Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentrale NRW haben eine neue App für Flugreisende auf den Markt gebracht. Die »Flugärger«-App soll es Reisenden leichter machen, ihre Rechte gegen Airlines durchzusetzen – ohne horrende Provisionen dafür abzudrücken.

Fast jedem Vielreisenden dürfte es schon einmal passiert sein: Man steht im Flughafen, will für den Flug einchecken – und erfährt, dass sich der Flieger verspätet. Oder gar gestrichen wurde. Ein großes Ärgernis. Und alles andere als eine Seltenheit. So mussten Flugreisende in Deutschland zuweilen viel Geduld mitbringen, denn auf einigen Routen starteten in diesem Jahr nicht einmal die Hälfte aller geplanten Flüge pünktlich, stellte jüngst AirHelp fest, eine Organisation für Fluggastrechte.

Doch betroffene Flugreisende haben gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung bestimmte Rechte, um gegen solche bösen Überraschungen vorzugehen. So haben Passagiere, die von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen sind, unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Entscheidend für das Recht auf Ausgleichszahlungen ist die Frage, ob eine Fluggesellschaft für das Spät- oder Nicht-Abheben ihrer Maschinen verantwortlich ist

Mit der »Flugärger«-App erst mal prüfen, ob Ansprüche bestehen

Und genau hier beginnt für viele Passagiere das Problem. Viele wissen nicht, ob sie Ansprüche gegen die Airline haben. Hilfe kommt nun aus Düsseldorf: Mit der neuen »Flugärger«-App bieten das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentrale NRW jetzt eine neue Hilfe an. Mit der App haben betroffene Passagiere mit ein paar Klicks die Möglichkeit, etwaige Entschädigungsansprüche kostenlos prüfen und geltend zu machen.

Mann hält iPhoneX in Hand

Yura Fresh

Die App ist ein Tool zur Eigeninitiative – von allein passiert also nichts. Mit Hilfe der App können Rechtsansprüche gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei der Airline eingefordert werden – und zwar bei Verspätung, Annullierung und verpassten Anschlussflügen. In wenigen Schritten prüft die App anhand der Kundenangaben und Flugdatenbanken, ob Entschädigungsansprüche bestehen – und wenn ja, in welcher Höhe. Darauf aufbauend wird ein Anschreiben erzeugt, das die Nutzer per E-Mail oder Post versenden können. Automatisch öffnet sich das Mailprogramm mit dem Forderungstext und allen erforderlichen Angaben. Das Schreiben ist bereits an die zuständige Airline adressiert.

Fluggastrechtsportale berechnen saftige Provisionen

Klar ist: Die App ist für alle geeignet, die sich selbst um ihre Ansprüche gegen die Airline kümmern wollen. Dazu muss man Lust, Zeit und zuweilen einen langen Atem haben. Denn einige Fluggesellschaften ignorieren Forderungen oft so lange, bis man als Passagier entweder entnervt aufgibt oder klagt. Dessen sollte man sich vorab bewusst sein. Eine Alternative zum selbständigen Vorgehen ist der Gang zum Rechtsanwalt. Oder man schaltet eines der Fluggastrechtsportale ein, um seine Ansprüche durchzusetzen. Das hat zwar den Charme, dass man sich den Schriftwechsel und etwaigen Ärger mit der Airline spart, dafür aber lassen sich die Portale ihre Dienste fürstlich belohnen – bis zu 44 Prozent der Erstattung müssen dafür als Provision abgedrückt werden. Eine ganze Menge Geld also.

Wer sein Glück erst einmal selbst versuchen möchte: Die von der Verbraucherzentrale NRW entwickelte »Flugärger«-App ist online hier verlinkt und für IOS und Android unter der Suche »Flugärger« in den Stores abrufbar.