 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, um genau zu sein. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert. Wer dagegen verstößt, muss mit saftigen Strafen rechnen. Darum sollte man sich unbedingt spätestens vor dem Heimflug darüber informieren, welche Tiere und Gegenstände geschützt sind. Das könnt ihr hier tun.

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Nicht allzu leichtfertig solltet ihr sein, wenn es um Medikamente geht. Diese können durchaus im Ausland billiger als bei uns sein. Wenn ihr aber keine Genehmigung zur Einfuhr habt, dürft ihr Medikamente nur in geringer Menge für den persönlichen Gebrauch mitbringen. Vitamin- und Mineralstoffpräparate solltet ihr ebenfalls nicht bedenkenlos mitbringen. Auch wenn diese im Ausland frei verkauft werden, heißt das noch lange nicht, dass das auch für Deutschland gilt. Möglicherweise unterliegen sie nämlich hier dem Arzneimittelgesetz. Informiert euch also besser vorher.