Kindern unter zwölf Jahren wird seit 2024 kein Kinderreisepass mehr ausgestellt. Wer mit seinen Sprösslingen verreisen will, benötigt für den Nachwuchs jetzt – je nach Reiseziel – einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass.

Im Juli 2023 hatte der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens zugestimmt – und damit das Aus für den Kinderreisepass beschlossen. Ende September folgte der Bundesrat. Die Reform trat nun am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Konsequenz für Familien: Jetzt müssen Eltern, die mit ihren Kindern außerhalb der EU verreisen möchten, ebenfalls einen elektronischen Reisepass für sie vorlegen. Noch gültige Kinderreisepässe dürfen aktuell nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Schnell ausgestellt und günstig: Kinderreisepass hatte Vorteile

Zur Erinnerung: Bis 2024 brauchten Kinder unter zwölf Jahren lediglich einen Kinderreisepass. Dieser war praktisch; die Ausstellung ging flott, und der Preis war im Vergleich zum normalen Reisepass deutlich niedriger: 13 Euro nur. Allerdings hatte der Kinderreisepass zwei große Nachteile: Der Pass war nur zwölf Monate lang gültig und hatte keinen elektronischen Chip, der etwa Fingerabdrücke speichert.

Der fehlende Chip wurde dem Kinderpass nun zum Verhängnis. »Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert«, schreibt das Bundesinnenministerium auf seiner Website. Einige Staaten fordern bei Einreise sogar, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, oft drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich ein.

Nahaufnahme eines Kinderreisepasses

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In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Eltern wegen des Kinderreisepasses Probleme bei der Einreise ihrer Sprösslinge hatten. Die Abschaffung der Kinderreisepasses soll das in Zukunft verhindern.

Rechtzeitig um den Reisepass für die Kinder kümmern

Wer von nun an mit seinen Kindern also außerhalb der EU verreisen möchte, sollte sich rechtzeitig um einen Reisepass kümmern. Dabei gilt zu beachten: Die Ausstellung eines Reisepasses kann zwischen vier und sechs Wochen dauern. Eltern sollten also genügend Zeit einplanen. Wie bei Erwachsenen auch, kann man sich aber einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Das kostet allerdings extra.

Die Vorgaben beim biometrischen Passbild sind für Kinder unter zehn Jahren weniger streng, und das Speichern der Fingerabdrücke erfolgt erst ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr. Auch wichtig zu wissen: Der Reisepass ist für Personen unter 24 Jahren maximal sechs Jahre gültig – vorausgesetzt, das Kind verändert sich in diesem Zeitraum nicht so stark, dass eine Identifizierung schwierig ist. In dem Fall sollte man im Zweifel lieber einen neuen Reisepass für das Kind beantragen.

Flughafen: Mitarbeiterin kontrolliert Pässe einer Familie

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Ein Vorteil des elektronischen Reisepasses: Die Einreise in die USA ist seit 2024 auch für Kinder ohne Visum und mit einer einfachen ESTA-Registrierung (Electronic System for Travel Authorization) möglich. Wer vorhat, mit den Kindern nur innerhalb der EU zu verreisen, für den reicht ein Personalausweis. Generell gilt natürlich: Eltern sollten sich vorab informieren, welche Einreisebestimmungen im Urlaubsland gelten. Wer Zweifel hat, erkundigt sich bei seinem Reiseveranstalter oder schaut auf der Website des Auswärtigen Amts nach.